Eigentlich ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume zu fällen - so besagt es der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Geschützt werden sollen dadurch Biotopbäume, die lebensraumgebender Natur sind und dadurch die Artenvielfalt fördern. Wild lebende Tiere, insbesondere Vögel, die in dieser Zeit in Bäumen und Hecken brüten und ihren Nachwuchs heranziehen werden ebenfalls mit diesem Gesetz geschützt. Allein schonende Schnitte sind in den Monaten März bis September erlaubt, radikale Rückschnitte oder gar Fällungen hingegen nicht.
Dennoch wurden auf der Verbindungsstraße zwischen Rimpar und Güntersleben am 7. März, also kurz nach Beginn der Sperre, etliche Rotbuchen gefällt. Ein Leser wendete sich an die Redaktion und wollte wissen, warum das gestattet wurde. Christoph Riegert, Leiter des Forstbetriebs Arnstein der Bayerischen Staatsforsten, erklärt auf Nachfrage dieser Redaktion: "Die Bäume stellten insbesondere aufgrund der Schädigung seit den Trockenjahre von 2018 bis 2022 eine mögliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar." Denn auch das besagt der Paragraph 39 im Bundesnaturschutzgesetzt: Wenn die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist, darf gefällt werden - immer.
Die Fällungen am 7. März waren eine Maßnahme des Forstbetriebs Arnstein, so Riegert weiter. Die Aktion war als Teil einer größeren forstlichen Maßnahme geplant und genehmigt gewesen. Etwas weiter östlich müssen potentiell weitere Bäume weichen. Das wird allerdings erst im Herbst geschehen, diese Bäume stellen derzeit noch keine Gefahr dar: "Gegenwärtig ist entlang der Ortsverbindungsstraße und am Waldparkplatz die Sicherheit wiederhergestellt", so Christoph Riegert.