Um die Ruderkameradschaft in Würzburg ist es schon seit Jahren nicht gut bestellt. Warum, darüber hat diese Redaktion in den vergangenen Jahren mehrfach berichtet. Der Würzburger Ruderverein Bayern (WRVB), der Akademische Ruderclub Würzburg (ARCW) und die Rudergemeinschaft Olympos Würzburg (ROW) stritten in Vergangenheit vor allem immer wieder um das Bootshaus Süd und um die Nutzung des Geländes davor. Für Diskussionen sorgt aktuell ein offener Brief an die CSU Stadtratsfraktion mit der ROW als Absender.
Worum geht es in diesem Brief der ROW?
Dort unterstellt sie dem ältesten Würzburger Ruderverein – dem WRVB –, Fördergelder für den Umbau des Bootshauses Nord erhalten, die Räumlichkeiten jedoch nicht gemäß der
Förderrichtlinien genutzt zu haben. Die sei durch die Vermietung für kommerzielle Zwecke geschehen.
Was hat es mit dem Bootshaus Nord auf sich?
Der WRVB hat das Bootshaus Nord laut eigenen Angaben von 2011 bis 2013 erweitert. Insgesamt hat das etwa 1,3 Millionen Euro gekostet. Für das Bauprojekt hat der Verein Förderungen beantragt und auch bewilligt bekommen. Gemäß Stadtratsbeschluss vom Juli 2012 erhielt der Würzburger Ruderverein einen Baukostenzuschuss in Höhe von 265 000 Euro für die Generalsanierung des Bootshauses und die Erweiterung des gesamten Sportbereiches. Aus Mitteln des Freistaates Bayern hat der Verein in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 161 000 Euro Zuschuss und 104 900 Euro zinsvergünstigtes Darlehen bewilligt und ausgezahlt bekommen. Laut Sportförderrichtlinien werden Bauwerke gefördert, wenn sie "besondere sportspezifische Eigenschaften erfüllen und zur sportlichen Nutzung des Vereins eigens erforderlich sind". Doch an diese Richtlinien soll sich der Verein eben nicht gehalten haben.
Warum müssen Teile der Förderung wieder zurückgezahlt werden?
Im Frühjahr 2016 erhielt der mit der Abwicklung der staatlichen Förderung beauftragte Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) erstmals Kenntnis davon, dass die geförderten Räumlichkeiten nicht so genutzt werden, wie dies im Förderantrag des Vereins angegeben wurde. Vor allem im Obergeschoss gab es klare Verstöße. "Der noch im Förderantrag angegebene 'Trainerraum' wurde tatsächlich als Sitzungszimmer beziehungsweise Mehrzweckzimmer genutzt", sagt Oliver Platzer, Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Der noch im Förderantrag angegebene Fitness- und Ergometer-Raum (Klaus- und Ruth-Reinfurt-Saal) sei zudem als Mehrzwecksaal für private und auch kommerzielle Veranstaltungen überwiegend nicht im Sinne der Förderrichtlinien genutzt worden. "Sämtliche Räumlichkeiten im Obergeschoss konnten nicht mehr als förderfähig angesehen werden", so Platzer.
Um welche Veranstaltungen hat es sich gehandelt?
Das bayerische Innenministerium spricht beispielsweise von einer Hausaufgabenbetreuung. Die kommerziellen Veranstaltungen werden in der Anfrage nicht näher beschrieben. Auf Internetseiten von Cateringfirmen und Hochzeitsfotografen lassen sich Bilder finden, die das Bootshaus als Veranstaltungsraum für Hochzeiten zeigen. Der WRVB bestätigt dies auch auf Anfrage. Das Obergeschoss werde (auch weiterhin) für Verbandsveranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Geburtstage und auch Hochzeiten vermietet, zählt Bernd Weigl, stellvertretender Vorstand Finanzen, auf.
Wie viel Geld muss der Verein deswegen zurückzahlen?
