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Würzburg
Freiheitsstrafe von vier Jahren im Würzburger Macheten-Prozess
Ein Streit unter Bekannten eskalierte und endete mit schweren Schnittverletzungen. Jetzt verurteilte das Landgericht Würzburg den 50-jährigen Angeklagten. Er hatte gestanden.
Blick auf das Justizzentrum in Würzburg.
Foto: Silvia Gralla | Blick auf das Justizzentrum in Würzburg.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 09.02.2024 01:04 Uhr

Es war ein Samstagabend im Juni 2020, an dem der Rettungsdienst in den Würzburger Stadtteil Grombühl gerufen wurde. Mit einer Machete und 2,6 Promille Alkohol im Blut hatte ein 50-jähriger Mann einem 26-jährigen Bekannten auf den Kopf geschlagen und ihn dabei schwer verletzt. Umstehende konnten ihm das gefährliche Haumesser zunächst nicht abnehmen, weil er es an einer Schlaufe am Handgelenk trug. Jetzt stand der 50-Jährige vor Gericht, die Anklage lautete versuchter Totschlag. Am Mittwoch verurteilte das Würzburger Schwurgericht den Mann schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Angeklagter entschuldigt sich - und setzt auf Therapie

Ohne Alkohol wäre das nicht passiert, sagte der Angeklagte in der Verhandlung, es tue ihm leid. Er hoffe, dass er nach einer Therapie "nicht mehr trinke". In den vergangenen Jahren hatte er offenbar viel Alkohol konsumiert: zehn bis zwölf Flaschen Bier nach der Arbeit waren der Einstieg. 

Warum er an jenem Abend zu dem Messer mit 40 Zentimeter langer Klinge griff? Er habe seine Ehefrau vermisst, die ein Stockwerk höher mit Bekannten ein "bisschen gefeiert, gespielt und getrunken" habe. Als er sie abholen wollte, sei er er aggressiv geworden und habe den Macho heraushängen lassen, gab der Angeklagte zu. Er hab ein Messer in der Hand gehalten und die Ehefrau des Wohnungsinhabers an der Tür unsanft zur Seite geschoben.

Dass ihm der Nachbar vor den Augen mehrerer Landsleute eine Ohrfeige verpasste, habe er als schwere Demütigung empfunden. Deshalb sei er mit der Machete zurückgekommen: eine echte und scharfe "aus deutscher Produktion", wie er angab. Die habe er einem Verwandten für die Arbeit in der Landwirtschaft nach Kuba schicken wollen.

Frau des Opfers konnte weitere Attacken verhindern

Mit einem Schlag auf den Kopf verpasste er dem Bekannten eine 15 Zentimeter lange Schnittwunde. Einen zweiten Schlag konnte das Opfer dem Unterarm abwehren. Der Angeklagte rutschte aus und fiel zu Boden, ohne die Machete loszulassen. Die Ehefrau des Opfers konnte weitere Attacken verhindern, indem sie ihren Fuß auf den Arm des Angreifers stellte. Dabei erlitt sie ebenfalls Schnittverletzungen.

Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil, dass der Angeklagte gestanden und einen Täter-Opfer-Ausgleich unterschrieben hat: Sobald er wieder Geld verdient, will er seinem Opfer 8000 Euro und dessen Ehefrau 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der 50-Jährige nahm das Urteil sofort an. 

 
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