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Würzburg
Gesichtsmaske in Eigenproduktion: Vorsicht vor Abmahnungen
Angesichts der Corona-Krise wollen viele Menschen helfen. Zum Beispiel mit der Produktion von Masken. Aber wenn man nicht aufpasst, kann die gute Tat teuer werden.
Gesichtsmasken gibt es in vielen Varianten. Wer welche produziert, muss aufpassen bei der Kennzeichnung. Ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Foto: Robert Michael, dpa | Gesichtsmasken gibt es in vielen Varianten. Wer welche produziert, muss aufpassen bei der Kennzeichnung. Ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:17 Uhr

Auf die richtige Bezeichnung kommt es an: Firmen, Selbstständige und sogar Privatpersonen, die zum zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus damit begonnen haben, Gesichtsmasken herzustellen, müssen mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, wenn sie ihr Produkt zum Beispiel "Atemschutzmaske" nennen.

Davor warnt nicht nur die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (IHK) in einer aktuellen Pressemitteilung. Auch der Würzburger Rechtsanwalt Chan-Jo Jun rechnet damit, dass in naher Zukunft Abmahnanwälte tätig werden, wenn der in Heimarbeit oder im Gewerbebetrieb hergestellte Mund- und Nasenschutz unter einer falschen Bezeichnung angeboten wird.

Anwalt Jun: Große Resonanz auf Facebook-Post

"Ich selbst habe bisher noch keinen Fall gesehen. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis so etwas kommt. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Kollegen Skrupel haben", sagt Jun, der auf der Facebook-Seite seiner Kanzlei am Wochenende zum ersten Mal über rechtliche Fragen in Sachen Mundschutz informiert hatte.

Das Thema bewegt offenbar viele Menschen: Der Beitrag hatte bis Mittwochnachmittag über 770 000 Personen erreicht, wurde mehr als 5000-mal geteilt und gut 800-mal kommentiert. "Ich bekomme inzwischen fast im Minutentakt Anfragen, nicht nur von kleinen Schneidereien, sondern auch von größeren Unternehmen", so Jun, dessen Kanzlei auf IT- und Wirtschaftsrecht spezialisiert ist.

Selbst Privatleute oder Initiativen, die mit selbst genähten oder im 3D-Drucker hergestellten Masken zum Selbstkostenpreis Gutes tun wollen, müssen aufpassen – das gilt erst recht für Selbstständige oder Betriebe, die ihre Produktion umgestellt haben und Gesichtsmasken verkaufen.

Wer diese als Atem- oder Mundschutz anbietet, kann damit gegen das im Medizinproduktegesetz geregelte Irreführungsverbot verstoßen, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Ralf Jahn: Diese Bezeichnung sei "Medizinprodukten vorbehalten, die über eine entsprechende Zertifizierung verfügen".  Die IHK empfiehlt daher die Bezeichnungen Mundbedeckung, Mundmaske oder Gesichtsmaske.

IHK-Chef Jahn: Lieber von Mundmaske sprechen

Ralf Jahn und Chan-Jo Jun raten den Produzenten außerdem übereinstimmend, deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Masken ihre Träger nicht vor einer Ansteckung mit dem Corona-Erreger schützen: "Wichtig ist, dass Leute nicht glauben, dass der selbst genähte Textil-Mundschutz denselben Schutz bietet wie eine medizinische Maske", betont der Rechtsanwalt. Es sei aber zulässig darauf hinzuweisen, dass sie einen Schutz vor Tröpfchen bieten.

Jun hat von Initiativen aus der Region gehört, die wegen der Sorge vor Abmahnungen ihre Masken-Produktion wieder eingestellt haben – immerhin geht es dabei um Beträge von 1000 Euro oder mehr: "Das ist schade, dagegen muss man etwas tun", sagt er. Wer Gesichtsmasken nur in kleinen Serien, zum Selbstkostenpreis oder für den guten Zweck herstellt, dem bietet seine Kanzlei deshalb kostenlose Hilfe bei Rechtsfragen an.

 
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  • Arcus
    ich kann den Quatsch mit den Abmahnungen nicht mehr hören. Bisher gibts keine einzige. Man kann aber auch die Menschen verunsichern. Bitte MP saubere Recherche.
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  • ralf.zimmermann@mainpost.de
    Dass es bisher keine Abmahnungen gab, steht explizit im Artikel.

    Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
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  • tagblatt_leser
    "Ferkelstecher" - so nennt man Juristen, die in den Hinterzimmern (oftmals) renommierter Anwaltskanzleien hocken und Internetauftritte nach denkbaren Rechtsverstößen abgrasen.