Der Verein ist laut Staatsministerium verpflichtet, Zuschüsse in Höhe von 97 600 Euro und Darlehen in Höhe von 42 850 Euro zu erstatten. Eine Rückforderung der Stadt Würzburg stehe in ähnlicher Größenordnung ebenfalls im Raum. Darüber kann Rathaussprecher Christian Weiß jedoch noch keine genaueren Angaben machen und pocht auf das "schwebende Verfahren": "Wir sind in Gesprächen mit dem WRVB. Zeitnah werden wir die städtischen Gremien damit beschäftigen." Auch der BLSV will sich nicht näher zu dem Thema äußern. Fragen zu Hintergründen der Untersuchungen beim Ruderverein blieben zudem unbeantwortet.
Wie muss das Geld zurückgezahlt werden
Dies ist zumindest für die Förderungen des Freistaats weitgehend entschieden. Der Verein hat laut Innenministerium unter Hinweis auf seine schwierige finanzielle Lage mehrfach Anträge auf Erlass und Stundung der Rückzahlung gestellt. Nach Prüfung der Angelegenheit habe der BLSV dem Ministerium im Februar eine Stundung mit Einräumung von Teilzahlungen über einen Zeitraum von 15 Jahren vorgeschlagen, um eine drohenden Insolvenz des Vereins zu verhindern. "Die noch offenen Forderungen des Freistaats Bayern werden nach Ablauf der 15 Jahre beglichen sein", so Ministeriumssprecher Oliver Platzer. Der Redaktion liegt ein Schriftstück des BLSV vor, in welchem der Ruderverein die Annahme der vom BLSV vorgeschlagenen Ratenzahlung zugestimmt hat.
Was sagt der Verein zu der Situation?
Laut Bernd Weigl vom WRVB habe der Verein bei den Anträgen zur Förderung nicht erwähnt, das Bootshaus auch für kommerzielle Veranstaltungen nutzen zu wollen. Diese sei ursprünglich auch nicht vorgesehen gewesen und habe hat sich erst aus dem Teilabriss des Altbaus aus den 1950er Jahren ergeben. Demnach seien die Umbaukosten aufgrund des Teilabrisses unerwartet gestiegen, weswegen sich der Verein überlegt habe, wie er dieses Geld wieder hineinbekommen könnte. Aufgrund dessen sei das Bootshaus Nord teilweise auch für private und kommerzielle Zwecke vermietet worden. Zu den Mietkosten möchte er sich nicht äußern. Für Konsequenzen innerhalb des Vereins habe der Sachverhalt nicht gesorgt. "Nein, da gab es nur einen Schuldigen, das war der Altbau", so der stellvertretende Vorstand. Gerechtfertigt findet er die Rückzahlungen nicht, diese werden vom Verein aber akzeptiert. Weigl: "Weil wir keine gerichtliche Auseinandersetzung wollen".
Daher habe ich für eine derartige Abgreiferei schlicht kein Verständnis.
Warum diese Rudervereine schon länger im Zwist sind, hat die Mainpost ja dargelegt. Hier liegt das Hauptproblem wohl in den knappen Liegenschaften.
Wenn der eine dann regelwidrig abgreift und die anderen in die Röhre schauen ist die schlechte Stimmung sicher wohl nicht weit.
Beisammensein nach dem Sport, Mitgliederversammlung, Weihnachtsfeier, Feiern der Vereinsjugend usw. sind durch die Förderrichtlinien des BLSV gedeckt.
Wenn BLSV und Innenministerium derart aktiv werden, dann muss der betreffende Verein dauerhaft und strukturell gegen die Förderkriterien verstoßen haben. Der Artikel spricht von überwiegender kommerzieller Nutzung der geförderten Räumlichkeiten, wohl vor allem durch ständige Vermietung an externe Hochzeits- und andere Festgesellschaften.
Das geht im gewerblichen Rahmen und unter Zahlung der anfallenden Steuern.
Was nicht geht, ist mit öffentlichen Sportfördermitteln für gemeinnützige Zwecke errichtete Sportliegenschaften für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
Dabei werden nämlich zum einen die konkurrierenden Unternehmen, hier wohl Gastronomen durch unfairen Wettbewerb übervorteilt.
Zum anderen werden Sportfördermittel zweckfremd in Anspruch genommen, die dann für die ehrlichen Vereine fehlen.
Naja, bald gibts halt wieder einen Verein weniger in Würzburg.
Den Yachtclub hat man ja auch schön vergrault...
Widerlich, wie sich die Vereine hier verhalten!