Wieder mal beschäftigt heute der „Freiherr von Lichtland“ die Justiz. Vor dem Landgericht Würzburg findet die Berufungsverhandlung gegen den 59-Jährigen aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) wegen falscher Verdächtigung statt. In erster Instanz wurde der ehemalige Weinbau-Funktionär deshalb im Juli 2017 zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 5400 Euro, verurteilt.
Vermögensauskunft oder Haft
Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2016. Damals wollte ein Gerichtsvollzieher bei dem ehemaligen Weinbau-Funktionär 1500 Euro eintreiben, die der Angeklagte einer Berufsgenossenschaft schulden soll. Laut Anklage wurde der 58-Jährige vor die Wahl gestellt, zu zahlen, eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abzugeben – oder in Haft zu gehen. Er entschied sich für die Vermögensauskunft.
Wenig später trat bei dem „Freiherrn“ ein Sinneswandel ein und er zeigte den Gerichtsvollzieher wegen Nötigung und Erpressung an. Der Grund: Der Staatsdiener habe ihm keine Chance gegeben, seine Schulden zu bezahlen, sondern ihn nur vor die Alternative Vermögensauskunft oder Gefängnis gestellt. In der Verhandlung bestritt der Gerichtsvollzieher diese Behauptung des „Freiherrn“ und das Gericht glaubte ihm.
„Staatschef“ des „Freistaats Lichtland“
Der Angeklagte ist eine schillernde Persönlichkeit. Einst war er ein hoch angesehener Mann in Weinbaukreisen. 2005 gab er seinen Posten als Geschäftsführer einer großen Winzergenossenschaft auf, 2008 gründete er in Eibelstadt den „Freistaat Lichtland“. Seitdem bezeichnet er sich als dessen „Staatschef“ und glaubt, dass für ihn die Gesetze der Bundesrepublik nicht gelten.
Liest sich reichlich schräg,aber höchst unterhaltsam .
Da gabs mal ein Buch"Irre..wir behandeln die Falschen"..Autor-ein Dr der Psychiatrie.
Inhaltlich..dass die wirklich Verrückten nicht die sind,die stationär behandelt werden,sondern eher einige von denen,die "draussen"frei herumlaufen...