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Würzburg
Corona: Welche Freiheiten Geimpfte in Bayern zurückbekommen
Das bayerische Gesundheitsministerium ändert die Quarantäne-Vorschriften für Menschen mit vollständigem Impfschutz. Rechtsexperten erwarten bundesweit schrittweise Lockerungen.
In einigen Bundesländern gelten manche Corona-Regeln für Geimpfte nicht mehr. In Bayern wurden die Quarantäne-Vorschriften angepasst.
Foto: Christopher Neundorf, dpa | In einigen Bundesländern gelten manche Corona-Regeln für Geimpfte nicht mehr. In Bayern wurden die Quarantäne-Vorschriften angepasst.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:46 Uhr

Die Corona-Impfungen schreiten voran und damit steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zurückzugeben. In Bayern müssen Menschen mit vollständigem Impfschutz nach engem Kontakt zu einem Corona-Infizierten nicht mehr in häusliche Quarantäne. Auf Anfrage erklärt das bayerische Gesundheitsministerium, dass man aktuell prüfe, wo weitere Lockerungen möglich seien.

"Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger könnten Beschränkungen teilweise entfallen", teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. In Betracht kämen ihm zufolge die Aufhebung der Quarantänepflicht nach Reisen in Risikogebiete. Auch von einer Testpflicht beim Einkaufen könnten Geimpfte ausgenommen werden. Das Staatsministerium prüfe derzeit "mit Blick auf die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)", inwieweit Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen erforderlich sind.

Keine Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten

Eine erste Lockerung für Geimpfte verkündete Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstagabend in einer Pressemitteilung. "Wir wollen für die Menschen immer dort Erleichterungen zulassen, wo es aus infektiologischer Sicht verantwortbar ist. So gibt es bestimmte Personen, die als enge Kontaktpersonen keine Quarantäne antreten müssen." Das seien vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung, Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben sowie Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus länger als sechs Monate zurückliegt und die eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben. Die Verfügung gilt vom heutigen Donnerstag an. In welcher Form entsprechende Personen den Nachweis darüber zu erbringen haben, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Lockerungen für Pflegeheime in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung plant erste konkrete Erleichterungen für Menschen mit einem vollständigen Impfschutz. Am kommenden Montag sollen die neuen Regeln in Kraft treten. Die meisten Freiheiten soll es für Pflegeheimbewohner geben. Sobald 90 Prozent der Bewohner einer Einrichtung geimpft sind, sollen Besuchsbeschränkungen aufgehoben werden. Auch Besuche in Gemeinschaftsräumen sind dann wieder erlaubt. Auf Mindestabstand und das Tragen einer Schutzmaske soll ebenfalls verzichtet werden können.

Wer vollständig geimpft ist und keine Symptome hat, soll sich beim nachweislichen Kontakt mit Infizierten künftig auch in Baden-Württemberg nicht mehr absondern müssen. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss dort nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide Corona-Impfungen erhalten hat und wenn seit der zweiten Impfung bereits 14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt dort nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.

Um die Lockerungen in Anspruch nehmen zu können, muss laut baden-württembergischem Ministerium der Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorgelegt werden. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe würden akzeptiert. Eine Covid-19-Erkrankung müsse über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Bei Menschen, die erkrankt waren und bereits eine Impfung erhalten haben, sei es unerheblich, wie lange die Erkrankung zurückliege.

In Berlin dürfen Geimpfte ohne Test einkaufen

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, "dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen". Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko "spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis". Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen auch in Berlin etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie solche mit einem negativen Test behandelt. Betroffene dürfen ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels Einkaufen gehen oder ein Museum besuchen. Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat bereits Ausnahmen von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet für vollständig geimpfte Menschen beschlossen.

Mit Informationen von dpa

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Auch wenn ich nicht 60 bin und bis Ende Mai komplett geimpft bin, halte ich nicht so viel davon, dass mit Vorteilen für Geimpfte hausiert wird. Der Rest kann ja nichts für das Impfdebakel. Außerdem ist es unfair, auf die Ü80 herumzuhacken. Jeder hat doch geschrien, wie gefährdet die sind. Jetzt wo die zuerst geimpft wurden und evtl. Vorteile haben sollen, wird auch gemeckert. Was ist wenn z. B. Biotech erst nach der dritten Spitze schützt? Doch keine Lockerungen? Der Chef von Pfizer meint ja selbst, dass evtl. eine dritte Impfung nötig ist.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Erstens es sind keine Vorteile, sondern Rücknahme von Einschränkungen und zweitens, warum den Geimpften nicht einfach die Erleichterungen gönnen? Hab ich was davon wenn's dem Geimpften genauso mies wie mir geht?

