
Die ältere Dame aus dem Landkreis Würzburg wundert sich: Während ihre Freundinnen schon eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sei bei ihr noch keine im Briefkasten gelandet. "Darf ich mit 88 Jahren bei der Europawahl nicht mehr abstimmen?", fragt sie etwas verwundert.
Bei der bayerischen Landeswahlleitung in Fürth kennt man solche Nachfragen. In der Tat seien noch nicht überall Wahlbenachrichtigungen bei den landesweit rund 10,4 Millionen wahlberechtigten Frauen und Männern ab 16 Jahren angekommen. Sie gehe aber davon aus, dass die letzten Briefe dieser Tage überall verschickt werden, so eine Sprecherin. Vereinzelt sei es wegen der Feiertage Anfang Mai zu Verzögerungen beim Versenden gekommen.
Verantwortlich für das Verschicken ist die Kommune, bei der ein Wahlberechtigter mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Städte und Gemeinden haben offiziell bis Sonntag, 19. Mai, Zeit, die Wahlbenachrichtigung an die Frau oder den Mann zu bringen, wie die Bundeswahlleiterin mitteilt.
Wenn die Benachrichtigung also bis zum Pfingstwochenende nicht im Briefkasten liegt, sollte man mal im Rathaus an seinem Wohnort oder bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft nachfragen, woran es hakt. Dort werde der Fall dann überprüft.
Wahlbenachrichtigung ist Voraussetzung fürs Wählen
Wichtig ist die Wahlbenachrichtigung nämlich schon: Sie ist der Nachweis für den Eintrag im Wählerverzeichnis und somit für die Berechtigung, an der Wahl teilzunehmen.
"In das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 28. April 2024 bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren", schreibt die Bundeswahlleiterin.
Wahllokale sind am 9. Juni von 9 bis 18 Uhr geöffnet
Auf den Wahlbenachrichtigungen ist zum einen der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am Sonntag, 9. Juni, von 9 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben können. Zudem enthalten die Wahlbenachrichtigungen Informationen zum Beantragen von Briefwahlunterlagen. Diese können per Post, in vielen Kommunen aber auch digital per Smartphone angefordert werden.
"Falls Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können sie dennoch am 9. Juni ihre Stimme abgeben", schreibt die Bundeswahlleiterin. Hierfür müssen sich sie sich aber im zuständigen Wahllokal mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.