Zum Entzug waren die inhaftierte Drogensüchtigen aus dem Gefängnis ins Bezirkskrankenhaus Lohr (Lkr. Main-Spessart) gebracht worden. Doch statt sich um die Behandlung ihrer eigenen Abhängigkeit zu kümmern, zogen sie einen schwunghaften Handel mit Rauschgift für andere Süchtige auf. Das Landgericht Würzburg hat drei Angeklagte jetzt nach einem dreimonatigen Prozess zu vielen weiteren Jahren in Haft verurteilt.
Urteil: Bis zu zehn Jahre Haft für Angeklagte, zwei Jahre für Mutter
Die Angeklagten konsumieren teilweise seit vielen Jahren selbst berauschende Mittel, ein 37-Jähriger nach eigenen Angaben seit dem elften Lebensjahr. Die Strafe für die drei Haupttäter jetzt: zu zehn, acht und siebeneinhalb Jahren Haft. Ein Helfer erhielt vom Gericht um den Vorsitzenden Richter Konrad Döpfner eine Haftstrafe von weiteren vier Jahren.
Die nicht vorbestrafte Mutter eines Angeklagten, die in die Geschäfte ihres Sohnes hineingezogen worden war, wurde zu zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Wegen ihrer Abhängigkeit kommen zwei der Haupttäter laut Gerichtssprecher Michael Schaller in Entzugseinrichtungen.
Rauschgift aus den Niederlanden an Packstationen geliefert
Die Männer hatten in der Klinik in Lohr unter Nutzung von Handys, die dort eigentlich nicht erlaubt sind, zwischen September 2020 und März 2021 den Handel mit Amphetamin, Ecstasy und Haschisch aufgebaut. Ihre Ware bestellten sie bei Dealern in den Niederlanden. Einer der Angeklagten versuchte sogar, nach dem Scheitern seiner Therapie Drogen in die JVA Würzburg einzuschmuggeln.
Zufällig war dann im September 2020 bei einer Postannahmestelle in Nordrhein-Westfalen ein Großbrief mit einem Kilogramm Amphetamin entdeckt worden - adressiert nach Lohr. Zollfahnder übernahmen die Ermittlungen, samt Telefonüberwachung und Observationen.
So sahen sie, wie an Packstationen in Aschaffenburg, Lohr, Donauwörth und Augsburg Handlanger die Lieferungen abholten und weiterverteilten. Elf weitere Lieferungen fingen die Ermittler ab, zwei der mutmaßlichen Gehilfen wurden bei der Abholung festgenommen. Insgesamt stellten die Zollfahnder über 5,5 Kilogramm Amphetamin, 240 Gramm Ecstasy und knapp 550 Gramm Haschisch sowie Kleinmengen Heroin sicher.
Kein Vorwurf: Richter nimmt Entzugsklinik in Schutz
Ein Durchbruch in dem drei Monate dauernden Prozess war das Geständnis eines der Angeklagten am vierten Verhandlungstag. Das Verfahren hatte tiefe Einblicke in die Therapie drogensüchtiger Strafgefangener geboten. In seiner Urteilsbegründung nahm der Vorsitzende Richter Konrad Döpfner die Verantwortlichen in der Lohrer Klinik in Schutz vor einer denkbaren Mitverantwortung für das Tun der Patienten. Bei einer Entziehung sei ein gewisses Maß an Vertrauen der Therapeuten in die Süchtigen Grundlage.
Um Drogen in der Klinik zu verhindern, brauche es nach Aussagen mehrerer Zeugen ein "Überwachungsregime, das jegliche Therapie kaputt macht". Konkret müssten die Patienten dann bei der Rückkehr nach Ausgängen in allen Körperöffnungen nach Drogen untersucht werden. "Ob das so toll ist für die Patienten und den Erfolg der Therapie, wage ich zu bezweifeln", sagte der Richter.
Wenn wir die Wein-, Bier- und Schnapsdealer und Produzenten alle ähnlich hoch bestraft würden, wären die Gefängnisse mehr als nur überbelegt.
Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 42.000 und 72.000 Menschen an der harten Drogen Alkohol. Die vielen sozialen Verwerfungen die der Alkohol verursacht, läßt sich kaum in Worte fassen. Wer vom Verbot nur spezifischer Drogen vor allem profitiert, ist die organisierte Kriminalität. Auch Bayern ist eine Hochburg der organisierten Kriminalität.
Für die Sicherheit und die Zustände dort - Drogen und verbotene Handys - sind NICHT die "Therapeuten" zuständig sondern die Pflegerinnen und Pfleger, die faktisch die Aufgabe von Justizvollzugsbediensteten wahrnehmen.
Jeder mit halbwegs Kenntnis der Materie weiß das auch.
So ein Unsinn! Entweder hat der Richter keine Ahnung oder er stellt hier bewusst wahrheitswidrige Schutzbehauptungen auf.
Es handelt sich um geschlossene Abteilungen, bei denen sich jeder Insasse, der Freigang hat, "zurückmelden" und mehrere Schleusen passieren muss. Es reicht völlig aus, Taschen und Behältnisse zu kontrollieren und Betroffene abzutasten - wie es bspw. jeder Besucher eines Justizzentrums es ebenfalls über sich ergehen lassen muss.
Eventuell fehlt es ja auch hier mittlerweile schlicht an Personal, um den Betrieb so zu gewährleisten, wie es die Sicherheit erfordert....?