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Würzburg
Früher in Rente? Wie man mit 63 in Rente gehen kann und welche Abschläge es dann gibt
Viele träumen vom frühen Ruhestand, doch welche Möglichkeiten gibt es wirklich? Die Vor- und Nachteile von Altersteilzeit, Rente ab 63 und andere Optionen im Überblick.
Fast jeder dritte ältere Erwerbstätige will vor dem regulären Rentenalter aus dem Beruf ausscheiden. Doch ohne Abschläge geht es nicht.
Foto: Getty Images | Fast jeder dritte ältere Erwerbstätige will vor dem regulären Rentenalter aus dem Beruf ausscheiden. Doch ohne Abschläge geht es nicht.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 16.11.2024 02:35 Uhr

Die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen: In Deutschland verabschieden sich Menschen im Schnitt mit 64,4 Jahren aus dem Berufsleben. Viele würden gerne früher in Rente gehen - doch welche Möglichkeiten gibt es?

Ob Altersteilzeit, "Rente ab 63" oder "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" - Kerstin Wach-Peterkin, Beraterin bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg, erklärt die verschiedenen Wege und die Auswirkungen auf die Rentenhöhe

Kann man schon mit 60 Jahren in Rente gehen?

In Deutschland kann man frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, allerdings nur mit Abschlägen. "Hierfür braucht man 35 Versicherungsjahre", sagt Kerstin Wach-Peterkin. Angerechnet für diese 35 Jahre werden Beitrags-, Kindererziehungs-, Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten.

Wer vor seinem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten möchte, erhalte keine Altersrente, erklärt die Beraterin. Dies gelte auch für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Wer dennoch mit 60 Jahren in den Ruhestand tritt, müsse die Zeit bis zum 63. Geburtstag durch private Gelder oder andere Einnahmen überbrücken. Eine Ausnahme gibt es unter gewissen Voraussetzungen für Menschen, die mindestens zu 50 Prozent schwerbehindert sind.

Kann man noch abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen?

"Heute kann niemand mehr abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen", sagt Wach-Peterkin. Nur wer 45 Jahre anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt hat, muss nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Versicherte des Jahrgangs 1960 können beispielsweise mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter nach 45 Beitragsjahren beim 65. Lebensjahr anstelle des 67. Lebensjahres.

Wichtig: Für diese Art der Altersrente muss man 45 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten zurückgelegt haben, erklärt die Expertin der Rentenversicherung: "Schule und Studium zählen hier nicht zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten."

Woher weiß ich, ob die Wartezeit von 35 oder 45 Jahren erfüllt ist?

Versicherte, die 55 Jahre und älter sind, erhalten alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Unter dem Punkt "Altersrente für langjährige Versicherte" ist vermerkt, ob die Wartezeit bereits erfüllt ist. Dort steht auch, wie viele Jahre und Monate gegebenenfalls noch fehlen. "Vermerkt ist genau der Tag, an dem Sie frühestens in Rente gehen können", erklärt die Beraterin.

Wie hoch sind die Abschläge bei der Altersrente für langjährige Versicherte?

Die Abschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird - pro Jahr also 3,6 Prozent. "Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen und bis 67 Jahre arbeiten müssten, beträgt der Abschlag 14,4 Prozent", sagt Rentenberaterin Wach-Peterkin. Ganz wichtig: Diese Kürzung bleibt ein Leben lang bestehen, fällt also nicht mit Erreichen der offiziellen Altersgrenze wieder weg.

Früher in Rente? Wie man mit 63 in Rente gehen kann und welche Abschläge es dann gibt

Eine Beispielrechnung: Wenn Sie eine Altersrente von 1000 Euro erwarten und möchten anstatt mit 67 Jahren mit 63 in Rente gehen, dann würde Ihre Rente mit den Abschlägen nur noch 856 Euro betragen. Dies sollte man berücksichtigen. Zusätzlich müssen gegebenenfalls noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.

Wie wirkt es sich aus, wenn man kurz vor der Rente arbeitslos wird?

Auch der Bezug von Arbeitslosengeld erhöht die spätere Rente. Die Rentenversicherung berücksichtigt dabei 80 Prozent des vorherigen Einkommens. Ältere Arbeitslose können bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen. Eine Person mit durchschnittlichem Einkommen vor der Arbeitslosigkeit erhält dadurch nach zwei Jahren eine Erhöhung der monatlichen Rente um etwa 60 Euro.

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Welche Wege zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitslebens gibt es noch?

Manche Unternehmen bieten das Modell Altersteilzeit an. "Mitarbeiter, die beispielsweise mit 57 Jahren eine sechsjährige Altersteilzeit im Blockmodell beginnen, arbeiten bis 60 weiter. Danach befinden sie sich bis zum 63. Lebensjahr in der Freistellungsphase und erhalten weiterhin ihr bisheriges Gehalt", erklärt die Beraterin. Mit 63 Jahren beginnt dann die Altersrente, allerdings auch mit Abschlägen. Die Abschläge betragen lebenslang 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs.

Kann man die Abschläge ausgleichen, indem man zusätzliche Beiträge bezahlt?

"Man kann Abschläge durch eine Ausgleichszahlung ganz oder teilweise kompensieren. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, auch in Teilzahlungen", erläutert Wach-Peterkin. Ihr Tipp: "Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und die Höhe der Ausgleichszahlung berechnen." Entscheidet man sich später, doch nicht mit 63 in Rente zu gehen, "erhöhen die gezahlten Beiträge ihre spätere Rente".

Wann sollte ich den Rentenantrag stellen?

Der Antrag auf Altersrente sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Der Antrag kann über das Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung bequem online gestellt werden. In den meisten Fällen kann man sich auch an die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder an das Versicherungsamt des Landratsamts wenden. Die zahlreichen ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung nehmen ebenfalls Anträge auf.

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern betreut rund 1,7 Millionen Versicherte und rund 867 .000 Rentnerinnen und Fragen. Für Fragen gibt es ein kostenloses Servicetelefon unter (0800) 10 00 48 00. Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de

 
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  • Robert Hippeli
    "Heute kann niemand mehr abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen" ....

    Dies hätte man mal Herrn Lindner sehr deutlich sagen sollen!
    Dann hätte er nicht gegen Arbeitnehmer die min. 45 Jahre in das Rentensystem eingezahlt haben hetzten müssen! Noch am FDP-Parteitag 27/28.04.2024 beleidigte er Rentner, die die sogenannte "Rente mit 63" (besser genannt "Rentner mit min 45 Beitragsjahren") in Anspruch nehmen mit Sozialschmarotzern!

    "Schaun mer mal", ob in der Generation Lindner überhaupt noch jemand 45 Beitragsjahre zusammen bekommt!

    Aber das Thema Porschepartei hat sich nun eh erledigt.
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  • Michael Appel
    Wenn man telefonisch durch kommt , weil meistens der Anrufbeantworter sagt Herr oder Frau sowieso zur Zeit nicht verfügbar 😭
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