    Die Suche nach Schwachstellen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung scheint derzeit weniger erfolgreich, nachdem im Internet genügend Hinweise zu "rechtskonformen" Gestaltungen von Internetauftritten erschienen sind. So mancher kleine Händler oder mancher Betreuer derartiger Seiten in einem Verein war anfänglich überfordert; dies wurde von Anwälten mit "Jagdfieber" schamlos ausgenutzt. Das mag zwar rechtens sein, ist aber ein Zeichen von einer nicht zu überbietenden Geldgier.

    Nun trifft es Menschen, die aus dankenswerter Hilfsbereitschaft Gesichtsmasken anfertigen. Kleingeister mit Jurastudium haben ein Haar in der Suppe gefunden...
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  • cajac1
    Zitat: "Ralf Jahn und Chan-Jo Jun raten den Produzenten außerdem übereinstimmend, deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Masken ihre Träger nicht vor einer Ansteckung mit dem Corona-Erreger schützen". Für was braucht man diese Masken dann???
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  • p.woetzel@mail.de
    Um die Mitmenschen vor dem eigenen Husten und Niesen zu schützen.
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  • Mainheini
    Das ist ganz normales deutsches Recht, welches Erfindungen, Markennamen, Urheber, Gesetzesvorgaben und mehr schützen will. Dass es manche ausnutzen und andere abmahnen, ist leider aber ebenfalls Recht, ob es uns gefällt oder nicht. Wenn der DUH die Städte abmahnt, weil sie z. B. keine Umwelt-/Dieselzonen einführen, wird dies bejubelt. Wenn einer Schutzmasken herstellt, für die ein anderer bereits einen Namen registriert hat (und dafür viel bezahlt), wird es verpönt. Es ist schön, wenn Private diesen Schutz herstellen, aber Profihersteller müssen Normen, Vorgaben, Markenschutz erfüllen und das kostet viel Geld. Das muss auch in schlechten Zeiten respektiert werden. Aber Abmahnungen sind einfach nur Abzocke in einer rechtlichen Nische, dies gehört unterbunden.
    Aber es vollkommen egal wie die private Maske heißt, solange sie nicht so benannt wird wie bereits bestehende Artikel.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @Mainheini: Heini, Sie wissen aber bescheid!!!
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  • Mainheini
    @gardner: ich habe viel Lehrgeld bezahlt, wurde mehrfach abgemahnt, obwohl ich meinte, in gutem Glauben rechtlich einwandfrei gehandelt zu haben.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Dann haben Sie ja eigentlich "Leergeld" bezahlt!
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  • clubfan2@gmx.de
    Möge diesen Rechtsverdrehern
    der Atem stocken...

    EINFACH UNGLAUBLICH
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  • lausdeandl@yahoo.de
    Es wird höchste Zeit, dass die Politik dem Abmahnunwesen einen Riegel vorschiebt.

    Vorschlag: Die Einnahmen einer Anwaltskanzlei aus Abmahnungern dürfen maximal 5% der Gesamteinnahmen der Kanzlei betragen.
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  • Da besteht von Seiten der "hohen Politik" kein Interesse daran. Das stand schonmal auf der Entscheidungsliste im Bundestag. Limitierung einer Erstabmahnung auf 150.- EUR. Jetzt raten Sie mal wer das verhindert hat ... Ein Schelm wer böses dabei denkt ...
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  • Baetz_Johannes@t-online.de
    ja - verückte Welt, einfach nicht zu glauben, wie manche aus "Krisen/Notsituationen" noch einen Reibach machen wollen. So kann man auch die Hilfsbereitschaft kaputt machen. Traurig traurig traurig
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  • Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen. Viele Grüße aus der Online Redaktion und einen schönen Abend!
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  • garten
    Das sind vielleicht Sorgen !! Ich finde auf jeden Fall diese Hilfen toll- egal wie sie heißen Große Lob !!!!
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Dann sollte ganz schnell ein Erlass bzw. ein Gesetz verabschiedet werden, dass diese Art der Abzocke verbietet oder sogar unter Strafe stellt!

    Damit die schwarzen Schafe unter diesen Rechtsverdrehern erst gar nicht auf dumme Gedanken kommen ...
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Wie wärs mit Coronaschutzmaske? Oder werde ich für die Namensgebung eingesperrt?
    Verrückte Welt ...
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  • jhuller@gmx.de
    Vielleicht können Sie sich den Begriff "Coronaschutzmaske" ja schützen lassen, wenn Sie schnell sind. Dann klingelt bei Ihnen die Kasse ...
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  • 50Hertz
    Super kommentiert.
    (Hoffentlich fällt d a s den Rechtsverdrehern fest auf die Füsse.)
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