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Veitshöchheim
Fall Veitshöchheim: Warum kamen Kinder nicht in Quarantäne?
Die AWO musste ihre Mittagsbetreuung schließen, weil sich eine Mitarbeiterin mit Corona infiziert hatte. Wieso aber wurden Kollegen und Kinder nicht verpflichtend getestet?
Unterm Dach im Mittelbau des Veitshöchheimer Rathauses bietet die AWO ihre Mittagsbetreuung für Kinder an. 
Foto: Archivbild Dieter Gürz | Unterm Dach im Mittelbau des Veitshöchheimer Rathauses bietet die AWO ihre Mittagsbetreuung für Kinder an. 
Natalie Greß
 |  aktualisiert: 09.02.2024 03:25 Uhr

Eine Mitarbeiterin der AWO-Mittagsbetreuung in Veitshöchheim (Lkr. Würzburg) war positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden, deshalb musste die Einrichtung in der vergangenen Woche geschlossen werden.  Je nach Wochentag kommen zwischen sechs und 17 Kinder dorthin - alle wurden nach Hause geschickt. Ingrid Schinagl, Geschäftsführerin des AWO Ortsvereins Veitshöchheim, riet den betroffenen Eltern, ihre Kinder freiwillig testen zu lassen. Die Tests all derer, die ihrer Bitte bisher nachkamen, seien negativ, teilte Schinagl am Montag auf Nachfrage mit. Auch die Tests der beiden Kolleginnen der infizierten Mitarbeiterin seien negativ ausgefallen.

"Wir halten uns an extreme Hygienemaßnahmen", sagte Schinagl. Doch "draußen" hätten mittlerweile wieder viele Menschen miteinander Kontakt, ohne das Abstandsgebot einzuhalten. Die Mittagsbetreuung der AWO ist - wegen der Sommerferien ganz regulär - noch bis einschließlich nächste Woche geschlossen.

Warum aber hat das Gesundheitsamt Würzburg weder für die betreuten Kinder, noch für die beiden Kolleginnen verpflichtend die Tests und eine Quarantäne angeordnet? Sie alle seien "nicht als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen", hatte die Behörde erklärt.

Es stellt sich also die Frage: Wann gilt man überhaupt als Kontaktperson? Muss man von einem Infizierten angehustet oder berührt worden sein? Oder reicht es, sich im selben Raum aufgehalten zu haben? Klar ist: Nicht alle Kontakte mit einem Coronafall sind gleich gefährlich und haben die gleichen Konsequenzen für den Alltag. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) gilt als Kontaktperson, wer "ab dem zweiten Tag vor Auftreten der ersten Symptome des Falles Kontakt hatte". Das RKI unterteilt Kontaktpersonen aus dem nicht-medizinischen Bereich in zwei Kategorien und gibt für diese unterschiedliche Empfehlungen. 

Wer als Kontaktperson der Kategorie I gilt

Einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind Personen aus Lebensgemeinschaften oder dem selben Haushalt. Also Paare, Familien oder WGs, die einen mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt ("face-to-face") mit einem Infizierten hatten, zum Beispiel während eines Gesprächs oder beim Essen. Außerdem Personen mit direktem Kontakt vor allem zu Atem-Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines Covid-19-Erkrankten - beispielsweise beim Küssen, Mund-zu-Mund-Beatmung,  Kontakt zu Erbrochenem oder durch Anhusten oder Anniesen. 

Was für die Kontaktperson der Kategorie I gilt

Sie wird namentlich registriert und bekommt einen Ansprechpartner beim Gesundheitsamt, der sie über das Krankheitsbild, mögliche Verläufe und Übertragungsrisiken des Coronavirus informiert. Sie muss in häusliche Quarantäne - und sich möglicht von allen anderen im Haushalt lebenden Menschen räumlich und zeitlich abtrennen. Zum Beispiel sollten sie nicht gemeinsam essen. Zudem empfiehlt das RKI, häufig die Hände zu waschen und die Hustenetikette einzuhalten. Die Gesundheit der Kontaktperson wird 14 Tage lang überwacht. Sie muss dafür zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen, alle Aktivitäten und Kontakte dokumentieren und dem Gesundheitsamt mitteilen. Bei Krankheitssymptomen wie Husten oder Fieber muss die Kontaktperson ärztlich untersucht werden.

Wer als Kontaktperson der Kategorie II gilt

Ein geringeres Infektionsrisiko haben kaut RKI Personen, die sich zwar im selben Raum wie ein Covid-19-Infizierter aufhielten - etwa im Klassenzimmer, am Arbeitsplatz, im Supermarkt. Die jedoch keinen "Gesichtskontakt" von mindestens 15 Minuten hatten und stets den Sicherheitsabstand einhielten. Als solche hat das Gesundheitsamt Würzburg die Kinder und die anderen Mitarbeiter aus der AWO-Mittagsbetreuung in Veitshöchheim eingestuft.

Was für die Kontaktperson der Kategorie II gilt

Empfehlung des RKI, falls das Gesundheitsamt es für sinnvoll erachtet: Die Kontaktperson wird über das Covid-19-Krankheitsbild, das Reduzieren von Kontakten und das Vorgehen im Falle von eintretenden Symptomen informiert.

 
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