In Zeiten der Corona-Krise ist die größte Gefahr für jede Arztpraxis, dass dort ein Patient behandelt wird, der sich im Nachhinein als Corona-Infizierter herausstellt. Denn dann muss die gesamte Praxis für mindestens 14 Tage geschlossen werden.
„Das bedeutet ein großes Problem für die ärztliche Versorgung und damit die Menschen vor Ort“, sagt Dr. Christian Pfeiffer, Hausarzt aus Giebelstadt (Lkr. Würzburg) und Bezirksvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes für Unterfranken.
Alle nicht notwendigen Arztbesuche oder Routinekontrollen sollten momentan verschoben werden. Wer unsicher ist, ob ein persönlicher Kontakt doch notwendig ist, sollte sich auf jeden Fall zunächst telefonisch in der Praxis melden, erläutert Pfeiffer in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Würzburger Landrat Eberhard Nuß.
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Krankschreiben per Telefon und Post
Für Krankschreibungen gelte ab sofort, dass man sich bei leichten Atemwegserkrankungen bis zu zwei Wochen am Telefon krankschreiben lassen könne. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würde dem Patienten per Post zugeschickt werden. "Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt", erklärt Pfeiffer. Diese Möglichkeit sei zunächst bis zum 23. Juni 2020 befristet.
Wenn ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, sagt der Hausarzt dem Patienten, wo dieser sich testen lassen könne. Falls es dem Patienten schlechter gehe, solle er sich sofort wieder bei seinem Arzt melden, so der Mediziner.