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Bergtheim
Glückliche Wendung: Syrische Pflegehelferin wird nicht abgeschoben und kann weiter im Seniorenheim arbeiten
Einer jungen Mutter aus dem Landkreis Würzburg drohte die Abschiebung nach Bulgarien. Warum das Verwaltungsgericht Nein dazu sagt und wie das Bundesamt reagiert.
Angesichts der Personalnot ist man im Bergtheimer Seniorenzentrum froh um den Einsatz von Pflegehelferin Amira Kulaib (links) und ihrer Schwester Rahaf.
Foto: Silvia Gralla | Angesichts der Personalnot ist man im Bergtheimer Seniorenzentrum froh um den Einsatz von Pflegehelferin Amira Kulaib (links) und ihrer Schwester Rahaf.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

Neue Entwicklung im Fall der von einer Abschiebung bedrohten syrischen Pflegehelferin aus dem Landkreis Würzburg: Die 27-jährige Amira Kulaib darf nun doch in Deutschland bleiben und kann somit weiter im Seniorenzentrum Bergtheim arbeiten. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg. Im Pflegeheim ist die Erleichterung groß. Angesichts des akuten Personalmangels ist man für jede Kraft dankbar.

Mit zwei kleinen Kindern und Bruder aus Syrien geflohen

Wie berichtet, war die junge Frau im vergangenen Jahr mit zwei kleinen Kindern und ihrem damals 17-jährigen Bruder aus dem vom Bürgerkrieg zerstörten Syrien nach Deutschland geflohen. Ihre Schwester lebt schon seit einigen Jahren hier und ist ebenfalls im Seniorenzentrum Bergtheim beschäftigt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Asylantrag von Amira Kulaib Ende Juli zunächst als "unzulässig" abgelehnt und mit Abschiebung gedroht. Argument: Die Syrerin sei über den sicheren Drittstaat Bulgarien eingereist, habe dort bereits Asyl beantragt und auch einen Schutztitel erhalten. Sie sei zusammen mit ihren Kindern und dem Bruder in Bulgarien zwangsweise registriert worden, sagt die 27-Jährige. "Sonst hätte man uns alle vier zurückgeschickt."

Gegen den negativen BAMF-Bescheid klagte die Pflegehelferin vor dem Verwaltungsgericht Würzburg – mit Erfolg, wie sich nun herausstellte. Das Gericht hat den Bescheid in wesentlichen Teilen aufgehoben: Eine Abschiebung nach Bulgarien sei Amira Kulaib in ihrer besonderen Situation mit zwei kleinen Kindern und einer Rheuma-Erkrankung, die behandelt werden muss, nicht zuzumuten. Die Zentrale Ausländerbehörde bei der Regierung von Unterfranken erteilte ihr daraufhin umgehend eine Arbeitserlaubnis bis 2026 und eine so genannte Aufenthaltsgestattung, die zunächst bis Ende Februar gilt.

Verwaltungsgericht: Syrerin droht in Bulgarien "Verelendung auf der Straße"

Das Verwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil zwar die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Abschiebungen nach Bulgarien – nicht allerdings im Ausnahmefall der Klägerin. Mangels Sprachkenntnisse und als alleinstehende Mutter sei Kulaib kaum in der Lage, in Bulgarien für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Aller Wahrscheinlichkeit nach, so heißt es, fände sie in dem Land weder Obdach noch Auskommen und wäre der "Verelendung auf der Straße" ausgesetzt. Unter diesen besonderen Umständen schließt das Gericht eine Abschiebung aus. Der Asylantrag in Deutschland sei damit zulässig.

Die beiden Schwestern aus Syrien helfen im Bergtheimer Seniorenzentrum einem Bewohner durch den Gang.
Foto: Silvia Gralla | Die beiden Schwestern aus Syrien helfen im Bergtheimer Seniorenzentrum einem Bewohner durch den Gang.

