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WÜRZBURG
Familiengeld: Wer soll davon profitieren?
Kinder - Kind statt Arbeit: Mehr Väter kümmern sich zu Hause um den Nachwuchs       -  Das neue bayerische Familiengeld soll künftig an alle Eltern ein- und zweijähriger Kinder gezahlt werden.
Foto: Patrick Pleul dpa | Das neue bayerische Familiengeld soll künftig an alle Eltern ein- und zweijähriger Kinder gezahlt werden.
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:46 Uhr

Mehr Geld für Familien – dies hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner Regierungserklärung versprochen. Dafür plant das Kabinett wenige Monate vor der Landtagswahl milliardenteure Mehrausgaben. Doch wer soll von dem bayerischen Familiengeld profitieren?

Profitieren werden die Eltern von mehr als 20.000 Kindern in Unterfranken, bayernweit sind es ungefähr 250.000 Kinder. Vorausgesetzt, das Gesetz tritt in Kraft, haben die ersten Eltern ab 1. September mehr Geld in der Tasche, sagt Michael Neuner, Pressesprecher am Zentrum Bayern Familie und Soziales in Würzburg.

Familiengeld: Wer bekommt wieviel?

Eltern ein- und zweijähriger Kinder sollen nach dem Elterngeld, das in der Regel nur das erste Lebensjahr des Kindes abdeckt, ein Familiengeld von 250 Euro pro Monat und Kind erhalten. Ab dem dritten Kind soll es 300 Euro im Monat geben. Das Familiengeld soll unabhängig davon gezahlt werden, ob das Kind eine Krippe besucht oder zuhause betreut wird. Es soll sowohl Gutverdienern als auch Hartz-IV-Empfängern zugute kommen und auf Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Wird das Geld volle zwei Jahre in Anspruch genommen, erhalten Eltern somit 6000 Euro pro Kind, beziehungsweise 7200 Euro ab dem dritten Kind.

Dafür wird es sowohl das bayerische Landeserziehungsgeld als auch das Betreuungsgeld künftig nicht mehr geben. Beide Leistungen mussten nach dem Elterngeld eigens beantragt werden. Eltern sollen sich aber in jedem Fall mit dem Familiengeld besser stellen. Beziehen Eltern volle zwei Jahre Familiengeld, werden sie künftig mehr Geld in der Tasche haben als mit dem bisherigen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld zusammen. Für Eltern in der Übergangsphase gilt: der monatliche Auszahlungsbetrag soll für alle mindestens erhalten bleiben oder sich durch das Familiengeld noch steigern.

Meist kein eigener Antrag nötig

Die wenigsten Eltern müssen das Familiengeld beantragen. Denn wer in Bayern ab Geburt des Babys Elterngeld beantragt und bewilligt bekommt, muss im Prinzip nichts mehr machen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld. 98 Prozent der Eltern erhalten somit das Familiengeld automatisch. Für alle anderen soll es einen Online-Antrag auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales geben.

„Das ist eine echte Erleichterung für die Eltern“, ist sich Michael Neuner sicher. Die Sachbearbeiter in Würzburg sind die zentrale Telefon-Anlaufstelle für alle bayerischen Eltern: Über das Servicetelefon in Würzburg Tel. 0931- 32 09 09 29 beantworten sie von Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, und Freitag, 8 bis 12 Uhr, alle Fragen rund um das neue Familiengeld.

Betreuungsgeld: Wer bislang profitierte

Für unterfränkische Eltern, die ihr Kind ab dem 15. Lebensmonat nicht in einer Kindertagesstätte sondern zuhause betreut haben, bewilligte die Behörde in Würzburg im vergangenen Jahr rund 25 Millionen Euro. Das Betreuungsgeld beträgt bisher für jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern 150 Euro pro Monat – längstens 22 Monate lang.

Für das Landeserziehungsgeld, das es neben Bayern noch in Thüringen gibt, flossen im vergangenen Jahr 6,7 Millionen Euro an Eltern in Unterfranken. Damit wurden diejenigen entlastet, die nach der Phase des Elterngeldes nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten konnten. Für das erste Kind erhalten Eltern bislang sechs Monate lang 150 Euro, für das zweite Kind zwölf Monate lang 200 und ab dem dritten Kind zwölf Monate lang 300 Euro. Allerdings ist das Landeserziehungsgeld vom Familieneinkommen abhängig.

 
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