
In Deutschland gibt es weiterhin zu wenige Organspenden. Nun will die FDP im Bundestag die Voraussetzungen dafür ändern: Künftig soll die Organentnahme auch nach einem Herztod möglich sein – und nicht wie bisher ausschließlich nach dem Hirntod. Der Vorstoß der Fraktion stößt auf Kritik.
Initiator des FDP-Antrages zur Änderung der Todesdefinition ist der Würzburger Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann. Der Mediziner und Infektiologe ist gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion. Er sieht aus medizinischer Sicht keinen Grund, auf dem Hirntod zu beharren.
FDP-Politiker Ullmann setzt Herztod medizinisch mit dem Hirntod gleich
Es gehe darum, "Leben zu retten und nicht darum, Lebende zu Toten zu erklären", teilte Ullmann am Dienstag mit und verwies auf positive Erfahrungen im europäischen Ausland. Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand sei medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen. Der Herztod sei dabei einfacher und dennoch sicher festzustellen.

Genau dies sehen Kritiker des FDP-Antrags skeptisch. Sie warnen davor, dass Therapien bei Aussicht auf Spenderorgane vorschnell beendet werden könnten. Auch deshalb zeigt sich Intensivmediziner und Klinikdirektor Patrick Meybohm vom Universitätsklinikum Würzburg zurückhaltend.
Der Organspende nach einem absehbaren Herztod müssten auf der Intensivstation aufwändige Gespräche und ethische Abwägungen mit Angehörigen und Ärzten vorausgehen, sagt Meybohm. "Die Frage ist: Wie klein muss die Überlebenschance sein, damit eine Therapie beendet wird und die Entnahme von Organen gerechtfertigt ist?" Es brauche dazu eine gesellschaftliche Diskussion über die Grenzen von Intensivtherapie.
Intensivmediziner der Uniklinik Würzburg ist zurückhaltend
Meybohm verweist auf den politischen Druck für mehr Organspenden und den deutschlandweiten Organmangel. Die Sorge, dass Patienten deshalb zu schnell aufgegeben werden, sei nachvollziehbar. Hohe Spenderzahlen etwa in Spanien hätten weniger mit der Frage von Herz- oder Hirntod zu tun, sondern mit der dort geltenden Widerspruchslösung.
Danach sind Verstorbene potenzielle Organspender, wenn sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen haben. In Deutschland war eine entsprechende interfraktionelle Initiative zuletzt 2020 im Bundestag gescheitert. Es gilt weiterhin die Zustimmungslösung, wonach ein Organspender aktiv sein Einverständnis gegeben haben muss.
Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation haben im vergangenen Jahr nur 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 8400 Patienten standen auf den Wartelisten.

Laut Positionspapier der FDP müssten sich Organspender weiterhin selbstbestimmt dafür entschieden haben – auch für den Fall des Herztodes. Sie sollen ihren Willen über ein zusätzliches Feld im Organspenderegister oder auf Spenderausweisen dokumentieren.
Anna Herzog, Leiterin des Transplantationszentrums am Würzburger Uniklinikum, sieht den FDP-Vorstoß durchaus positiv. Sie hält eine Erweiterung auf den Herztod für einen "wichtigen Part zur Erhöhung der Spenderzahlen". Der Herztod als Kriterium sei in vielen Ländern bereits gängige Praxis und habe sich dort bewährt. Herausfordernd bleibe die Logistik, weil die Zeitspanne bis zur Organentnahme äußerst kurz sein müsse und zwischenzeitlich einen künstlichen Kreislauf erfordere.
Patientenschützer: Hirntod und Herztod nicht das Gleiche
Kritik am FDP-Papier kommt dagegen von der Stiftung Patientenschutz. Vorsitzender Eugen Brysch mahnt: "Der Hirntod und der Herztod nach einem nicht behandelten Herzstillstand sind nicht das Gleiche. Doch genau das suggeriert der FDP-Vorstoß." Erst mit Eintritt des Hirntodes sei der Tod irreversibel. Diese Unumkehrbarkeit gebe es beim Herzstillstand nicht.
Brysch wirft der FDP vor, mit dem Thema auf Stimmenfang zu gehen – dafür sei es "viel zu differenziert". So sei zu unterscheiden, ob der Herzstillstand plötzlich oder erwartet eintritt. Auch spiele es eine Rolle, ob die Organentnahme fünf, zehn oder 20 Minuten nach Herzstillstand erfolgt. Zu diesen Fakten finde sich im FDP-Antrag nichts.
stellt sich mir hier die Frage, was der Beweggrund für eine solche Initiative sein mag.
Ist es bestimmten Personenkreisen auch noch zuviel Aufwand (vulgo: zu teuer), den Hirntod eines Menschen festzustellen, bevor man (mit Verlaub) seinen Körper via Widerspruchs"lösung" zum Ersatzteillager deklarieren und ungestraft ausweiden darf?
Statt Missbrauch/ Korruption erfolgversprechender zu machen, sollte man lieber verstärkt daran arbeiten, die Menschen mitzunehmen.
Es spielt für ich keine Rolle aus welchem Grund ich verstorben bin.
Auch bin ich im Besitz eine Spenderausweises seit ich meinen Führerschein besitze.
Der Grund war für mich, daß im Falle eines tödlichen Unfalles bei nichts mehr zu machen ist,
vielleicht einen der vielen auf der Warteliste helfen kann.
Da wir ja in D allgemein die Vortellung haben, daß dann der Organhandel blüht und wir möglicherweise ausgeweidet werden, spiegelt ja wider daß viele wartenden keine Organ bekommen und sterben müssen.
Von daher sollte z.Bsp. das spanische Modell greifen und sich nicht hinter irgendwelchen
konstruierten Gründen versteckt werden.
So muß nicht nach dem Ableben der ganze Körper vergraben oder verbrannt werden.
Ich hoffe, daß keiner dieser Hardcore Verweigerer, niemals auf die Liste muß und auf die Gnade eines Familienmitgliedes oder Spender angewiesen ist.
Denn durch diese Sytem (D) ist die Mortalitätsrate größer als eine zeitige/rettende Organspende zu bekommen.