Helle Aufregung herrschte am Dienstagmittag auf der A6 zwischen der Anschlussstelle Roth und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd. Nach einem Auffahrunfall, bei dem ein Lkw-Fahrer starb und etliche Gaffer mit Smartphones und Tablets ungeniert auf die Unfallstelle hielten und filmten, platzte dem Leiter der Verkehrspolizei Feucht, Stefan Pfeiffer, der Kragen: Auf einem Video, das sich im Netz verbreitete wie ein Lauffeuer, sieht man, wie der erboste Beamte LKW-Fahrer zusammenbrüllt und Gaffer reihenweise auffordert, auszusteigen und mit ihm die Leiche des Unfallopfers anzuschauen.
"Wo kommen Sie her? Steigen Sie aus und ich zeig Ihnen was. Wollen Sie den Toten sehen?" Pfeiffer läuft mit ihm zum zertrümmerten LKW und liest dem Gaffer dabei weiter auf Englisch die Leviten. "Kommen Sie mit. Da liegt er, wollen Sie ihn sehen?" Der Fahrer verneint. "Warum machen Sie dann Fotos? Schämen sollten Sie sich!"
Die Aktion des Polizisten erinnert eine andere spektakuläre Gafferabwehr-Aktion im November 2017, als Feuerwehrmann Rudolf Heimann aus dem unterfränkischen Waldaschaff vorbeifahrende Gaffer einfach mit Wasser bespritzte. Heimann empfand die Situation mit den Gaffern genau wie jetzt Stefan Pfeiffer nach einem Unfall auf der A3 bei Rohrbrunn mit zwei Toten und einem später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegenden dritten Opfers so unerträglich, dass er sich spontan zu der Maßnahme entschloss. In den Sozialen Netzwerken wurde der Feuermann zum Star, sogar ein Lied wurde mit ihm produziert: "Gaff' nicht!"
Viel Lob für resoluten Polizisten
Doch solch drastisches Vorgehen von Rettungskräften und Polizisten birgt strafrechtliche Risiken für die, die sie ausführen. In Heimanns Fall ging alles gut. Seine Gafferabwehr wurde als unüberlegt eingestuft, aber rechtlich nicht verfolgt.
Wie es nun im Fall eines Beamten aussieht, der Fahrer anschreit – und sie einem womöglich traumatischen Erlebnis aussetzt, indem er sie direkt mit dem Anblick eines Unfallopfers konfrontiert, bleibt abzuwarten. In den Sozialen Netzwerken wird der Mann der Verkehrspolizei Feucht jedenfalls kräftig gefeiert für sein Verhalten: "Hochachtung vor diesem Mann", "Klasse", so einige der Kommentare bei Facebook.
Das Video sei nicht geplant gewesen
Stefan Pfeiffer selbst war am Mittwoch nicht zu erreichen. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken in Nürnberg sagte, "sonst könne er heute nichts mehr anderes tun als mit Journalisten zu telefonieren. Hier klingelt es ständig". Der Verkehrspolizist habe den Gaffern lediglich einen Spiegel vorhalten wollen, aber nie tatsächlich vorgehabt, einen Unbeteiligten zur Leiche zu führen, so die Leiterin der Pressestelle, Elke Schönwald. Das Video sei nicht geplant gewesen. Die Blaulicht-Reporter von "News5" seien bei dem Unfall ohnehin vor Ort gewesen und hätten die Kamera dann laufen lassen.
Kollegen des Polizeipräsidiums Unterfranken wollten die Aktion nicht bewerten. Die Priorität nach Unfällen, so Sprecher Michael Zimmer, liege für Polizeibeamte aber immer zunächst auf der Einsatzbewältigung. "Wir sichern die Gefahrenstelle ab und kümmern uns um die Unfallopfer. Natürlich haben wir die Gaffer im Fokus, doch das kann von unserer Seite aus naturgemäß nicht sofort nach unserem Eintreffen erfolgen. Aber natürlich werden sie von uns später zur Verantwortung gezogen." Eine Statistik über Anzeigen gegen Gaffer führt das Polizeipräsidium nicht.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schrieb auf Facebook: "Das Verhalten vieler Gaffer ist unverschämt und unverantwortlich. Ich freue mich, dass der Polizeikollege das einigen Gaffern auch mal emotional nahe gebracht hat." Bereits 2017 hatte Herrmann angekündigt, Helfer und Opfer besser vor neugierigen Blicken schützen zu wollen. So sollen vermehrt mobile Sichtschutzwände eingesetzt werden.
