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FRAMMERSBACH
Mann wegen illegalen Motorradrennens angeklagt
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:39 Uhr

Zwei schwer verletzte Motorradfahrer im Spessart Mitte Oktober waren womöglich die Folge eines illegalen Motorradrennens – allerdings eines Rennens mit nur einem Teilnehmer. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat nun nach dem neuen Paragraf 315d Strafgesetzbuch, wonach illegale Rennen eine Straftat sind, Anklage gegen einen 20-jährigen Würzburger erhoben. Es ist offenbar der erste Fall in Unterfranken nach Einführung des neuen Paragrafen.

An einem Sonntagnachmittag im Oktober fuhr ein 68-jähriger Großostheimer mit seinem Motorrad von Frammersbach auf der Staatsstraße 2305 in Richtung Wiesen (Lkr. Aschaffenburg). Bei einer am Straßenrand stehenden 19-Jährigen hielt er kurz an und erkundigte sich, ob sie Hilfe bräuchte. Nachdem sie dies verneinte, wollte der Chopper-Fahrer seine Fahrt fortsetzen. In diesem Moment kam ihm auf seiner Fahrbahn der 20-Jährige mit einer Honda CBR und einer mitlaufenden Kamera auf dem Helm aus Richtung Frammersbach entgegen. Nach Polizeiangaben konnte er wohl aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit nicht mehr bremsen oder ausweichen, weshalb er mit dem Chopper kollidierte.

Verdacht auf weitere Beteiligte

Der unbeteiligte 68-Jährige wurde von seinem Motorrad geschleudert und erlitt wie der 20-Jährige schwere Verletzungen. Die Polizei schloss in ihrem Bericht zum Vorfall damals nicht aus, dass mehrere Motorradfahrer in diesem Bereich ein Rennen fuhren. Zu diesem Zweck hätten wohl auch mehrere Personen den Streckenabschnitt abgesperrt. Diesem Kreis sei nach Polizeiangaben wohl auch die 19-Jährige zuzuordnen gewesen. Weitere Beteiligte sieht die die Staatsanwaltschaft jedoch nicht.

Erst zwei Tage vor dem Unfall, am 13. Oktober, war der neue Paragraf 315d des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Dieser Paragraf sanktioniert verbotene Kraftfahrzeugrennen und sieht bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe vor.

Mit Helmkamera gefilmt

Auf Anfrage teilt Staatsanwalt Thorsten Seebach nun mit, dass gegen den 20-Jährigen Anklage wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung erhoben wurde. Die Fahrerlaubnis wurde dem Beschuldigten bereits im Oktober vorläufig entzogen. Auch die Einziehung des sichergestellten Motorrades des Beschuldigten werde angestrebt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigen zur Last, dass er versucht habe die Staatsstraße im Gemeindegebiet von Frammersbach mit der für ihn maximal möglichen Geschwindigkeit zu befahren. Seine Fahrten filmte er dabei mit der Helmkamera.

20-Jähriger offenbar allein unterwegs

Gegen weitere Personen werde laut Seebach nicht ermittelt, es handle sich vielmehr um einen sogenannten Alleinraser. Ein solcher ist nach Paragraf 315d derjenige, der „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ fährt, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

 
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