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Würzburg
Rechte Hetze beim Faschingszug: Störenfriede erneut vor Gericht
Rechte Störenfriede missbrauchten den Würzburger Faschingszug 2017 für ihre Hetze gegen Ausländer. Vier von ihnen stehen deswegen nun erneut vor Gericht.
Farbenfroh war der Würzburger Faschingszug 2017, hier ein Archivbild, aufgenommen am Grafeneckart. Den Zug störten damals Rechtsextreme mit einer Propaganda-Aktion gegen Asylbewerber. Dafür stehen vier Angeklagte jetzt erneut vor Gericht.
Foto: Thomas Obermeier | Farbenfroh war der Würzburger Faschingszug 2017, hier ein Archivbild, aufgenommen am Grafeneckart. Den Zug störten damals Rechtsextreme mit einer Propaganda-Aktion gegen Asylbewerber.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 12.02.2024 14:29 Uhr

Ein fremdenfeindlicher Auftritt beim Würzburger Faschingszug 2017 bringt drei Männer und eine Frau jetzt erneut auf die Anklagebank: Das Quartett aus dem Umfeld der rechtsextremen Partei "Der Dritte Weg" hatte den Umzug für rassistische Propaganda missbraucht.

Mit schwarz angemalten Gesichtern und einem Plakat "Wir wissen es genau, abschieben wird uns keine Sau" drängten sie sich zusammen mit einem halben Dutzend bisher Unbekannter mitten in der Innenstadt in den Umzug. Sie brüllten fremdenfeindliche Schmährufe. Einer von ihnen hatte sich mit Sakko und Maske als Bundeskanzlerin Angela Merkel verkleidet.

Drei der Angeklagten hatten in erster Instanz gestanden 

Nur ein Teil der Störenfriede konnte ermittelt werden. Zwei stammen aus Arnstein (Lkr. Main-Spessart) und Schweinfurt, zwei aus dem Bamberger Raum. Wegen Volksverhetzung waren die vier 2019 vom Amtsgericht Würzburg zu Geldstrafen zwischen 2200 und 8400 Euro verurteilt worden. Drei der Angeklagten hatten gestanden, bei der Aktion dabei gewesen zu sein. Keiner gab eine Zugehörigkeit zur Kleinpartei "Der Dritte Weg" zu.

Nicht Meinungsfreiheit, sondern Hetze

Die Veranstalter des Zuges hatten sich klar von solchen Aktionen distanziert. Die Verteidiger des Quartetts plädierten auf Freispruch und beriefen sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Staatsanwalt sagte mit Blick auf Meinungsfreiheit und das Mittel der Satire, gerade an Fasching: "Aber es sollten Syrer als Sexualstraftäter dargestellt werden – und damit ist es nicht mehr eine Meinungsäußerung, sondern Volksverhetzung."

In der Berufung muss sich das Landgericht Würzburg nun an diesem Dienstag erneut mit dem fragwürdigen Auftritt befassen.

 
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Kommentare
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  • Albatros
    Warum wird dieses Gesocks nicht härter bestraft? Alle reden von latentem Rassismus, aber wenn es darum geht echte Rassisten hart zu bestrafen, dann knickt unser Rechtssystem ein.
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  • waldemarthurn@freenet.de
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • ammi187@gmail.com
    Unglaublcih, wenigstens wurde hier ermittelt.
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  • schroek1@web.de
    Find ich gut.
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