Sie fordern Telefone auf der Station, eine bessere medizinische Versorgung, die Abschaffung des Arrests und kürzere Haftzeiten. 41 Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Würzburg demonstrieren seit Montag mit einem Hungerstreik für bessere Haftbedingungen.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Inhaftierte gegen die Bedingungen in Würzburg zur Wehr setzen. 2012 verweigerten bis zu 70 Menschen das Essen, um ihre Forderungen nach neuen Kopfkissen, weicheren Decken und der Möglichkeit, den eigenen Fernseher von zu Hause mitzubringen, durchzusetzen. Einige Insassen von damals sind nun erneut aktiv.
Er nehme diesen Streik keinesfalls auf die leichte Schulter, betont Anstaltsleiter Robert Hutter. „Die Streikenden wurden bereits gewogen und werden medizinisch betreut“. Zugleich macht Hutter deutlich, dass er bei vielen Forderungen keine Möglichkeit sieht, sie umzusetzen. Für die Forderung, Haftzeiten zu verkürzen, sei die JVA der falsche Adressat. „Eine solche Entscheidung trifft der Richter“, so Hutter. Auch bei der Forderung nach Telefonen sieht Hutter nur bedingt Handlungsspielraum. Telefongespräche sind laut Gesetz nur in dringenden Fällen zulässig. Gefangene in Bayern haben kaum eine Möglichkeit zu telefonieren, erklärt Christina Glück. Die Strafrechtsanwältin ist Vorsitzende des Würzburger Anwaltvereins.
Diese Abschottung ist ein Kritikpunkt der Streikenden. Doch auch die medizinische Versorgung in der Haftanstalt erregt die Gemüter. Unabhängig von ihren jeweiligen Beschwerden erhielten Gefangene nur eine Schmerztablette, ihre Aussagen würden oft nicht ernst genommen. Die Versorgung sei „katastrophal“, berichtet eine Sympathisantin. Die Streikenden selbst sind nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Besonders im Fokus steht der Umgang mit Drogensüchtigen. In der Würzburger Haftanstalt gibt es in der Regel keine Substitutionsbehandlungen für Drogenabhängige. Bayernweit sei eine Behandlung mit solchen Ersatzmitteln möglich, etwa bei Süchtigen, die bereits vor Antritt der Haftstrafe entsprechend therapiert wurden, erklärt Hutter. Oder wenn die Methode nach „Abwägung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte gegenüber primär abstinenzorientierten Therapieformen die erfolgversprechendere Behandlung darstellt“, teilt das bayerische Justizministerium mit.
Allerdings: „Primäres Ziel ist und bleibt die Drogenabstinenz“. Zwar gebe es Beratungs- und Betreuungsangebote, der Süchtige müsse jedoch einen kalten Entzug machen, erklärt Glück. Was könne schon ein wöchentliches Therapiegespräch bewirken, wenn der Körper Heroin verlange, fragt die Anwältin. Sie fordert ein Umdenken in der Drogenpolitik. „Sehr viele Häftlinge sind suchtkrank“, so die Anwältin. Diese Krankheit müsse behandelt werden. Substitutionsmittel seien ein Weg. Glück geht gar einen Schritt weiter. Sie fordert die Freigabe der Drogen.
Denn sicher ist: Es gibt Drogen in Gefängnissen – auch wenn das Schmuggeln und der Konsum von Betäubungsmitteln in der JVA Straftaten sind. Wenn ein Suchtkranker dieses illegal verbreitete Rauschgift konsumiert, wird dies sanktioniert. „Drogenkonsum kann in der JVA nicht toleriert werden und daher sind auch Kontrollen und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen angezeigt“, erklärt der Vorsitzende des Anstaltsbeirates der JVA Würzburg und Landtagsabgeordnete Oliver Jörg (CSU).
