Am 14. Februar gibt es in Hettstadt ein Bürgerentscheid: Entschieden wird ob, wie vom Gemeinderat beschlossen, die Spielplätze "Hoffeld/Kalter Rain" mit rund 1200 Quadratmeter und "Altensteig/ An den Bergtannen" mit einer Fläche von etwa 1350 Quadratmeter, aufgelöst, und als Baugrundstücke veräußert werden sollen oder nicht. Zum Erhalt der Spielplätze hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens, Michael Bauer und Daniel Haberkorn, kürzlich 545 Unterschriften übergeben.
Beinahe geschlossen sprach sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres dafür aus, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüber zustellen.
Spannend ist der Fall auch deshalb, weil es Kritik an den Hintergründen der Spielplatz-Entscheidung gibt: Diese wurde im Oktober hinter verschlossenen Türen gefällt. Nach Überzeugung des Verwaltungsjuristen Josef Ziegler aus Güntersleben ist der in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschluss "eindeutig und ohne jeglichen Zweifel rechtswidrig". Die Kommunalaufsicht am Landratsamt hat sich dagegen nicht eindeutig festgelegt.
Mit dem Ratsbegehren soll auf Freizeitmöglichkeiten am JUZ aufmerksam gemacht werden. Petra Müller-März (CSU): "Das Ratsbegehren ist wichtig, um zu verdeutlichen, dass hier Spielplätze nicht ratzfatz platt gemacht werden, sondern auch Alternativen angeboten werden." Dieser Auffassung schlossen sich in der Debatte zahlreiche Ratsmitglieder aus beiden im Gremium vertretenen Fraktionen an. Gleichwohl räumte Müller-März ein: "Es gibt keinen konkreten Entwurf in der Schublade und auch keinen Beschluss hierzu."
Jochen Klos (UBH) erachtete die bisherigen Darstellungen in den Presseveröffentlichungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als zu einseitig. Gleichzeitig verbat sich Klos, hierbei "persönlich genannt und zitiert zu werden - und wenn, dann vollständig und richtig." Matthias Köbler (Urdemokraten) räumte ein, dass "die eventuellen Freizeitmöglichkeiten am JUZ als wesentliches Thema des Ratsbegehren als Zuckerl verstanden werden könnte."
Petra Staus (UBH) wunderte sich, warum über das Ratsbegehren nicht abgestimmt wurde. Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos) stellte nämlich keine Grundsatzentscheidung zur Abstimmung, sondern ließ lediglich über die Formulierungen abstimmen. Die Räte entschieden sich mit 14 zu 3 Stimmen für den Text des Ratsbegehrens, der den Ausbau der Spiel- und Freizeitmöglichkeiten am JUZ erwähnt.
Briefwahlunterlagen werden verschickt
Dazu erklärte die Kommunalaufsicht am Landratsamt der Reaktion auf Nachfrage: "Die Entscheidung über die Durchführung eines Ratsbegehrens erfordert einen Beschluss des Gemeinderats. Dieser kann als Grundsatzbeschluss gefasst werden. Über die Fragestellung wird gesondert behandelt und ein Beschluss gefasst. Der Beschluss über die Durchführung eines Ratsbegehrens kann aber auch gleichzeitig mit der Fragestellung verbunden werden."
Einstimmig beschlossen hat das Gremium, dass mit den Wahlscheinen auch die Unterlagen zur Briefwahl verendet werden. Eine ausschließliche Durchführung als Briefwahl sei allerdings nicht möglich, erklärte Bürgermeisterin Rothenbucher. Auf dem Stimmzettel werden am 14. Februar die Frage des Bürgerentscheids, die des Ratsbegehrens und eine Entweder-Oder-Frage stehen.
Mit dem Ratsbegehren soll auf Freizeitmöglichkeiten am JUZ aufmerksam gemacht werden. Petra Müller-März (CSU): "Das Ratsbegehren ist wichtig, um zu verdeutlichen, dass hier Spielplätze nicht ratzfatz platt gemacht werden, sondern auch Alternativen angeboten werden." Dieser Auffassung schlossen sich in der Debatte zahlreiche Ratsmitglieder aus beiden im Gremium vertretenen Fraktionen an. Gleichwohl räumte Müller-März ein: "Es gibt keinen konkreten Entwurf in der Schublade und auch keinen Beschluss hierzu."
Warum wurde der Beschluss dann nicht zuerst gefasst und dann beschlossen, die anderen Spielplätze zu schließen? Das hört sich doch sehr nach Ausrede an.