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Würzburg/Eisenheim
Eisenheim-Prozess: Verurteilter Fahrer akzeptiert das Urteil
Aufatmen am Landgericht Würzburg: Das neue Urteil im Berufungsprozess um den Unfalltod von Theresa Stahl, der für viel Aufsehen sorgte, wird wohl rechtskräftig.
Das Urteil im sogenannten Eisenheim-Prozess hat Bestand. Der Verteidiger wird nicht in Revision gehen.
Foto: Thomas Obermeier | Das Urteil im sogenannten Eisenheim-Prozess hat Bestand. Der Verteidiger wird nicht in Revision gehen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:21 Uhr

Das Urteil im Eisenheim-Prozess wird rechtskräftig. Der Verteidiger des 22-jährigen Hauptangeklagten, Hanjo Schrepfer, hat dem Gericht jetzt signalisiert, dass er keine Rechtsmittel gegen das an diesem Mittwoch gefallene Urteil einlegen werde. Schrepfer bestätigte, dass er dem Vorsitzenden Michael Schaller mitgeteilt hat, dass er verzichtet. Da nur ihm eine Revision rechtlich möglich gewesen wäre, heißt das: Das Urteil im Berufungsverfahren wird rechtskräftig.

Er selbst halte den Schuldspruch zwar nach wie vor als zu hart. Aber: "Mein Mandant will Verantwortung übernehmen und das Urteil akzeptieren, damit der Fall endlich zu einem für alle hinnehmbaren Schluss kommt", sagte Schrepfer am Freitag auf Anfrage der Redaktion. In dem spektakulären Berufungsverfahren vor dem Landgericht Würzburg war der Fahrer am Mittwoch zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden - wegen fahrlässiger Tötung. 

Die 20-jährige Theresa Stahl war im April 2017 in Eisenheim (Lkr. Würzburg) von einem Wagen erfasst worden. Darin saßen vier betrunkene junge Männer, die ihr nicht halfen, sondern weiterfuhren. Theresa starb wenige Tage später. In erster Instanz hatten die Insassen des Unfallautos Geldstrafen bekommen. Das sorgte bundesweit für Aufsehen und Diskussionen über die strafmildernde Auswirkung von Alkohol bei Unfällen.

In zweiter Instanz gab es bei der Verhandlung eine rund einjährige Pause, weil zwischenzeitlich sogar ein Verdacht auf Mord geprüft wurde. Dieser erhärtete sich aber nicht. Kurz vor Prozessende in dieser Woche wurde die Berufung gegen die drei Mitfahrer im Wagen zurückgezogen. Dadurch wurden die Urteile aus erster Instanz rechtskräftig: Geldstrafen von 1000 bis 2000 Euro.

 
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Manfred Schweidler
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  • wastl45
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  • stefan.wolz@web.de
    Der Verurteilte hat das Urteil akzeptiert.... Puhh das muss man jetzt nicht verstehen aber wohl akzeptieren. In der MP vom Freitag steht auch ein Bericht zum Theaterleiter vom Schweinfurt. 10 Monate auf Bewährung weil er Essen und sonstige Leistungen in Höhe von 10.500 Euro gegenüber der Stadt abgerechnet hat.... Ich finde diese Strafe ist viel zu hart.... Aber ich verstehe es wohl nicht und aufregen darf ich mich nicht, sonst ist man heutzutage gleich ein Querdenker...
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  • Albatros
    "Mein Mandant will Verantwortung übernehmen"! Mehr kann man die Angehörigen nicht demütigen.
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  • Alfisti
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  • Laeufer61
    Ich wünsche den Angehörigen...

    ...von Theresa nun viel Stärke um das Geschehen endlich in Ruhe zu verarbeiten.
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  • Albatros
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