Nun liegt der Ball erneut beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort hat man auf eine Revision gegen das Würzburger Urteil verzichtet, wie Sprecher Jochen Hövekenmeier bestätigt. Vielmehr schließt sich das BAMF nun der Argumentation des Verwaltungsgerichts an. Die Situation sei für eine Frau mit einer Erkrankung und zwei Kindern eine andere als etwa für einen alleinstehenden jungen Mann, der sich selbst versorgen könne. Erschwert werde die Lage in Bulgarien durch die Corona-Pandemie und den Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine.

Reguläres Asylverfahren: Üblicher Schutz als Geflüchtete aus Syrien?

Für Amira Kulaib wird nun das reguläre Asylverfahren in Deutschland durchgeführt. Demnächst, so heißt es beim Bundesamt, erhalte sie eine Einladung zur erneuten Anhörung. Eine Garantie für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bedeutet dies zwar nicht. Aber sie kann – wie die meisten syrischen Flüchtlinge – zumindest mit einem so genannten subsidiären Schutz rechnen. Das heißt: Selbst wenn die junge Mutter nicht als politisch verfolgt gelten sollte, wird sie wegen des Bürgerkriegs in Syrien nicht dorthin abgeschoben. Und nach fünf Jahren in Deutschland könnte sie hier eine Niederlassungserlaubnis erhalten – wenn sie Deutsch spricht, eine Arbeit hat und gut integriert ist.

Eva von Vietinghoff-Scheel vom Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg ist erleichtert, ihre Mitarbeiterin für die Pflege behalten zu können. Sie kritisiert aber generell die häufig kurzfristigen und begrenzten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
Foto: Silvia Gralla | Eva von Vietinghoff-Scheel vom Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg ist erleichtert, ihre Mitarbeiterin für die Pflege behalten zu können.

Nichts anderes hofft das Kommunalunternehmen (KU) des Landkreises Würzburg als Betreiber des Bergtheimer Seniorenzentrums. KU-Vorstand Eva von Vietinghoff-Scheel freut sich, dass ihre syrische Pflegehelferin im Heim weiterarbeiten darf: "Auch aus menschlicher Sicht wäre eine Abschiebung sehr schwer zu ertragen gewesen." Sie hofft, dass Amira Kulaib auch dauerhaft bleiben darf. Und: "Dass endlich seitens des Gesetzgebers Erleichterungen für Menschen in diesen wertvollen Berufen vorgesehen werden."

 
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  • kgeorg
    Schön, dass es so ausgegangen ist aber tragisch, dass es erst einen Gerichtsentscheid dazu braucht. Ich frage mich, wann unser Land endlich eine vernunftsgesteuerte Migrationspolitik lernt. Soll heißen diejenigen, die sich integrieren und arbeiten und damit einen postiven Beitrag in unser Sozialsystem leisten, behalten und diejenigen, die unberechtigt auf Kosten unseres Sozialsystems leben oder kriminell sind, abschieben. Das kann doch nicht so schwer sein, das bekommen andere Länder auch hin.
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  • Funkenstern
    Warum muss man Personen, welche arbeiten wollen und auch gebraucht werden, eigentlich rausschmeissen? Für mich sind diese Leute die Hoffnung für Berufe,die hier keIner machen will.
    Schmeisst die Straftäter und Nichtstuer zuerst raus, da hat die BEHÖRDE für viele Jahre zu tun.
    dieses Klientel hat ja dann auch noch von uns bezahlte Rechtsanwälte.
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  • ammi187@gmail.com
    Weil der typisch deutsche Beamte normal streng nach Nasenfaktor und Gesetz entscheidet und jegliche Möglichkeit eines legalen Aufenthaltes sofort im Keim erstickt. Siehe hierzu auch Fall Kelvin der Nigerianer.

    Bayern setzt noch mal einen oben drauf mit der Leitkultur und der bayerischen primitivität.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Siegt endlich die Vernunft bei Gericht? Schön wäre es.
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