Für den minderschweren sexuellen Übergriff auf eine Mitarbeiterin hat das Landgericht Bamberg einen Ex-Chefarzt zu einer Geldstrafe von rund 14 000 Euro verurteilt. Den Vorwurf der Vergewaltigung ließ bereits die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer fallen.
Strafe am unteren Rand
Der Vorsitzende Markus Reznik sagte in der Urteilsbegründung, dass es sich um einen minderschweren Fall des sexuellen Übergriffs handele. Aussagen der Nebenklägerin seien glaubwürdig gewesen, jedoch müsse man bei der Urteilsfindung auch andere Aspekte berücksichtigen. So sei der Angeklagte bisher beispielsweise nicht vorbestraft gewesen. Die Strafe müsse sich deshalb am unteren Rahmen des möglichen Strafmaßes orientieren.
Durch den Prozess war das Intimleben des Klinikpersonals ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt worden. In der Anklage war die Rede davon, dass er eine Mitarbeiterin (zu der er ein sexuelles Verhältnis unterhielt) unter einem Vorwand in ein Zimmer gelockt und zum Oralverkehr gezwungen habe, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass sie das nicht wollte.
Deutliches „nein“?
Wie deutlich die Frau ihr „nein“ gemacht hatte, blieb ungewiss. „Wir gehen von einem einmaligen Versagen beim Angeklagten aus. Er hat Grenzziehungen sonst akzeptiert“, betonte das Gericht. Das öffentliche Spießrutenlaufen für den Angeklagten, der mit vollem Namen und Foto in den Medien genannt wurde, sowie die Belastung seiner Familie berücksichtigte das Gericht.
Mehrere Beziehungen
Bei den Ermittlungen war herausgekommen, dass der Mediziner sexuelle Beziehungen zu mehreren Mitarbeiterinnen unterhalten hatte. Angezeigt hatte den Mann niemand, auch nicht das Opfer. Als Ermittlungen begannen, versuchte er, sich das Leben zu nehmen. In einer schriftlichen Erklärung steht: „Ich bin kein Harvey Weinstein, kein Berlusconi, kein Trump und kein Strauss-Kahn.“ Er witterte in dem Fall eine Intrige mehrerer Zeuginnen.
In seinen letzten Worten betonte der 46-Jährige, dass er Fehler gemacht und anderen Menschen weh getan habe. Die ihm vorgeworfene Tat habe er aber nicht begangen. Er sei unschuldig. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.
Nach altem Recht nicht strafbar
„Der Fall wäre nach altem Recht nicht strafbar gewesen“, hieß es auch im Urteil. Denn wenige Wochen vor diesem Ereignis war eine Reform des Strafrechts in Kraft getreten war, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stärkt. Daran hatte der Würzburger Strafrechtler Professor Klaus Laubenthal federführend mitgewirkt. Nun reichte schon ein erkennbares „Nein“ des Opfers, um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen.
Behält der Arzt die Zulassung?
Heikel dabei: Der Leiter der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft Bamberg, Erik Ohlenschlager, war als Sachverständiger in der Kommission zur Verschärfung des Sexualstrafrechts gehört worden.
Die Regierung von Unterfranken zeigte reges Interesse am Fall des Mannes, der in Würzburg Medizin studiert hatte. Die Behörde muss in Nordbayern die Aberkennung der ärztlichen Zulassung nach einer rechtskräftigen Verurteilung prüfen. „Aus unserer Sicht würde nichts dagegen sprechen, dass er weiter als Arzt tätig ist“, sagte das Gericht.
Und "Nein" ist "Nein", wann hat das der letzte endlich kapiert?????