Immer wenn der amtierende Frickenhäuser Bürgermeister Günther Hofmann und der Gemeinderat und vorherige Amtsinhaber Reiner Laudenbach in einer Sitzung zusammentreffen, liegt Spannung in der Luft. Häufig knistert es, weil Reiner Laudenbach in vielen seiner Rückfragen den Vorwurf der Inkompetenz mitsendet. Hofmann reagiert auf solche Spitzen, beantwortet den sachlichen Teil der Frage aber häufig nur stiefmütterlich oder geht gar nicht darauf ein. Er versucht vielmehr, den Beschluss schnellstmöglich herbeizuführen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wirken am Ende nicht selten verunsichert, weil die Frage weiterhin im Raum steht.
Ein Beispiel aus der jüngsten Sitzung: Besprochen werden soll der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das Entfernen eines Erdöltanks, den Einbau eines barrierefreien Zugangs und einer neuen Eingangstüre für die Pfarrkirche St. Gallus. Reiner Laudenbach stellt die Frage: "Ist der Antrag schon über die untere Denkmalschutzbehörde gelaufen?"
Er führt weiter aus, dass der Antrag zunächst über die Behörde eingereicht werden müsse und dann zur Gemeinde kommt. Da scheinbar aber kein Antrag über die Behörde vorliege, würde man nicht den vorgegebenen Amtsweg einhalten. Und kurz zuvor habe Günther Hofmann bei einem Beschluss zur Gestaltungssatzung noch eine Stellungnahme einer zu beteiligenden Behörde vorgelesen, dass auf den neuen Amtsweg hingewiesen werden sollte. Er halte sich also nicht an Dinge, die er vor zehn Minuten noch beschlossen habe, so Laudenbach zu Hofmann.
Persönlicher Streit sorgt für Verunsicherung im Gemeinderat
Statt sachlich auf die Frage einzugehen, beteuerte Hofmann, dass alles korrekt ablaufe und ließ fast in gleichem Atemzug über den Antrag abstimmen. Die Gemeinderatsmitglieder hoben zögerlich die Hand, da inhaltlich eigentlich kein Zweifel über die zu beschließende Sache bestand. Allerdings blieb die gestiftete Unsicherheit zum richtigen Vorgehen weiterhin im Raum.
Was eigentlich dahinter steckt: Das Landratsamt Würzburg bietet seit dem 1. Januar 2024 den "Digitalen Bauantrag" an, mit dem nun der Antrag direkt bei der Behörde eingereicht wird. Die Gemeinden werden dann umgehend über den Antrag informiert. Vor dem Jahreswechsel musste der Antrag zunächst bei der Gemeinde eingereicht werden, die ihn ans Landratsamt weiterleitete.
Vor dieser Diskussion wurde die Anpassung der angesprochenen Gestaltungssatzung beschlossen. Ziel der Anpassung ist, das historische Erbe des mittelalterlichen Weinortes zu wahren und gleichzeitig zeitgemäße Regelungen beispielsweise für Solaranlagen festzuhalten. Die Stellungnahmen der verschiedenen beteiligten Behörden wurden vorgetragen, fachlich bewertet und entsprechend in der Satzung eingebaut. Kommentare aus der Bevölkerung gingen nicht ein.
Die Beteiligung von Behörden war dann auch der Grund für die Entladung der in der Luft liegenden Spannung zwischen Laudenbach und Hofmann. Laudenbach echauffierte sich über die Fülle an angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange in Zusammenhang mit einer geplanten Grundstücks-Erweiterung des Mönchshofs. Er verlas eine umfangreiche Liste aller angeschriebenen Behörden und fügte hinzu: "Fehlt nur noch, dass wir auch den Berliner Flughafen anschreiben. Die Verwaltung vergeudet hier Steuergelder."
Das hatte den Bogen bei Hofmann überspannt. Er wies Laudenbach zurecht, er solle nicht über die Verwaltung schimpfen. Die Entscheidung treffe das Bauamt und hier würden entsprechend alle relevanten Behörden angeschrieben. Freilich ließ sich Laudenbach damit nicht beruhigen und schimpfte zurück, dass all diese Stellungnahmen auch beantwortet und kommentiert werden müssten. "Das Vorgehen regt mich auf", so Laudenbach.