Würzburg
Der Weg zur Mutter/Vater-Kind-Kur: Was Sie wissen müssen
Väter und Mütter haben gesetzlichen Anspruch auf eine Kur, wenn sie erschöpft und krank sind und der Arzt eine entsprechende Diagnose stellt. Was beim Antrag zu beachten ist.
![Martina Zawierta (links) und Heike Korbmann von der Kurberatung der Caritas bei einem Beratungsgespräch in der Caritas Geschäftsstelle in Würzburg. Martina Zawierta (links) und Heike Korbmann von der Kurberatung der Caritas bei einem Beratungsgespräch in der Caritas Geschäftsstelle in Würzburg.](/storage/image/2/6/8/0/9620862_app-article-teaser-large_1Bs6nF_l4VzGy.jpg)
Jedes Jahr machen etwa 50 000 Frauen und 2000 Männer in Deutschland eine ärztlich verordnete Pause vom Alltag. Auch wenn sich die Bezeichnung "Mutter-Kind-Kur" durchgesetzt hat, der Anteil der erholungsbedürftigen Väter steigt seit Jahren. Eine Kur hat zum Ziel, die Gesundheit der Elternteile zu stärken und maßgebliche Hilfe zur Alltagsbewältigung zu leisten. Die Kuren dauern in der Regel drei Wochen und werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Martina Zawierta und Heike Korbmann vom Caritasverband in Würzburg erklären, was zu beachten ist.
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