Eine solche Maßnahme ist etwa der „Bunker“ – so nennen die Insassen den Arrest. Mit ihrer Protestaktion fordern die Hungernden dessen Abschaffung. Die Sanktion, bei der der Häftling als Konsequenz auf „schwerwiegende, disziplinarische Verstöße“, für einige Zeit getrennt von den anderen Insassen untergebracht wird, sei landesweit gesetzlich festgelegt, so Hutter. Dennoch hat er in diesem Fall einen kleinen Handlungsspielraum. Ob ein Arrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann, entscheiden die Anstalten im Einzelfall, heißt es seitens des Ministeriums.
mit dem in deutschland praktiziertem verwahrvollzug wird das gegenteil bewirkt ? den gefangenen jede bindung zur aussenwelt zu nehmen , adequate ärztliche versorgung zu verweigern und bei protest zu isolieren bzw verlegen entspricht nicht dem gesetzlichen auftrag .
die deutsche justiz hält sich an keierlei eu-regeln und gesetze selbst mindestlohn , renten - und sozialabgaben gibt es für arbeitende gefangene nicht . alle missstände aufzuzählen , die ich selbst erleben durfte , würde den rahmen sprengen...
aber die proteste häufen sich und mit der gefangenen gewerkschaft / bundesweite org. haben die häftlinge potente ünterstützung !
solidarische grüße
Um 22.00 Uhr ist Einschluss
Kürzere Haftzeiten - hättet ihr keine Straftat begangen, wärt ihr gar nicht in der JVA,
Telefon - das glaube ich gerne, würden sich doch manche "Geschäfte" leichter tätigen lassen als so schon
bessere Gesundheitsversorgung - kann ich nicht beurteilen
Stafmaßnahmen - scheinen nötig zu sein.
Wem es in Wü nicht gefällt - sollte vielleicht in ein älteres Gefängnis verlegt werden - vielleicht gibt dort berechtigte Gründe zum Beschweren.
Mir fehlt das Mitleid - wer sein Leben ordentlich führt, hat wenig Chancen in der JVA zu landen. Wer dort landet, ist in der Regel selbst dafür verantwortlich. Dann muss man auch die Folgen tragen.
Aber ein Telefon oder ein (Luxus) Fernseher!?
Wer in die JVA Würzburg einzieht, hat meistens "dreck am stecken" und muss dies somit mit einer Freiheitsstrafe büßen.
Und das soll auch noch belohnt werden, mit Telefon, Fernseher, Internet etc.
Geht´s noch!? Alles klar!?
Was kommt als nächstes?
Dass sie den "Allerwertesten" gepudert bekommen oder Besuch aus dem "Industriegebiet Gattinger Straße"? Und dass auch noch auf Kosten der Steuerzahler!?
Nix da! Schön brav sein, die Strafe absitzen und gut iss, wohlgemerkt, ohne Handy & Co und "anderem"!
"nur mal so nebenbei: Die SZ schreibt über den akt. Häftlingsstreit in der JVA würzburg: "Es streiken vornehmlich drogenabhängige Häftlinge aus Russland und Osteuropa..." Fraage: haben die (die von der SZ) eigentlich einen anderen Codex?"
Vielleicht sollten die nachfolgenden Kommentatoren dies endlich zur Kenntnis nehmen und dem entsprechend kommentieren. Es sind keine Einheimischen! Ein ganz anderes Klientel!
Dann ist der Unfall doch nur passiert, weil ihr an der Alkoholkrankheit leidet.
Statt Bestrafung verlangt ihr nach Therapie.
Die Zeit ab der Beschlagnahme des Führerscheins soll auf das Fahrverbot angerechnet werden, weil ihr "ohne" auch noch euren Arbeitsplatz verliert.
Und wenn, dann wollt ihr als "Ersatzdroge" kostenlose Taxifahrten oder wenigstens ein Dauerticket für den Öffentlichen Personenverkehr!
Für mich ist es kein Widerspruch, beim Vollzug von Freiheitsstrafen für eine gewisse "Härte" zu plädieren, gleichzeitig aber, wenn man selbst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden sollte, sich eine leichtere Strafe zu wünschen.
