Die Hinterlassenschaften der Nil-, Grau- und Kanadagänse an den Erlabrunner Badeseen erregen schon seit geraumer Zeit die Gemüter von Badegästen. Weitaus schärfer aber wurde ihre Bejagung kritisiert, die am 1. August stattfand.Vor allem in den sozialen Netzwerken wurde dies rege diskutiert. Eine entsprechende Verordnung der Europäischen Union (EU) fordert jedoch schon seit 2014 ausdrücklich eine gezielte Bejagung dieser Tiere. Grund dafür: Als so genannte "invasive gebietsfremde Tierarten" fügen diese unserem heimischen Ökosystem nachhaltig Schäden zu. Auf Basis dieser Verordnung und unter dem Aspekt des Tier- und Umweltschutzes erfolgte mit Beginn der Jagdsaison durch den zuständigen Jagdpächter eine Ansitzjagd.
Obwohl nach der EU-Verordnung eine konsequente Bejagung gefordert wird, war primäres Ziel des jagdlichen Einsatzes jedoch lediglich die Vertreibung der Tiere, um Konflikte mit Tierschützern zu vermeiden. Allerdings wurden bei der Ansitzjagd sechs von etwa 100 Tieren getötet.
Verdrängung heimischer Arten
Konflikte sind vorprogrammiert, wenn die Interessen von Menschen und Tierschützern aufeinandertreffen. Insbesondere dann, wenn Nilgänse von Badegästen noch gefüttert werden. Dies wurde vermehrt von der Platzaufsicht am Erlabrunner Badesee beobachtet. Probleme mit so genannten "invasiven gebietsfremden Tierarten" sind längst bekannt. Ein Vorgehen dagegen fordert die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments. Als Begründung wird die Ausbreitung fremder Arten als "eine der größten Bedrohungen" für die biologische Vielfalt und die Ökosysteme - etwa durch die Verdrängung heimischer Arten und die Übertragung von Krankheiten - angesehen.
Deshalb empfiehlt die EU-Verordnung unmissverständlich "die schnellstmögliche Beseitigung der Population so genannter invasiver gebietsfremder Arten, solange die Anzahl der Exemplare noch begrenzt ist", erklärt Michael Hein, Vorsitzender des BJV-Kreisverbandes im Bayerischen Jagdverband auf Nachfrage dieser Redaktion. Nach Heins Ausführungen "wurde die Nilgans in Bayern mit Wirkung vom 1. August 2014 dem Jagdrecht unterstellt. Die Jagdzeit wurde für Nil-, Grau- und Kanadagänse einheitlich vom 1. August bis 15. Januar festgelegt."
Hinsichtlich der verstärkten Population so genannter "invasiver gebietsfremder Tierarten" reagiert sogar der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) in Berlin. Auf seiner Homepage listet der NABU eine aktualisierte Liste invasiver Tierarten auf. Eine ursprünglich 37 Tierarten umfassende Liste der EU wurde im Vorjahr auf 49 Arten erweitert. Darunter gelistet sind insbesondere auch Nilgänse, wie sie an den Erlabrunner Badeseen verstärkt vorkommen. Sogar mindestens 168 invasive Tier- und Pflanzenarten sind im Managementhandbuch des Bundesamtes für Naturschutz alleine in Deutschland bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben - oder haben könnten.
Erfahrungen mit invasiven Tier- und Pflanzenarten kennt auch das für den Main zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt (WSA). Nach Auskunft des zuständigen Sachbereichsleiters Helko Fröhner unterstütze das WSA die Landesbehörden bei der Eindämmung invasiver Arten. "Die Auswirkungen werden allerdings nicht erfasst oder ausgewertet."