
Ein wildernder Hund verdarb am Tag nach Weihnachten Passanten in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) die Freude. Er jagte einem Reh hinterher und verbiss sich in das Tier. Er verletzte es so schwer, dass es von der Polizei von seinem Leiden erlöst werden musste.
Bei der panischen Flucht im Zaun verfangen
Eine Anwohnerin schilderte der Gerbrunner Gemeinderätin Isabel Thenhart den Fall, der auf Facebook dann große Beachtung fand: Sie sprach sogar von zwei Hunden, die oberhalb des Allesgrundweges hinter dem Reh herhetzten. Das Tier habe sich bei der panischen Flucht in einem Zaun verfangen, die Hunde hätten dann ihre Zähne in die Beine des Rehs geschlagen. "Die Verletzungen waren so massiv, dass das Tier gemäß des Tierschutzgesetzes von seinen Leiden erlöst werden musste", heißt es dort.
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Die Hundehalter sind unbekannt. Zwei Anwohnerinnen informierten Anwohner und die Polizei. Die Beamten erschossen das schwer verletzte Tier. Der Jagdpächter stellte anschließend fest, dass das Reh mit zwei Babys trächtig gewesen war.
Kein Einzelfall
Nach Angaben der Gemeinderätin sei die Wilderei der Hunde kein Einzelfall. Insgesamt seien 2019 bereits sieben Rehe in diesem Bereich auf diese Art und Weise zur Strecke gebracht worden. Dies sei nicht nur ein Verstoß gegen den Tierschutz, sondern eine Straftat der Jagdwilderei.
Die Polizeiinspektion Würzburg-Land bestätigte im Kern den Vorfall. Die Polizisten hätten das Tier erschießen müssen und den zuständigen Jäger verständigt. Außerdem wurden vor allem die Diensthundeführer sensibilisiert, Nachforschungen anzustellen.
Gemeinde appellierte schon im Juli an Hundebesitzer
Tatsächlich sorgt das Thema in der Gemeinde vor den Toren Würzburgs seit Monaten für Ärger. Schon im Juli hatte sich Bürgermeister Stefan Wolfshörndl veranlasst gesehen, sich wegen der wildernden Hunde an die Öffentlichkeit zu wenden: Binnen weniger Wochen seien zwei Rehböcke von Hunden gejagt und gebissen worden. Einer davon sei "elendig zu Grunde gegangen".
Die Gemeinde Gerbrunn hat sich mit einem dringenden Appell an die Hundebesitzer gewandt. Sie rief dazu auf, ihre Tiere nur dann freilaufen zu lassen, wenn sie "unter Kontrolle" des Halters stehen und "nicht ihrem Jagdtrieb folgen". Außerdem weist die Gemeinde auf ihrer Facebook-Seite darauf hin, dass wildernde Hunde nach bayerischem Jadgrecht durch Jagdaufseher erschossen werden können. "Wildernde Hunde zu dulden ist weder Spaß noch ein Kavaliersdelikt!"
Deutliche Worte des Jägers
Jagdpächter Rolf Müller betonte: Hundehalter hätten dafür zu sorgen, dass ihr Hund nicht wildert. "Wenn ein Hund einmal ein Wild gerissen hat, wird er das immer wieder versuchen", sagte er damals.
Zur Selbstjustiz dürfen Jäger aber nicht ohne weiteres greifen, wie ein Fall aus Augsburg zeigt. Dort hatte ein Jäger zwei Hunde erschossen, die ohne Aufsicht dem Wild nachgestellt hatten. Das kostete ihn Anfang Dezember viel Geld: Er wurde vom Gericht zur Zahlung von 4500 Euro verurteilt.
Übrigens haben auch schon Jäger trächtige Rehe geschossen, das erzählen sie halt nicht, klar.
………tut‘s schon weh????
Haben Sie Beweise für ihre Behauptung, dass Jäger trächtige Rehe schießen?
Dann nennen Sie die Betroffenen und legen Beweise vor. Dies ist ein Schonzeitvergehen und somit eine Straftat!
Oder ist das nur so eine Anschuldigung nach dem Motto: Wenn man genug mit Dreck wirft, wird schon was kleben bleiben.
Da is mir der Wolf doch schon wesentlich lieber......
ich denke , dass da niedliche Stubentiger ("Katzekrüppel") viel mehr andere Tiere aus Jagdtrieb töten und die "Beute" dann dem Besitzer vor die Türe legen und nicht mal ansatzweise fressen.
Und auch die sind von den Besitzern satt gefüttert und töten somit aus Spaß und "spielen" sogar noch mit den armen Opfern vorher!
Aber bevor man jemanden "vor den Kadi stellen" kann, muß man ihn erst mal kennen.
Sie sollten mal ihre Einstellung zu Kindern überdenken! Diese sind es, die in der Regel Ihre Altersversorgug erwirtschaften müssen.
Hier mal zur Info wie das mit der Altersvorsorge funktioniert:
https://www.rente.com/gesetzliche-rentenversicherung/generationenvertrag/
Wenn ich planmäßig in Rente gehe habe ich 50 Jahre beitragspflichtig gearbeitet und entsprechend Beiträge abführen müssen! Sehr gerne hätte ich diese Beiträge in eine freiwillige Altersvorsorge gezahlt, da hätte ich erstens eine gute Rente und zweitens meine Beiträge für mich bezahlt! Damit wären solche Kommentare wie Ihrer sowieso sinnfrei!
Sie gehen offenbar davon aus, dass jedes Kind einen Beitrag zu Ihrer (künftigen) Rente leistet. Wenn Sie sich da mal nicht irren....