Gaffern droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn sie Unfallretter behindern. Wer erwischt wird, wie er bei einem Unfall filmt oder Fotos macht, muss mit einem Bußgeld von 128,50 Euro rechnen.
Verkehrspolizist Stefan Pfeiffer verteidigte sein Handeln noch vor laufender Kamera am Unfallort: "Es ist erschreckend, wie wenig Empfinden die Leute haben. Wir hatten einige, denen wir gesagt haben, wenn sie wollen, dann können sie herangehen. Und das wollten sie nicht. Man merkt, dass den Leuten dann bewusst wird, wie tragisch das Ereignis ist und dass das kein Spaß ist."
Die Strafen sind aber viel zu gering. Da kann man durchaus über eine vierstellige Summe, Fahrverbot und Sozialstunden auf einer Unfallstation oder in einer Rehaklinik nachdenken. Das muss RICHTIG weh tun. Es ist nicht nur geschmacklos sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer.
Ach , ja wir leben ja in Deutschland...............
Wer einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verursacht (mit Handy in der Hand filmend an einer Unfallstelle vorbeifahren, wo eigentlich höchste Aufmerksamkeit auf die Fahrspur angesagt wäre, ist für mich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr!): Auto von Staats wegen konfiszieren und zu Gunsten der Allgemeinheit versteigern!
DAS würde abschrecken!
Verkehrsregeln werden zunehmend ignoriert.
Sicher haben die Gesetzeshüter ausreichend zu tun.
Aber: derartige Verstöße gehören konsequent verfolgt, alleine schon zur Abschreckung.
Geldstrafen reichen dabei aber leider nicht aus.
Es muss richtig weh tun.
Deshalb: mindestens ein Fahrverbot von drei Monaten und es würde sich vermutlich so mancher überlegen, ob er sich das leisten kann.
Wer dann noch gafft, dem ist wirklich nicht zu helfen.
Im Gegenteil: meine volle Hochachtung!
Ich würde am liebsten sogar noch weitergehen:
Bei jedem, der filmt, an Ort und Stelle überprüfen, ob die Person, die filmt, charaktelich überhaupt in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, was mit Sicherheit nicht der Fall sein dürfte, filmen besagte Personen ja oft während des Fahrens, was auch ein generelles Unfallrisiko bürgt. Und da das Filmen ja unter Vorsatz geschieht, nehmen diese Personen auch einen Unfall unter Vorsatz in Kauf.
Deshalb würde ich den Gaffern an Ort und Stelle den Führerschein abnehmen und das Fahrzeug beschlagnahmen und (vielleicht) sogar noch gleich verschrotten, damit auch von diesem Fahrzeug keine Gefahr mehr ausgeht.
Wer in so einer Situation das Handy zückt, am besten noch extra langsam an der Unfallstelle vorbeifährt, ist eine Gefährdung für den Straßenverkehr, seine charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ ist da nicht mehr gegeben - oder zumindest überprüfenswert - und wenn das Urteil negativ ausfällt, sieht der Gesetzgeber eine logische Konsequenz vor: wer charakterlich nicht geeignet ist, ein KFZ im Straßenverkehr zu führen, dem ist die Fahrerlaubnis zu entziehen
Ganz einfach!
Denn nur, weil man vielleicht charakterlich nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ist man noch lange kein "Staatsterrorist", den man diese vielleicht aberkennen könnte.
Und hinzu kommt, dass man deutschen Saatsbürgern nicht die Stastbürgerschaft aberkennen kann, man kann sie auch nicht ins Ausland ausliefern, falls sie dort eine Straftat begangen haben.
Und was den hier geschilderten Fall angeht, so kann man dem Lkw-Fahrer sowieso nicht die Staatsbürgerschaft aberkennern, weil dieser aus Ungarn stammt. Wird hier in der Zeitung nicht erwähnt, kam aber im Fernsehen.
"Hihihihi"
Dafür gibt es Gesetze 100,00 Euro Strafe plus Gebühren! Und nicht so einfach "Führerschein" an Ort und Stelle abnehmen! Wir leben doch in einer Demokratie!
"Ball bitte flach halten"!
Gesetze sind dafür da, damit sie eingehalten werden!
👍😂