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Würzburg/Frankfurt
Erfolg für Würzburger Anwalt Jun: Twitter muss ehrverletzende Kommentare sofort dauerhaft entfernen
Twitter muss rechtswidrige Beiträge sofort, nachdem sie gemeldet sind, löschen. Und nicht nur das. Betroffene können laut einem Urteil aus Frankfurt noch mehr verlangen.
Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hat im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt den Antisemitismus-Beauftragten des Landes Baden-Württemberg vertreten.
Foto: Thomas Obermeier | Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hat im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt den Antisemitismus-Beauftragten des Landes Baden-Württemberg vertreten.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 11.02.2024 19:31 Uhr

Der Nachrichten- und Messengerdienst Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung falsche und ehrverletzende Tweets dauerhaft löschen. Ansonsten drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden, das der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun im Namen von Michael Blume, dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, angestrengt hatte.

In einer ersten Stellungnahme wertet Jun das Urteil als "großen Erfolg", auf seinem eigenen Twitter-Account spricht er von einem "guten Tag für die Würde des Menschen". Gerade nachdem Elon Musk, der neue Eigentümer des Kurznachrichtendiensts, angekündigt habe, die Kommunikation auf Twitter möglichst gar nicht zu regulieren, setze der Rechtsstaat hier ein Zeichen für einen "wirksamen Persönlichkeitsschutz". Das Urteil mache es künftigen Opfern von Hassrede und Verleumdung viel leichter, "ihre Rechte auch durchzusetzen".

Im September 2022 erschienen auf Twitter über 40 Kommentare, in denen wahrheitswidrig behauptet wurde, Blume habe "eine Nähe zur Pädophilie" und er habe "einen Seitensprung gemacht". Außerdem wurde über ihn verbreitet, er sei in "antisemitische Skandale" verstrickt und  "Teil eines antisemitischen Packs".

Gericht: Behauptungen sind unwahr

Die Pressekammer des Landgerichts stellte fest, dass diese ehrenrührigen Behauptungen unwahr sind. Die Bezeichnung als Antisemit sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung. Sie sei aber in dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung bei und ziele erkennbar darauf ab, "in emotionalisierender Form Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen".

Nachdem Michael Blume die Entfernung dieser Tweets verlangt hat, hätte Twitter ihre Verbreitung unverzüglich unterlassen und einstellen müssen. Nur vorübergehend den Account des Mannes zu sperren, der die Behauptungen mutmaßlich aufgestellt hat, reiche nicht aus. Zudem entschied die Kammer: "Das Unterlassungsgebot greift nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden."

Gericht legt Twitter keine allgemeine Monitoring-Pflicht auf

Twitter werde allerdings, so das Gericht weiter, keine allgemeine Monitoring-Pflicht im Hinblick auf seine weltweit rund 237 Millionen Nutzer auferlegt. Eine Prüfpflicht bestehe nämlich nur hinsichtlich einer konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Hilfsorganisation Hateaid, die sich für "Menschenrechte im digitalen Raum" einsetzt und Opfer digitaler Gewalt berät, begrüßt das Frankfurter Urteil. Es dürfe nicht sein, dass Twitter Regelwerke wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz lediglich als "Handlungsempfehlung" sehe und Betroffene klagen müssten, um an ihr Recht zu kommen. Twitter habe seine Prüfpflicht verletzt, schreibt Hateaid-Juristin Josephine Ballon in einer Pressemitteilung. Man sei bereit, weiter gegen die Plattform zu klagen, "bis sie sich endlich zuverlässig an deutsche und europäische Gesetze hält". Hateaid hat das Verfahren von Michael Blume gegen Twitter finanziert.

Und was sagt Twitter?

Und was sagt der Kurznachrichtendienst selbst zum Urteil des Landgerichts? Die Pressestelle des Unternehmens für Deutschland ist nicht mehr erreichbar. Wie zahlreiche Medien berichten, hat der neue Twitter-Chef Elon Musk im Zuge einer Umstrukturierung sämtlichen dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Tage gekündigt. 

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    Twitter ist für mich zwar persönlich völlig uninteressant. Aber jedenfalls gute und wichtige Arbeit der Herrn Jun.
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  • thomashemmerich@web.de
    So, denke der Herr RA hat nun genug puplcity durch die zwei großen Berichte in der MP erhalten.

    Kein Thema, man kann und soll auch über das Urteil berichten, darum geht es mir auch gar nicht. In ändern Fällen wird allerdings nur über das Urteil etc und nicht so viel Wind um den Anwalt gemacht. Das hätte ich mir hier auch gewünscht.

    Nun sollte die MP mal wieder über wichtigeres berichten.

    Ich vermisse zudem einen Bericht über Herrn Hose. Lange nichts mehr von oder über ihn gelesen.
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  • jebusara@web.de
    @purer-luxus

    Etwas kostenlose Werbung lässt man Ex-Mitarbeitern doch gerne zukommen!
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  • deweka
    Musk hat einen großen Teil der für die Überprüfung Tweets zuständigen Mitarbeiter gefeuert.

    Hatte Musk auch früher schon bedenklich Tweets losgelassen ist nun definitiv zum Verschwörungstheoretiker und Hassredner geworden:
    Er fordert Corona-Berater Anthony Fauci anzuklagen.
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  • Tc.Goodrick@t-online.de
    Respekt und Anerkennung!!
    Meine Hochachtung Herr Jun,
    es zeigt wieder“ man darf sich nicht alles gefallen lassen „!!
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  • Arcus
    Mutiger Anwalt. Ich wünsche ihm viel Klientel, das auch zahlungskräftig ist. Denn von Luft und Liebe kann auch ein Anwalt nicht leben.
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  • berndschebler@mail.de
    Kein Anwalt interessiert sich so sehr gegen Twitter und Facebook zu klagen, als Anwalt Jun.
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  • kej0018@aol.com
    Herzlichen Glückwunsch! Die Welt bräuchte mehr Menschen wie Sie!
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  • king_pansen
    Glückwunsch! Außerdem toller Bericht in der heutigen Main-Post
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  • pfrD
    1:0 für das Recht und die Menschenwürde!
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