
Rund 3000 Plakate mit Wahlwerbung hängen derzeit in Würzburg. Bis Ende Februar sind es die Wahlplakate zur Bundestagswahl, danach geht es direkt weiter mit der Werbung zur Oberbürgermeisterwahl. Manche Leserinnen und Leser stören sich an den vielen Wahlplakaten in der Stadt. Andere finden es ungerecht, dass manche Parteien mehr plakatieren als andere. Uwe Zimmermann, Leiter des Fachbereichs Allgemeine Bürgerdienste bei der Stadt Würzburg, erklärt die Regeln.
Uwe Zimmermann: Laut unserer Sicherheitsverordnung ist das Aufstellen von Plakaten, Plakatständern oder Dreieckständern den für die Wahl zugelassenen Parteien etwa acht Wochen vor und während der Wahl erlaubt. Außerdem gibt es Regeln für die Aufstellung, damit Fußgänger und Autofahrer nicht beeinträchtigt werden. So muss zum Beispiel an Kreuzungen, Ampeln oder Fußgängerüberwegen die Sicht frei bleiben. Wahlplakate dürfen auch nicht in die Fahrbahn oder auf Radwege ragen. Und an manchen Stellen - zum Beispiel am Berliner Ringer oder auf der Löwenbrücke - sind sie ganz verboten.
Zimmermann: Die Ehrenamtlichen machen das ganz gut. Beschwerden aus der Bevölkerung oder durch unsere Mitarbeiter gab es bislang insgesamt nur vier. Wenn der Verkehr durch Plakate gefährdet ist, informieren wir die Parteien und die kümmern sich darum. Bislang klappt das.
Wie viele Plakate darf jede Partei aufhängen?
Zimmermann: Ab dem Startschuss zur Plakatierung, zur Bundestagswahl war es der 6. Januar, kann jede Partei ihre Wahlwerbung aufhängen, wo es erlaubt ist. Aktuell hängen nach meiner Schätzung rund 3000 Wahlplakate im Stadtgebiet. Wenn manche dabei jeden Straßenpfosten entlang einer Ausfallstraße nutzen, ist das ihre Entscheidung. Allerdings appellieren wir an alle, sich im Sinne des Umweltgedankens und des Stadtbildes zu beschränken.
Zimmermann: Es gab dazu Anträge, die Plakate zu begrenzen. Aber die Mehrheit des Stadtrats hat das abgelehnt oder nicht weiter verfolgt. Stattdessen wurden die Regeln nochmal nachgeschärft. So darf zum Beispiel in der Domstraße an der Haltestelle am Rathaus nicht plakatiert werden und ab der "Nordsee" sind entlang der Straba-Trasse nur noch kleine Werbeflächen - 40 mal 60 Zentimeter - erlaubt.
Zimmermann: Nein. Da braucht man eine Genehmigung. Solche Großflächenplakate auf Straßenbegleitgrün oder auch Bauzaunwerbung werden häufig über Werbefirmen beauftragt, die sich dann auch um die Genehmigung kümmern.
Zimmermann: Da am 4. Mai gewählt wird, nach der Acht-Wochen-Regel eigentlich ab 9. März. Das hieße, dass drei Tage nach der Bundestagswahl mehrere tausend Plakate abgenommen werden müssten und einige Tage später wieder aufgehängt werden dürfen. Wir haben deshalb entschieden, dass die Parteien, die bei der OB-Wahl antreten, ihre Plakatflächen hängen lassen und weiter nutzen dürfen.
Zimmermann: Nach meiner Kenntnis bislang nicht. Angerissene, zerstörte oder beschmierte Plakate kommen immer wieder mal vor und bedeutet auch Aufwand: Die Plakate müssen von den Parteien entfernt oder erneuert werden. Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigung. Wer das beobachtet, sollte es anzeigen.
Warum traut sich nicht mal eine Partei komplett darauf zu verzichten? Ich blicke da in Richtung GRÜNE, mit denen ich grundsätzlich sympathisiere...
ich mache meine Wahlentscheidung sowieso nicht von Plakaten abhängig!
Stehen bleiben werden aber im Großen und Ganzen wahrscheinlich nur die Plakate von CSU und uns, weil diese Parteien die einzigen sind, die großflächig Klebeplakate haben, wo man einfach ein neues für die OB-Wahl drauf machen kann. Die Bundestags-Pappen an den Laternen bringen den Parteien dann ja nichts mehr...