Noch wird - trotz der rasanten Ausbreitung des Coronavirus - in Straf- und Zivilprozessen am Landgericht Würzburg und seinen Amtsgerichten in Würzburg, Kitzingen und Gemünden Recht gesprochen. Aber auch hier greifen Vorsichtsmaßnahmen zum Vermeiden von Ansteckungen, wie Pressesprecher Rainer Volkert auf Anfrage sagt.
Sozialgericht arbeitet weiter
„Der Betrieb des Sozialgerichts wird derzeit bis auf Weiteres aufrecht erhalten“, sagt Pressesprecherin Birgit Rappelt von dem Gericht in der Würzburger Ludwigstraße.
Die Nachbarn vom Arbeitsgericht im gleichen Haus am Berliner Ring handhaben das flexibel: „Eine generelle Schließung des Arbeitsgerichts Würzburg einschließlich der Außenkammern Aschaffenburg und Schweinfurt erfolgt derzeit nicht", erklärt Direktor Ekkehard Hein auf Anfrage.
Prozesse verschoben
Hein achtet darauf, die richterliche Unabhängigkeit der Kammervorsitzenden in wichtigen Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch in der Krise unangetastet zu lassen. Dennoch hat er allen Richterinnen und Richtern „empfohlen, mit Ausnahme besonders eilbedürftiger Termine, zum Beispiel in einstweiligen Verfügungsverfahren, die Sitzungen für die laufende sowie für die nächste Woche (KW 12 und 13) aufzuheben.“
Er gehe davon aus, dass dieser Empfehlung in großem Umfang Folge geleistet wird, sagte Hein am Montag. Bei Unklarheiten über das Stattfinden eines Gerichtstermins „ist den Betroffenen zu raten, sich telefonisch beim Gerichts zu erkundigen“.
Erst mal anrufen!
Der Direktor des Arbeitsgerichts bittet Rechtssuchende, "sich zunächst telefonisch mit der Rechtsantragsstelle in Verbindung zu setzen". Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Würzburg ist bis auf Weiteres zu den aus der Homepage des Arbeitsgerichts ersichtlichen Zeiten geöffnet.
Das Verwaltungsgericht hat den Sitzungsbetrieb bis 31. März eingestellt. Ansonsten ist es aber geöffnet. Auch beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sind bereits Termine aufgehoben worden.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Atikels stand, dass das Verwaltungsgericht bereits geschlossen ist. Das war falsch. Lediglich der Sitzungsbetrieb wurde bis Ende März eingestellt.