
Könnte ein Rettungseinsatzfahrzeug (REF), das von der Integrierten Leitstelle überwiegend für so genannte Bagatell-Einsätze alarmiert werden soll, zur Entlastung der weiter steigenden Rettungswagen-Einsatzzahlen dienen? Man sei dankbar für neue Strategien - so war bei der Versammlung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) im Frühjahr der Tenor von Geschäftsführer Paul Justice und des Ärztlichen Leiters Dr. Andreas Klinger.
Das Gremium hatte einstimmig befürwortet, die Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern und des Bayerischen Staatsministeriums zum Betrieb des REF in Würzburg einzuholen, um sich in einen Modellversuch einzuklinken. Als Vorbild dient dabei das Pilotprojekt "Rettungseinsatzfahrzeug" (REF), das in Regensburg seit April 2022 läuft. Hier werde das REF mit einem erfahrenen und speziell geschulten Notfallsanitäter besetzt, erläuterte Justice.
Medizinische Ersteinschätzung vornehmen
Dieser nehme am Einsatzort eine medizinische Ersteinschätzung vor, anhand dieser entschieden werde, "ob beispielsweise ein späterer Krankentransport, eine medizinische Versorgung durch den anwesenden Notfallsanitäter oder die Nachalarmierung eines Rettungswagens notwendig ist".
In der jüngsten Sitzung informierte der Geschäftsführer, dass mit Schreiben vom 13. April 2023 die Zustimmung beantragt worden sei. In einer Mail des Staatsministeriums vom 28. Juni sei dem Verband allerdings mitgeteilt worden, dass sich die Beantwortung derzeit noch verzögere, "da die Prüfung des Antrags die Klärung grundsätzlicher Fragestellungen voraussetzt".
Zuvor, so der Geschäftsführer enttäuscht, hatte bereits ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern die ZRF-Geschäftsleitung mündlich darüber informiert, dass der Antrag zur Teilnahme an der Pilotstudie REF zunächst abgelehnt werde. Die Kostenträger seien der Auffassung, dass die rechtliche Grundlage fehle, die Kosten für das Einsatzmittel REF übernehmen zu können.