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Würzburg
Falsche Klinik-Abrechnungen: Würzburger Gericht sagt Prozess ab
Am Klinikum Aschaffenburg sollen Leistungen von Intensivmedizinern nicht korrekt abgerechnet worden sein. Warum das Verfahren am Landgericht jetzt eingestellt wurde.
Wurden auf der Intensivstation des Klinikums Aschaffenburg zu hohe Leistungen abgerechnet? Der Betrugsprozess am Landgericht Würzburg wurde abgesagt 'wegen geringer Schuld'. Die zu viel kassierten Gelder wurden zurückgezahlt.
Foto: Marcos Maldonado | Wurden auf der Intensivstation des Klinikums Aschaffenburg zu hohe Leistungen abgerechnet? Der Betrugsprozess am Landgericht Würzburg wurde abgesagt "wegen geringer Schuld".
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 14.02.2024 18:54 Uhr

Über zwei Jahre nach einer Aufsehen erregenden Durchsuchung werden Abrechnungen des Klinikums Aschaffenburg nun doch kein Thema für die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Würzburg. Dass an den Zahlen etwas  nicht stimmte, war Staatsanwälten in Hof aufgefallen, die auf Delikte im Gesundheitswesen spezialisiert sind. Doch die Ansetzung des Prozesses zog sich – auch wegen der Beschränkungen durch Corona – immer weiter hinaus.

Auf Nachfrage bestätigt der Sprecher des Landgerichts, Michael Schaller, jetzt: Das Verfahren ist eingestellt worden - wegen „geringer Schuld“ und gegen Geldauflagen.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof hatte im Frühjahr bestätigt, im Dezember 2019 Anklage gegen zwei Mitarbeiter des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau "wegen Betrugs in 206 tateinheitlichen Fällen erhoben“ zu haben. In einer Presseerklärung teilte der Oberstaatsanwalt mit: „Die beiden Angeschuldigten arbeiten in verantwortlichen Positionen“. Ihnen werde vorgeworfen, Behandlungen auf der Intensivstation zu hoch abgerechnet zu haben. Den Hinweis auf die nicht korrekten Abrechnungen soll ein Arzt der betreffenden Krankenkasse gegeben haben.

"Spezialisierter Facharzt" abgerechnet, obwohl dieser nicht da war

Die erbrachten medizinischen Leistungen rechnet das Krankenhaus im Fallpauschalensystem bei den gesetzlichen Krankenkassen ab - unter anderem mit "Schlüsseln" für bestimmte Operationen oder Tätigkeiten. Zwischen Februar 2014 und Mai 2017 sollen „auf Betreiben der beiden Angeschuldigten“ bei 20 gesetzlichen Kassen Facharzt-Behandlungen abgerechnet worden sein, „obgleich die vereinbarten Voraussetzungen nicht vorlagen“, so die Staatsanwaltschaft. Konkret: Abgerechnet worden sie die Leistung eines Facharzts mit Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“. Doch ein solcher spezialisierter Arzt war in den betreffenden Fällen offenbar gar nicht da.

Das Patientenwohl sei nie gefährdet gewesen, versicherte die Staatsanwaltschaft in ihrer Erklärung. Alle Patienten seien "durch außerordentlich erfahrene Intensivmediziner betreut worden, die lediglich die für die Abrechnung erforderliche formale Zusatzqualifikation nicht vorweisen konnten". Durch die fehlerhaften Abrechnungen zahlten die gesetzlichen Krankenkassen laut Staatsanwaltschaft jedoch 2,1 Millionen Euro zu viel an die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH.

Klinikum Aschaffenburg: "Keine betrügerische Absicht"

Durch Rückzahlungen im Oktober und November 2019 sei "eine vollständige Schadenswiedergutmachung durch die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH erfolgt“, so die Mitteilung im Frühjahr. Ob einzelne Mitarbeiter wissentlich falsche Rechnungen an die Krankenkassen gestellt hatten, wurde schließlich am Landgericht Würzburg geprüft.

Die Verantwortlichen des Klinikums hatten betont, "dass bei keinem der beteiligten Mitarbeiter vorsätzliche oder gar betrügerische Absichten bestanden" habe. Davon ließ sich das Gericht jetzt offenkundig überzeugen.

 
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