An sechs Orten in Würzburg ist derzeit das rote Logo des Sportwetten-Anbieters Tipico Ltd. im Straßenraum sehen – das soll sich mit Beginn des neuen Jahres ändern: Wie die Regierung von Unterfranken als zuständige Genehmigungsbehörde auf Anfrage der Redaktion bestätigt hat, läuft die für den Betrieb von Sportwetten-Vermittlungsstellen erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis am 31. Dezember für vier der sechs Standorte aus, weil sie den nötigen Mindestabstand zu Schulen oder Jugendhilfe-Einrichtungen nicht einhalten.
"Vier Standorte werden aus dem Stadtgebiet verschwinden und zwei werden bleiben", hatte Kommunalreferent Wolfgang Kleiner in der jüngsten Sitzung des Bau- und Ordnungssausschusses mitgeteilt. Die Erlaubnis endet für die Tipico-Standorte in der Sanderstraße, der Kroatengasse, der Bahnhofstraße und der Frankfurter Straße. Nicht bis zum 31. Dezember 2022 befristet ist die glücksspielrechtliche Erlaubnis für zwei Wettstuben in der Gattingerstraße und der Winterhäuser Straße, die weiterbetrieben werden dürfen.
Für vier Würzburger Standorte liegen Versagungsgründe vor
An den vier Standorten, deren Lizenz ausläuft und nicht verlängert wird, liegen so genannte Versagungsgründe vor, die aus Sicht der Regierung keine Erlaubnis möglich machen. Dabei geht es um den Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie, die Wettbüros zu Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen grundsätzlich einhalten müssen.
Die vier Standorte in der Zellerau und der Innenstadt halten dieses Abstandsgebot nicht ein. Dass sie überhaupt bis Ende des Jahres betrieben werden durften, liegt an einer Übergangsregelung im bayerischen Ausführungsgesetz zum neuen Glücksspiel-Staatsvertrag der Bundesländer, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.
Übergangsregelung endet zum 31. Dezember
Demnach durften Wettvermittlungsstellen, für die rechtzeitig ein Duldungsbescheid beantragt worden war, trotz Verstoß gegen das 250-Meter-Abstandsgebot, gemessen übrigens in Luftlinie von Eingangstür zu Eingangstür, trotz neuem Staatsvertrag zunächst weiterbetrieben werden. Auch auf die vier Würzburger Standorte traf das zu, allerdings endet die Übergangsregelung am 31. Dezember.
"Somit ist eine Befreiung von der Abstandsregelung und folglich auch der Betrieb der Wettvermittlungsstellen längstenfalls bis zum 31. Dezember 2022 möglich", heißt es in der Antwort der Regierung auf die Anfrage der Redaktion. Außerdem dürfen Vermittlungsstellen für Sportwetten nicht in unmittelbarer Nähe von Sportanlagen, im Gebäude einer Spielbank oder Spielhalle oder in einer Gaststätte betrieben werden, in der bereits Geldspielgeräte vorhanden sind.
Ganz vom Tisch ist der Betrieb der innerstädtischen Tipico-Wettbüros noch nicht: Für drei der vier Standorte will der Anbieter mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eine Verlängerung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis erreichen.