zurück
Würzburg
Geldstrafe für Polizist nach Pfefferspray-Einsatz gegen Fans
Ein Ordnungshüter aus Würzburg spielt auch im Fernsehern gerne den Kommissar. Im richtigen Leben hielt das Amtsgericht Bayreuth seinen Einsatz für völlig überzogen.
Der Einsatz von Pfefferspray eines aus Würzburg stammenden Polizisten gegen feierende Fußballfans in Bayreuth während der WM 2018 war unverhältnismäßig, sagt der Amtsrichter.
Foto: Christophe Gateau, dpa | Der Einsatz von Pfefferspray eines aus Würzburg stammenden Polizisten gegen feierende Fußballfans in Bayreuth während der WM 2018 war unverhältnismäßig, sagt der Amtsrichter.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:56 Uhr

Die ungehemmte Attacke mit Pfefferspray auf vier feiernde Fußball-Fans in Bayreuth während der WM 2018 kommt einen aus Würzburg stammenden Polizisten teuer. Der 46-jährige Hauptmeister habe völlig überzogen reagiert, meinte der Amtsrichter in Bayreuth. Er verurteilte den Beamten zu 7200 Euro Geldstrafe.

Damit hat der Beamte noch Glück. Die Staatsanwältin hatte sogar ein Jahr auf Be­währung gefordert, weil der Polizist auf einer Kreuzung in der Innenstadt leise an die Feiernden heranpirschte und ihnen ohne Vorwarnung das Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Bei einem solchen Urteil hätte der Beamte im richtigen Leben die Uniform ausziehen müssen und sich voll seinem Hobby widmen können: In der Freizeit spielt er den Polizisten in Fernsehserien wie "Rosenheim-Cops" oder "K11".

Polizist spielt auch im Fernsehen den Kommissar

Die Videoaufnahmen von Passanten hatten das Geschehen am Bayreuther Hohenzollernring umfassend dokumentiert. Dort hatten russischstämmige Fußballfans nach dem Weiterkommen der russischen Mannschaft in der WM friedlich gefeiert und dabei die belebte Kreuzung blockiert. 

Auf den auf dem Internetportal Youtube veröffentlichten Videos sieht man hupende Autos und Fahnen schwingende Fußballfans. Andere Polizisten versuchen ganz ruhig, sie zum Verlassen der Fahrbahn zu veranlassen. Manche kehrten umgehend auf die Fahrbahn zurück, aber auf keinem Bild ist eine bedrohliche Situation zu erkennen. Nacheinander pirscht sich der Polizist an sie heran und sprüht ihnen ins Gesicht.

Anzeige für den Anbieter YouTube über den Consent-Anbieter verweigert

Der Richter betonte mit Blick auf geltende Vorschriften:  "Pfefferspray geht in diesem Fall offensichtlich nicht." Es wäre möglich gewesen, den Einsatz anzudrohen, so der Richter. Außerdem sei Pfeffer "unverhältnismäßig". Das Vorgehen des Beamten sei "nicht vertretbar."

Polizist fühlte sich bedroht

Der Polizist gab an, er habe sich bedroht gefühlt. In seinen mehr als 20 Jahren im Polizeidienst sei dies einer seiner gefährlichsten Einsätze gewesen. Doch der Richter war – wie der Einsatzleiter – der Auffassung, der Polizist sei "deutlich übers Ziel hinausgeschossen". Der 27-jährige Einsatzleiter beschrieb die Stimmung vor Ort als "sehr sehr gemischt". Aber er sei nicht in eine Situation geraten, in der er "Pfefferspray für sinnvoll gehalten hätte". Ebenso ging es allen anderen Polizisten – außer eben dem einen.

Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Ob sie in Revision geht, steht noch nicht fest. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Manfred Schweidler
Amtsgericht Bayreuth
Amtsgerichte
Beamte
Fans
Fernsehen
Fernsehsendungen und -Serien
Fussballfans
Polizeidienst
Polizistinnen und Polizisten
Staatsanwälte
Webportale
YouTube
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • ad.loesch@t-online.de
    Den Polizeibeamten schlage ich für eine Orden vor. Super gemacht !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ad.loesch@t-online.de
    Dieser Kommentar trägt nicht zu Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ad.loesch@t-online.de
    Dieser Kommentar trägt nicht zu Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten