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Würzburg/München
13 mal versuchter Mord: Würzburger im Strom-Prozess verurteilt
Er hatte sich als Arzt ausgegeben und Frauen zu lebensgefährlichen Strom-Experimenten verleitet. Jetzt muss der angeklagte Informatiker für lange in Haft - in einer Klinik.
Das Foto der Polizei zeigt eine der Apparaturen, die ein Würzburger von jungen Frauen zusammenbauen ließ, damit sie sich selbst Stromstöße verpassten.
Foto: Polizeipräsidium Oberbayern Nord/dpa | Das Foto der Polizei zeigt eine der Apparaturen, die ein Würzburger von jungen Frauen zusammenbauen ließ, damit sie sich selbst Stromstöße verpassten.
Franz Barthel
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:54 Uhr

Im aufsehenerregenden Stromschlag-Prozess vor dem Landgericht München II ist der Angeklagte am Montag zu elf Jahren Haft wegen versuchten Mordes in 13 Fällen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Informatiker aus dem Raum Würzburg sich als falscher Arzt ausgegeben hatte und junge Frauen per Internet-Chat dazu brachte, sich  lebensgefährliche Stromschläge zuzufügen. Es verhängte zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Von den laut Anklage 88 Fällen des versuchten Mordes blieben am Ende 20, davon 13 wegen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft hatte für den psychisch kranken Angeklagte 14 Jahre Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Im Internet als Mediziner ausgegeben

Der 30-jährige Computerfachmann David G. hatte sich gegenüber Frauen aus der ganzen Bundesrepublik per Internet als Arzt ausgegeben. Zwischen 2013 und 2018 soll er bis zu 120 junge Frauen auf diesem Weg zu Stromschlag-Experimenten überredet haben, mit denen er seine Neigung zu Fetischismus und Sadismus befriedigte. 

Übers Internet-Telefon Skype hatte David G. den Frauen und jungen Mädchen - das jüngste war erst 13 Jahre alt - Anweisungen gegeben, eine Vorrichtung aus einem Kabel und zwei metallenen Löffeln zusammen zu bauen. Auf seine Anweisung hielten sie die Löffel an ihre Schläfen oder Füße und jagten sich 230 Volt durch den Körper. Der Informatiker nahm das Ganze auf Video auf.

Videos der Experimente

Im nichtöffentlichen Prozess, der im November begonnen hatte, wurde eines der Videos vorgeführt. Es zeigt, wie eine junge Frau aufschreit, als sie einen Stromstoß bekommt. "Es tat echt weh", sagte sie Prozessbeobachtern zufolge im Zeugenstand. "Muss das wirklich nochmal sein?", habe sie im Chat mit dem Angeklagten nach einem weiteren Elektroschock gefragt. "Ja, leider an beiden Füßen", lautere die Antwort des falschen Arztes. Und: "Können Sie noch etwas länger aushalten?" Sie habe nicht mehr atmen können, so die Zeugin vor Gericht.

Wegen 88-fachen versuchten Mordes musste sich der 30-jährige Informatiker aus Würzburg vor dem Landgericht in München verantworten.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Wegen 88-fachen versuchten Mordes musste sich der 30-jährige Informatiker aus Würzburg vor dem Landgericht in München verantworten.

Auf die Spur des IT-Fachmanns kamen die Ermittler, nachdem ein Opfer aus Fürstenfeldbruck Anzeige erstattet hatte. Im Februar 2018 wurde er festgenommen. Er soll dann einer Polizistin gesagt haben, dass er froh sei, dass damit nun Schluss sei.

Begrenzte Erkenntnisse über das Ausmaß der Gefahr

Einerseits machten ein Rechtsmediziner und ein Physiker des Landeskriminalamtes im Prozess  deutlich, dass nur durch viel Glück keine der Frauen bei den lebensgefährlichen Strom-Experimenten starb. Andererseits gibt es nur begrenzt gesicherte Erkenntnisse darüber, was mit einem Menschen geschieht, der sich 230 Volt in die Fußsohlen oder den Kopf jagt. Die Beweisaufnahme ergab: David G. hatte sich darüber im Internet gezielt informiert, sagt Florian Gliwitzky, der Pressesprecher des Gerichts. 

David G. erregt sich an Füßen – eine "Neigung", für die es eigene Seiten im Internet gibt. Als die Polizei sein Zimmer im Haus der Eltern stürmte, war an seinem Computer gerade eine Seite geöffnet, die sich als "bestes Internetportal für Liebhaber weiblicher Füße" rühmte.

Angeklagter leidet an Asperger-Syndrom

Es ist wohl der Hartnäckigkeit des Würzburger Verteidigers Klaus Spiegel zu verdanken, dass man der Ursache für das Verhalten des 30-Jährigen auf den Grund ging, der als intelligent, unauffällig und im Freundeskreis etwas schüchtern galt. Dabei kam heraus, dass der Angeklagte am Asperger-Syndrom leidet – eine Form des Autismus' mit großen Problemen der Betroffenen, normale soziale Kontakte  zu pflegen.

Deshalb plädierte Spiegel dann auch am Ende des zwei Monate währenden Prozesses auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren - wegen Titelmissbrauchs und der Erstellung von Aufnahmen oder hilfsweise die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise fahrlässiger versuchter Tötung. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • H. S.
    Der sogenannte Täter hat nur "selektieren" wollen!
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  • W. J.
    Die 13 Damen sollten sich, glaube ich, auch mal in einem psychiatrischen Krankenhaus untersuchen lassen.....
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  • A. B.
    Ja, @Gardner und andere "Justiz- und Staatskritiker, wenn Sie oder wir in einer psychischen Ausnahmesituation eine Straftat begehen, dann findet das vor Gericht Berücksichtigung. Und das ist gut so.
    Und nein: Eine Unterbringung in der Psychiatrie ist kein Erholungsurlaub!
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    @Andreas. Eine psychische Ausnahmesituation, die über Jahre anhält???
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  • S. K.
    wenn ich die Geräte so seh: wer baut sich denn selbst sowas auf Anweisung zusammen und elektrisiert sich damit??
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  • R. D.
    Täter bleibt Täter, aber in diesem Prozess sollten die Opfer mal ihr Handeln hinterfragen.
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    Da verwette ich meinen Arsch: Der Täter und Herr Verteidiger gehen in Revision. Der arme junge Mann kann doch schließlich nichts für sein krankes Tun!
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