Dieses Urteil des Landgerichts Würzburg lässt aufhorchen: Ein Wettanbieter muss einem Mann aus Unterfranken, der bei Sportwetten im Internet rund 80.000 Euro verloren hat, das Geld zurückzahlen. Zur Begründung heißt es, der Kläger habe nicht wissen können, dass die Online-Wetten zum Zeitpunkt seiner Teilnahme verboten waren.
Spieler hatte 230.000 Euro investiert und 150.000 Euro gewonnen
Der Gerichtsentscheidung zufolge hat der Kläger, der sich selbst im Verfahren als "spielsüchtig" einschätzte, zwischen Januar 2017 und Dezember 2019 Wetteinsätze in Höhe von gut 230.000 Euro an einen deutschlandweit bekannten Anbieter geleistet. Rund 150.000 Euro hat er im gleichen Zeitraum gewonnen. Der Verlust, den er jetzt einklagte, betrug also rund 80.000 Euro.
Dass der Anbieter in diesem Zeitraum keine Lizenz für Online-Sportwetten gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag hatte, sei ihm nicht bewusst gewesen, argumentierte der Kläger. Im Gegenteil: Die Werbung des Unternehmens unter anderem auf Banden in Fußballstadien und in den Medien mit Sport-Promis wie Oliver Kahn habe ihm suggeriert, er tue etwas Legales. Eine Sichtweise, der sich das Landgericht Würzburg jetzt anschloss. Für den Unterfranken sei seinerzeit nicht erkennbar gewesen, dass er an einem illegalen Glücksspiel teilnahm. Insofern könne man ihm das Mitmachen nicht vorwerfen.
Behörden sind gegen den Gesetzesverstoß nicht vorgegangen
Laut Glücksspielstaatsvertrag waren Glücksspiele im Netz inklusive der Sportwetten zum damaligen Zeitpunkt in aller Regel verboten. Deshalb seien die Verträge über die abgeschlossenen Wetten unwirksam, heißt es im Urteil. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Behörden nicht gegen den Gesetzesverstoß des Anbieters vorgegangen sind. Die "Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes" sei allein schon zum Schutz der Spielenden erforderlich.
Erst im Oktober 2020 hat der beklagte Anbieter schließlich eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Sportwetten erhalten. Im Juli 2021 wurde das Verbot von Sportwetten dann im Glücksspielstaatsvertrag weitgehend gelockert. Eine Lizenz ist aber weiter notwendig.
Vertreten wurde der Mann aus Unterfranken in dem Verfahren von Anwalt Benedikt Nilges von der Kanzlei Lenné in Leverkusen. Spieler, die bei Anbietern ohne Lizenz an Glücksspielen teilgenommen haben, hätten gute Chancen, im Nachhinein schon verloren geglaubtes Geld zurückerstattet zu bekommen, betont Nilges. Das Würzburger Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.