Jetzt geht der Fall um den Tod einer 71-Jährigen in Erlabrunn (Lkr. Würzburg) vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass sie Anklage gegen einen 57-jährigen Gemeindearbeiter erhoben hat, der an jenem Tag Anfang Januar 2016 ein Streufahrzeug gefahren hatte. Damit bestätigte die Anklagebehörde in Würzburg Recherchen dieser Redaktion, die wiederholt über den Verdacht der fahrlässigen Tötung berichtet hatte.
Richter muss entscheiden
Zu prüfen ist laut Staatsanwaltschaft auch, ob Straftatbestände des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Straßenverkehrsgefährdung und der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt sind. Dazu sagt Hanjo Schrepfer namens der Anwälte der Familie der Getöteten: „Wir sind es dem Opfer schuldig, dass sorgfältig aufgeklärt wird, was da passiert ist.“
Eine Sonderkommission von bis zu 30 Polizeibeamten hatte monatelang ermittelt. Nach zusätzlichen Gutachten wurde eine Anklage formuliert, die allen Beteiligten zugestellt ist. Nun muss der Richter entscheiden, ob er die Anklage zur Verhandlung zulässt und wann er einen Termin bestimmt. Damit ist angesichts vieler Verfahren mit Inhaftierten erst im Sommer zu rechnen.