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ERLABRUNN
Erlabrunn-Prozess: Welche Strecke fuhr der Traktor?
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 02.04.2019 09:45 Uhr

Im Erlabrunn-Prozess konzentrierten sich fast ein Dutzend Zeugenaussagen am Montag auf die Fahrtstrecke des Streuwagens. Ein Gemeindearbeiter ist vor dem Amtsgericht Würzburg angeklagt, am 5. Januar 2016 an einer Engstelle in Erlabrunn (Lkr. Würzburg) gegen 7.45 Uhr die Fußgängerin Gisela K. versehentlich getötet zu haben. Der Angeklagte schweigt vor Gericht.

Um 5 Uhr begonnen oder nach 6.30 Uhr?

Der Angeklagte will um 5 Uhr mit dem Streudienst begonnen haben – doch eine Reihe von Zeugen sahen oder hörten das Fahrzeug wesentlich später, teilweise in auffallender Übereinstimmung mit der Tatzeit. Eine E-Mail, die er an seinen Arbeitskollegen schrieb, legt den Schluss nahe, dass der Gemeindearbeiter – entgegen seinem Eintrag in den Arbeitsnachweis – erst nach 6.29 Uhr mit dem Streuen begann.

Nicht nach Streuplan

Penibel versuchte das Amtsgericht die Strecke des Streufahrzeuges nachzuvollziehen, die eigentlich klar war: Die Gemeinde hat einen Streuplan, in dem die Ortsdurchfahrt als erste gestreut wird. Doch der Angeklagte will teilweise anders durch den Ort gefahren sein, wie ein Polizist in Erinnerung an die (damals vierstündige) Vernehmung sagte.

Zunächst habe der unter Verdacht Geratene sehr sicher gewirkt, als er seinen Weg mit einem Leuchtstift markierte. „Seine Aussagen wirkten flüssig, bis er in Richtung der Unfallstelle kam“, schilderte der Polizist seinen Eindruck. Da habe er „nervös“ gewirkt und gesagt: „Vorsicht! Das mache ich jetzt einmal so!“ Dann habe er ein Abbiegen in eine Seitengasse geschildert, aus der er dann wieder herausgefahren sei. „Rückwärts?“ fragte der Polizist. „Sie wollen mir etwas in den Mund schieben“, widersprach der Fahrer.

Widersprüchliche Aussagen

Er will zur Tatzeit an einer anderen Stelle gestreut haben. Doch Ermittler schlossen aus Aussagen der Zeugen, dass „die im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung dargestellte Fahrtstrecke nicht der Wahrheit entsprechen kann“. Die Ermittler kamen zum Schluss, dass der Traktor einen Weg zurücklegte, der ihn zur Unfallzeit zum Unfallort führte.

Jetzt haben die Gutachter das Wort

Das Gutachten der Verteidigung, das den Angeklagten entlasten soll, wird erst nach der Beweisaufnahme erörtert, entschied das Gericht. Im Mittelpunkt stehen nun die Gutachten, die offiziell in Auftrag gegeben wurden: Professor Michael Bohnert, Chef der Würzburger Rechtsmedizin, wird erklären, durch welche Verletzungen man zu der Schlussfolgerung kam, dass Gisela K. starb, weil sie unter die Räder eines Fahrzeuges kam. Dann soll die Kfz-Sachverständige Ulrike Molinari (Dekra) darlegen, warum das Streufahrzeug für den Tod der Frau verantwortlich sein soll.

 
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    Auch wenn hier nicht die Wahrheit rauskommen sollte. Spätestens beim Jüngsten Gericht ist der Täter fällig. Es war ein Unfall - sowas ist möglich. Aber man sollte soviel Rückgrat haben und dazu stehen!
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  • T. B.
    Der Beschuldigte hat vermutlich durch eine Unachtsamkeit die Frau überfahren. Wenn es so war, dann hat er sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht; da sollte allenfalls eine Bewährungsstrafe herauskommen. Aber er hat sich von Anfang an versucht herauszuwinden, Freunde lügen für ihn, aber das Kartenhaus bricht langsam in sich zusammen. Wir sprechen hier nicht von einem Mörder sondern von einem Mann welcher aus Unachtsamkeit einen Fehler begangen hat. Die Tragik ist, dass dadurch diese Frau ihr Leben verloren hat. Solche Fehler können uns ebenfalls jeden Tag passieren, deshalb sollten wir nicht wie die Hüter der Moral auftreten.
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  • G. R.
    Naja, man kann das auch verharmlosen ThomasB! Jedem kann ein Unfall passieren, aus Fahrlässigkeit, mit bösen Folgen. Aber das was danach kam ist nicht in Worte zu fassen! Kriminell!!
    Und dafür muss eine Strafe her, die weh tut. Ohne Bewährung! Handydaten gelöscht, Versuch Spuren am Unfallort zu verwischen, Schlepper lackiert. Andere zur Falschaussage angestiftet.....
    Ein wirklicher "Ehrenmann". traurig
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  • P. Q.
    Mit meinem Gewissen käme ich so nicht klar. Es scheint doch eindeutig zu sein. Ich muß es gewesen sein, machte es fahrlässig u. stehe dafür ein. So würde ich als normaler Mensch handeln. Ich habe noch Schuldgefühle.
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    Wenn jetzt auch noch die Sachverständigen eindeutige Aussagen machen wird’s eng für den Angeklagten. Das dann zu erwartende Strafmaß dürfte dann tendenziell eher höher liegen, als bei einem Schuldeingeständnis.
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  • G. R.
    und das ist richtig so! Da steckt einiges an krimineller Energie dahinter, wenn die bisher bekannten Indizien zutreffen! Mit Bewährung geht das dann hoffentlich nicht mehr ab.
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  • B. S.
    Wie wäre es mit der Wahrheit -aussagen?

    Das Rausgerede,Verschleiern (?!) und Herum- Geeier bringt doch den Angeklagten auch nicht wirklich weiter,und der Wahrheitsfindung dient es offensichtlich auch nicht.

    Es gibt viele ehrbare Leut die mit den Händen arbeiten und die Zeit berechnen,die sie arbeiten und nicht da und dort noch "e halbs Stündle"drauf hauen.."des merkt scho kenner".

    In diesem Fall klingt das alles lt obigem Bericht sehr widersprüchlich.
    Aus dieser Anklage wird der Mann möglich kaum mehr herauskommen,da kann er sich drehen,wenden und erfinden wie er möchte.

    Mit tun die Angehörigen der verstorbenen Frau leid. Der Prozess ist sicher kein Trost und ein Urteil in einiger Zeit auch nicht,unabhängig dessen wie Recht gesprochen werden wird.
    Noch scheinen ja verschiendenste Aussagen recht konträr gegeneinander zu stehen und kaum nachvollziehbar zu sein,weder für die Juristen noch für die geneigten aussenstehenden weiter entfernt lebenden Mitleser hier.
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  • M. G.
    Da gehört mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen.
    Ich verstehe nicht wer sich in sowas reinreißen läßt!
    Ein Leben lang immer diese Gedanken:"Hoffentlich kommt es nicht raus"!
    Abr Hut ab vor der Ermittlergruppe, die überhaupt erst den Stein ins rollen gebracht hat!
    Das ist schon erste Sahne, sowas "verdecktes" aufzudecken!
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