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Würzburg
Entscheidender Tag im Missbrauchsprozess? Gutachter hat das Wort
Der Prozess gegen den 38-jährigen Würzburger Logopäden vor dem Landgericht steht an diesem Mittwoch an einem entscheidenden Punkt. Anfang Mai könnte das Urteil fallen.
Der Missbrauchsprozess am Landgericht Würzburg steht vor einem entscheidenden Punkt: Am Mittwoch hat der renommierte psychiatrische Gutachter Norbert Nedopil das Wort.
Foto: Ulises Ruiz | Der Missbrauchsprozess am Landgericht Würzburg steht vor einem entscheidenden Punkt: Am Mittwoch hat der renommierte psychiatrische Gutachter Norbert Nedopil das Wort.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 03.05.2020 02:10 Uhr

Trotz Corona-Krise ist der Prozess um den Missbrauch von sieben behinderten Buben vor dem Landgericht Würzburg an einem entscheidenden Punkt angekommen: Gespannt blicken Richter, Opfer und Verteidigung der Verhandlung an diesem Mittwoch entgegen. Der renommierte Psychiater Norbert Nedopil ergreift dann vor Gericht das Wort. Wieder einmal könnte einer der namhaftesten Gerichtsgutachter die Weichen dafür stellen, wie ein Verbrechen beurteilen wird und wie die Strafe ausfällt. 

In zahlreichen Prozessen Einfluss genommen

Norbert Nedopil leitete früher die Forensik der Universität Würzburg. Sein Wort hat Gewicht, wenn es um die Frage geht, was im Kopf eines Angeklagten vorging. Aufsehen erregten seine Gutachten über den mörderischen „Maskenmann“  Martin Ney, den zu Unrecht eingesperrten Gustl Mollath oder über die Rechtsterroristin Beate Zschäpe.

Nun soll Nedopil dem Landgericht Würzburg Hilfestellung bei der Beurteilung des angeklagten Würzburger Logopäden geben. Der 38-Jährige hat gestanden, sieben behinderte Buben bis zur Vergewaltigung missbraucht und dabei gefilmt zu haben – während der Therapie, die laut Verteidigung auch den missbrauchten Kindern zugute gekommen sein sollen. Die Strategie der Anwälte hatte zuletzt zu heftigen Konflikten vor Gericht geführt, weil ein Verteidiger ungehemmt Fürsprecher für seinen Mandanten unter den früheren Betreuern der Kinder suchte.

Urteil im Mai?

Spannend bleiben für alle Prozessbeteiligte und die Opfer zwei Fragen: Ist der Angeklagte voll schuldfähig? Und sieht Gutachter Nedopil – dem sich der Logopäde in stundenlangen Gesprächen anvertraut haben soll - den 38-Jährigen als so gefährlich an, dass er nach Verbüßen einer jahrelangen Gefängnisstrafe in Haft bleiben muss, weil er sonst eine Gefahr für kleine Buben bleibt?

Je nach Aussage des Sachverständigen an diesem Mittwoch, könnten schon am Donnerstag die Plädoyers beginnen – und ein Urteil im Mai würde in greifbare Nähe rücken.

 
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  • H. S.
    Für was braucht man ein Gutachten? Bestrafen und fertig!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Nachdem der perfiede Täter, der über Jahre schreckliche Taten an Kindern, die sich nicht wehren konnten und auch nicht darüber sprechen konnten durchgeführt hat, ist hier vom größten anzunehmenden Kalkül auszugehen. Er wird sich auch auf das Gespräch mit dem Gutachter gut vorbereitet haben. Er ist ja nicht dumm, und kann daher abschätzen, was der Gutachter aus den Gesprächen interpretiert. Ich bleib dabei: höchstmögliches Strafmaß und anschließend Sicherheitsverwahrung bis zum Lebensende!
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  • H. S.
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  • R. D.
    Diese ganzen Psycho-Gutachter wissen auch nicht was im Kopf eines Täters vorgeht. Sie erzählen irgend etwas und der Richter lässt sich bei seinem Urteil und dem Strafmaß davon beeinflussen. Kommt es dann zu Wiederholungstaten will es immer keiner gewesen sein.
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  • W. G.
    @Einwohner: was wissen Sie von Psychiatrie? Vorurteile und ein nur sehr beschränktes Wissen führen sicherlich zu mehr Fehlurteilen, die weder den Opfern noch den Tätern gerecht werden, als ein fundiertes psychiatrisches Wissen und jahrzehntelange Erfahrung!
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  • R. B.
    @wjgsell, in wie weit ein psychatrisches Gutachten richtig oder falsch war, wird in den seltensten Fällen bekannt werden. Spektakulär sind allenfalls Fälle, in denen ein Gutachter z. B. einen Triebtäter als geheilt beurteilt, und dieser nach seiner Entlassung erneut Sexualstraftaten begeht. Bei empirisch wissenschaftlichem Arbeiten stehen formulierte Ziele am Anfang, bei Gutachten sind dies die Fragestellung(en) des Auftraggebers. Diese Ziele ergeben in Kombination mit dem Fachwissen bei der empirischen Arbeit die begründeten Hypothesen. Und Hypothesen sind und bleiben nun einmal Annahmen, auf diese sich jedoch Richter in ihrer Urteilsfindung stützen. Auch wenn Gutachter für falsche Gutachten haftbar gemacht werden können, dies trifft nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Erstattung eines unrichtigen Gutachtens zu, und dies nachzuweisen ist nahezu unmöglich.
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