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Würzburg
Gefährliche Experimente: Urteil im Stromstoß-Fall rechtskräftig
Den Opfern von David G. bleiben erneute Aussagen vor Gericht erspart. Im Stromschlag-Prozess geht der Verteidiger aber aus einem anderen Grund doch nicht in Revision.
David G. - hier während des Prozesses mit seinem Anwalt - verzichtet auf Revision.  
Foto: Sven Hoppe, dpa | David G. - hier während des Prozesses mit seinem Anwalt - verzichtet auf Revision.  
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:10 Uhr

Die Opfer des falschen Arztes David G. können aufatmen: Ihnen bleibt ein zweiter Auftritt im Zeugenstand erspart. Der 30-jährige Würzburger, der Mädchen und junge Frauen zu lebensgefährlichen Stromschlag-Experimenten angeleitet hatte, will nun doch keinen neuen Prozess.

Einspruch in letzter Minute zurück genommen

Dabei schien dem Computerexperten die Haftstrafe von elf Jahren zu hoch, zu der ihn vor einer Woche das Landgericht München verurteilt hatte. Verteidiger Klaus Spiegel hatte angekündigt, die Entscheidung vom Bundesgerichtshof prüfen lassen zu wollen. Doch kurz vor Ablauf der einwöchigen Frist nahm der Anwalt in der Nacht zum Dienstag seinen Revisionsantrag zurück. Die Staatsanwaltschaft war nicht in Revision gegangen. Somit wird das Urteil rechtskräftig, bestätigt eine Sprecherin des Münchner Gerichts.

Verurteilter und seine Familie wollen jetzt Ruhe

Verteidiger Spiegel bedauert, "dass das Urteil nicht vom BGH überprüft wird". Seiner Überzeugung nach liegt durch die psychische Erkrankung seines Mandanten ein Grenzfall vor, der es fraglich mache, ob die Taten des 30-Jährigen strafbar waren. Es sei jetzt aber "an der Zeit, dass David G. und seine Familie Ruhe bekommen". Die Entscheidung, das Urteil doch anzunehmen, sei "familienintern" getroffen worden, sagt Spiegel.

David G. leidet am Asperger-Syndrom, einer Form von Autismus. Es macht Erkrankte zu Außenseitern, die abweichende Verhaltensweisen zeigen und nur schwer soziale Kontakte pflegen können. Die Mutter, die zur Betreuerin ernannt wurde, möchte offenbar, dass die Ärzte jetzt so schnell wie möglich ihrem Sohn helfen. Der IT-Experte war bereits nach Entdeckung seiner Erkrankung im September 2019 aus der Untersuchungshaft in eine Klinik verlegt worden. In einem psychiatrischen Krankenhaus soll er auch bleiben, hatte das Landgericht München in seinem Urteil entschieden.

Opfer hatten zum Schaden noch den Spott

Über fünf Jahre hinweg hatte der laut Gutachter sadistisch veranlagte Würzburger über das Internet immer neue junge Frauen als Opfer gefunden. Erst als eine 16-jährige aus Fürstenfeldbruck Anzeige erstattete, kam die Polizei den Taten auf die Spur. Nicht alle Opfer ließen sich ermitteln, weil viele Frauen aus Scham weder über die Experimente sprechen, noch Anzeige oder Schadensersatz-Forderungen stellen wollten. 

Von rund 120 Frauen, deren Qualen David G. über Skype gefilmt hatte, kamen vor Gericht 88 Fälle von versuchtem Mord zur Anklage. Verurteilt wurde der 30-Jährige schließlich in 13 Fällen des versuchten Mordes. 

 
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