Die Gesellschaft hat eine Grunderwartung an den Staat, dass er für eine angemessene Sühne der Taten sorgt. Ein Staat, der in gebotenen Fällen nicht auch Härte zeigt, verliert nicht nur bei möglichen Tätern seinen Respekt.
Zum Stichwort "Therapie": Das ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Strafe. Soziale Defekte, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sollten doch im Knast therapiert werden, hoffe ich...
Drogen im Knast? Ist zwar leider Realität, aber ich erwarte (naiver Weise) eigentlich vom Staat, dass er das mit aller Konsequenz unterbindet.
In Strafhaft sitzt man in Deutschland nur, wenn man eine schwere vorsätzliche Straftat begangen hat. Die (sehr wichtige) Resozialisierung muss über die Nachholung von Schul- und Berufsausbildung und die Anleitung und Integration ins Berufs- und Arbeitsleben erfolgen. Da gibt es noch viel Verbesserungsbedarf, gerade was die "Nachbetreuung" nach Ende der Strafhaft angeht.
Ich bin seit fast 30 Jahren Jurist (wenn auch nicht im Strafrecht tätig). Dass wir heute die Menschenwürde der Strafgefangenen beachten und uns - zum Wohle unseres Gemeinwesen - auch der Resozialisierung widmen, ist gut. Aber eine Strafhaft ist nun mal in erster Linie auch Strafe in Form der Freiheitsentziehung in allen Facetten!
RA J. Bohl
Zufällig glaube ich eher, dass die Thematik "Schuld und Sühne" in D sowieso schon nicht mit der gebührenden(!) Konsequenz behandelt wird (und weitere "Erleichterungen" dazu führen würden, dass man sich als "Nicht-Knastologe" schon beinahe fragen muss, ob man einfach zu blöd ist, wenn man doch tatsächlich drauf verzichtet, mal - "richtig" - was anzustellen...).
Oder: ein Rechtsstaat der alle machen lässt was sie gerade wollen ist im Grunde genommen auch ein Unrechtsstaat.
Das Gute im Menschen ist zwar vorhanden, muss (mMn) aber sorgfältig(!) gepflegt werden. Ansonsten wird es gerne dem (vermeintlich?) Bequemeren geopfert, wenn Mensch glaubt, dadurch die größeren Vorteile zu haben (das wussten im Prinzip auch schon Ovid und Asterix ).
Seien Sie freundlicherweise fair und schießen Sie nicht über das Ziel hinaus.
"Schuld und Sühne" hat in dem Fall nix mit 3. Reich zu tun, sondern mit dem Umgang, den die Justiz mit Straftäter/innen von heute pflegt (bzw. nicht...). Ich möchte nicht mal das Privileg in Anspruch nehmen, der erste zu sein, der das merkt, da seien (z. B.) Kirsten Heise und Heinz Buschkowsky vor. Wenn man aber die ganze Sache noch laxer aufzieht, kann man bald ganz auf Gerichte und JVA und was weiß ich verzichten - wovon ich (und die meisten Grünen die ich kenne) aber gar nichts halten würde/n, denn das hieße Anarchie/ jede/r schütze sich selbst.
Das 3. Reich rückt auch für mich mit jedem Jahr ein Jahr weiter in die Vergangenheit. Eine Kollektivschuld der Deutschen (von heute) sehe ich nicht und werde sie auch niemandem (versuchen) ein(zu)reden - es stünde (nicht nur) uns aber gut zu Gesicht, nie zu vergessen, was aus (nationalistisch-chauvinistischer) Verblendung für Unheil entstehen kann, insbesondere wenn mit Methode gepaart...
Ihre Wortwahl bei der Verunglimpfung von demokratischen Parteien und gewählten Repräsentanten der Bundesrepublik ähnelt fatal der Hetze von Pegida und Co.
Mit diesen Kommentaren stärken Sie die Hassredner wie DFR4 oder Spiesheimer!
Sind Sie sich sicher, dass Sie das wirklich wollen?