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WÜRZBURG
Gerichtsverhandlung gegen den „Freiherrn von Lichtland“
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:16 Uhr

Wieder mal beschäftigt heute der „Freiherr von Lichtland“ die Justiz. Vor dem Landgericht Würzburg findet die Berufungsverhandlung gegen den 59-Jährigen aus Eibelstadt (Lkr. Würzburg) wegen falscher Verdächtigung statt. In erster Instanz wurde der ehemalige Weinbau-Funktionär deshalb im Juli 2017 zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 5400 Euro, verurteilt.

Vermögensauskunft oder Haft

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2016. Damals wollte ein Gerichtsvollzieher bei dem ehemaligen Weinbau-Funktionär 1500 Euro eintreiben, die der Angeklagte einer Berufsgenossenschaft schulden soll. Laut Anklage wurde der 58-Jährige vor die Wahl gestellt, zu zahlen, eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abzugeben – oder in Haft zu gehen. Er entschied sich für die Vermögensauskunft.

Wenig später trat bei dem „Freiherrn“ ein Sinneswandel ein und er zeigte den Gerichtsvollzieher wegen Nötigung und Erpressung an. Der Grund: Der Staatsdiener habe ihm keine Chance gegeben, seine Schulden zu bezahlen, sondern ihn nur vor die Alternative Vermögensauskunft oder Gefängnis gestellt. In der Verhandlung bestritt der Gerichtsvollzieher diese Behauptung des „Freiherrn“ und das Gericht glaubte ihm.

„Staatschef“ des „Freistaats Lichtland“

Der Angeklagte ist eine schillernde Persönlichkeit. Einst war er ein hoch angesehener Mann in Weinbaukreisen. 2005 gab er seinen Posten als Geschäftsführer einer großen Winzergenossenschaft auf, 2008 gründete er in Eibelstadt den „Freistaat Lichtland“. Seitdem bezeichnet er sich als dessen „Staatschef“ und glaubt, dass für ihn die Gesetze der Bundesrepublik nicht gelten.

 
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  • R. M.
    Im Bezirkskrankenhaus in Lohr sind leichtere Fälle eingesperrt.
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  • B. S.
    Solange sich der selbst ernannte Freiherr an die GEsetze halten würde..wäre es nicht das Problem.

    Liest sich reichlich schräg,aber höchst unterhaltsam zwinkern.

    Da gabs mal ein Buch"Irre..wir behandeln die Falschen"..Autor-ein Dr der Psychiatrie.
    Inhaltlich..dass die wirklich Verrückten nicht die sind,die stationär behandelt werden,sondern eher einige von denen,die "draussen"frei herumlaufen...
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  • H. H.
    Harmloser Spinner oder gefährlicher Irrer? Hoffen wir mal er ist ersteres, und deshalb braucht niemand weggesperrt zu werden.
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  • A. F.
    Und das aus Ihrem Munde ...
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  • G. S.
    Den geistigen Schaden kann doch der Wein nicht alleine angerichtet haben? Bei allem Humor frage ich mich, warum so ein "freilaufender Lichtländler" für seine obskuren, leicht grenzdebilen Missetaten in der Main Post eine Plattform bekommt? Mittlerweile spiegelt sich das Niveau auf der Berichtsebene über Katzenberger, Let´s Dance, Bachelor, Dschungelcamp, irgendwelchen Party-Grazien aus der hiesigen Kneipenszene und anderen Popo schwingenden Selbstdarstellerinnen und Selbstdarsteller wider.
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  • H. S.
    warum darf sowas überhaupt noch frei rumlaufen? Weil er ein Recht auf seine Krankheit hat? Wer übernimmt dann die Verantwortung wenn der Staatshäuptling durchdreht?
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  • T. B.
    Der „Freiherr von Lichtland“ sollte schleunigst dahin gebracht werden, wo man die Jacken hinten verschließt.
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  • A. F.
    Aber im Zimmer dann ohne Licht ...
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  • A. F.
    Da muss dieser "Lichtfresser", der "Gott der Glühbirnen" aber aufpassen, dass ihm die BRD nicht irgendwann die Einreise verweigert, soll heissen, dass er seine Leuchtende Hütte nicht mehr verlassen kann ...
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  • P. K.
    Abschiebung nach Lichtenstein!
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  • A. S.
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