Grundsätzlich besteht im gesamten Stadtgebiet im öffentlichen Raum eine Leinenpflicht für große Hunde. Einzige Ausnahme sind die Freilaufflächen, die jetzt durch eine Änderung der städtischen Sicherheitsverordnung deutlich erweitert wurden: Vier neue Flächen sind dazu gekommen, insgesamt haben die ausgewiesenen Freilaufflächen jetzt eine Größe von 32 Hektar.
Als so genannter "großer Hund" gelten alle vierbeinigen Freunde, die eine Schulterhöhe von 50 Zentimetern überschreiten – für sie gilt übrigens auch im Ringpark und in allen anderen Grünanlagen grundsätzlich die Leinenpflicht. Freilaufflächen gab es bisher bereits in Versbach in der Nähe der "Daxbaude", zwischen Trautenauer Straße und Wolfgang-Adami-Bad im Frauenland, auf der Keesburg, am Heuchelhof, in Rottenbauer und in der Lindeinsmühle. An diesen Standorten hat sich durch die Änderung der Sicherheitsverordnung nicht viel geändert.
Verändert wurde die Freilauffläche auf den Zellerauer Mainwiesen: Bisher begann sie am ehemaligen Waschplatz, jetzt wurde sie neu festgelegt: Sie beginnt erst am Ende des Feuerwehr-Übungshafens und endet etwa 200 Meter nach dem Schifferkinderheim, also auf Höhe des Oberzeller Klosters. Sämtliche Freilaufflächen werden vor Ort ausgeschildert und sind in einer Anlage zur Sicherheitsverordnung klar definiert.
Vier neue Freilaufflächen sind hinzu gekommen: In Lengfeld auf der Wöllrieder Höhe, in der Lehnleite zwischen Elferweg und Gattinger Straße im Frauenland, zwischen Waschplatz und Kanuclub in der Nähe des Mainufers in Heidingsfeld und in Grombühl an der Oberdürrbacher Straß in der Nähe des Fußballplatzes. Für Kampfhunde gilt weiterhin eine Leinenpflicht im gesamten öffentlichen Raum.
Ein Freilauf kann nur im Bereich des getrennten Rad- /Fußweges möglich sein.
"Mainwiesen Zellerau, ab Waschplatz Richtung Zell"
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Wötzel
Allerdings halten sich viele Hundebesitzer nicht wirklich dran, das ist wahr.