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Würzburg
Trotz Erkrankung eines Elternteils: Schülerin soll in Unterricht
Eine Familie aus Unterfranken ist mit einem Eilantrag am Würzburger Verwaltungsgericht gescheitert. Ihre Tochter war seit Oktober nicht in der Schule – ohne Genehmigung.
Eine Schülerin muss trotz Corona-Infektion eines Elternteils wieder in die Schule. Das entschied des Würzburger Verwaltungsgericht und schmetterte damit einen Eilantrag der Eltern ab.
Foto: Britta Pedersen, dpa | Eine Schülerin muss trotz Corona-Infektion eines Elternteils wieder in die Schule. Das entschied des Würzburger Verwaltungsgericht und schmetterte damit einen Eilantrag der Eltern ab.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:21 Uhr

Eine Schülerin aus Unterfranken muss nach sechs Wochen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen – obwohl ein Elternteil "an einer Grunderkrankung mit Risiko für einen möglicherweise schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung" leide und mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das hat jetzt das Würzburger Verwaltungsgericht entschieden.

Das Gericht gab am Donnerstag bekannt, dass ein Eilantrag der Eltern abgelehnt wurde. Die Schülerin hatte seit Mitte Oktober in der Schule gefehlt. Die Eltern wollten für ihre Tochter erreichen, dass sie Angebote des Distanzunterrichts nutzen kann.

Seit Oktober nicht in der Schule

Gegenüber der Schule hatte die Familie dies mit der Erkrankung eines Elternteils begründet, so Gerichtssprecher Philipp Hornung. Es bestehe das Risiko eines möglicherweise schweren Verlaufs der Covid-19-Erkrankung. Die Schule hatte die Befreiung mit der Begründung abgelehnt, das Attest des Elternteils enthalte keine individuelle Risikobewertung und sei damit nicht ausreichend im Sinne des Hygieneplans Schulen. Außerdem sei die Tochter seit Mitte Oktober ohne Genehmigung vom Unterricht ferngeblieben.

Gericht: Antrag der Eltern unbegründet

Das Gericht nannte den Antrag unbegründet, den Antragstellern stehe laut Schulordnung kein Anspruch zu. Ein Ausnahmefall für eine Befreiung der Tochter vom Präsenzunterricht sei nicht gegeben.

Ein solch gewichtiger Grund für eine Befreiung vom Schulunterricht sei auch in der jetzigen Lage nur anzunehmen, wenn eine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende, medizinisch indizierte besondere Gefährdungslage für die Schülerin selbst oder – wie hier – in ihrem unmittelbaren häuslichen Umfeld vorliege. Eine solche Einordnung könne aber nicht pauschal erfolgen, sondern bedürfe einer individuellen Risikobewertung.

Diese hätten die Eltern aber nicht durch eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung belegt. Für eine solche Bewertung seien sowohl die im Schulbereich, als auch außerschulisch getroffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass ein Elternteil an Covid 19 erkrankt sei. Das ist falsch und wurde im Text korrigiert.

 
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Kommentare
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  • k.a.braun@web.de
    Wer übernimmt die Verantwortung, wenn dieses Elternteil erkrankt, weil das Kind das Virus überträgt? Die Engstirnigkeit der Verantwortlichen ist erschreckend und nicht nachvollziehen?
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  • FischersFritz
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Überschrift jetzt auch in den Topthemen korrigiert.
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