    Ist wieder eine typisch deutsche Diskussion. Freuen wir uns doch mit den Geimpften und das wir bald auch drankommen. Und es sieht ja so aus das Nichtgeimpfte mit einem kostenlosen Schnelltest die gleichen Erleichterungen bekommt.
    Also, einfach auch mal gönnen.

    PS: bloss weil mein Auto nicht schneller als 150 km/h fahren kann, dürfen die anderen auch nicht schneller?
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  • horsthardekopf
    24 voll geimpften Bewohner und 10 voll geimpften Mitarbeiter, sehr viel, weil es hieß, alles top, alle geimpft, pfeifen auf alles
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Falsch. In ihrem Artikel steht
    "Von den zehn infizierten Pflegekräften seien lediglich zwei geimpft gewesen."
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  • dietmar@eberth-privat.de
    "... Doch sei er froh, dass die Bewohner, die zweifach geimpft waren, keine oder nur milde Symptome zeigen. Das Gesundheitsamt führt das auf die Impfung zurück ..."
    "Drei Todesfälle jedoch hat das Heim zu beklagen: Ein nicht geimpfter, positiv Getesteter verstarb im Alter von 76 Jahren, ein weiterer, der einmal geimpft war, mit 68 Jahren. Es waren die beiden einzigen Bewohner, die nach der Infektion ins Krankenhaus kamen... "

    https://www.nordbayern.de/region/fuerth/corona-ausbruch-in-altenheim-impfungen-verhinderten-schwere-verlaufe-1.10998227

    Impfen hilft 👍👍
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  • horsthardekopf
    https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-ausbruch-trotz-impfung-in-zirndorfer-pflegeheim,SUkR3vf

    So viel zum Thema geimpfte sind keine virusschleuder , ganze Einrichtung samt Personal, voll geimpft , krank und infektiös!!!!
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Ein Problem in Zirndorf war womöglich die niedrige Impfquote im Heim, die laut Fürther Gesundheitsamt bei 35 Prozent liegt. Von den zehn infizierten Pflegekräften seien lediglich zwei geimpft gewesen.

    Die meisten der 24 Infizierten können im Heim versorgt werden, nur wenige müssen in die Klinik, teilt das Fürther Gesundheitsamt mit
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  • info.meag@gmx.de
    ... in der Praxis bedeutet dies:
    Wenn ein selbstständiger Handwerker wegen einer Heizungspanne gerufen wird, der Auftraggeber sich einen Tag später als Covid-19 positiv erweist, muss der Handwerker sich als "enge Kontaktpersonen unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und darf diese weder verlassen, noch Besuch von haushaltsfremden Personen empfangen."
    Er muss also seinen Betrieb für mindestens zwei Wochen schließen ...
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Was sollte der Handwerker machen? Weitermachen und andere infizieren?
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  • info.meag@gmx.de
    ... viel wichtiger als Information in diesem Beitrag wäre gewesen, die entscheidende Neuerung der seit 15. April für Bayern geltenden Allgemeinverfügung zu nennen.

    Diese besagt: "Zitat" Künftig wird nicht mehr in Kontaktpersonen der Kategorie 1 und Kategorie 2 unterschieden. Neu definiert hat das Robert Koch-Institut jetzt die Gruppe der „engen Kontaktpersonen bestätigter Fälle“. Enge Kontaktpersonen sind demnach Personen mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall. Wie zuvor die Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen sich enge Kontaktpersonen unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und dürfen diese weder verlassen, noch Besuch von haushaltsfremden Personen empfangen."
    Um als enge Kontaktperson zu gelten, reicht bereits ein gegenseitiges Gespräch aus.(!)
    www.bayern.de/holetschek-angepasste-kriterien-fuer-corona-kontaktpersonen-und-keine-quarantaenepflicht-fuer-geimpfte-bayerns-gesundheitsminister-neue-allgemeinverfuegung-isolation-tritt-heute-in-kraft/?seite=2453
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  • horsthardekopf
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Bitte vermeiden Sie es den selben Kommentar mehrmals zu posten.
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  • ammi187@gmail.com
    Der Aufbau der 2 Klassengesellschaft. Die Alten werde geimpft die Leistungsträger dürfen warten. Spitze...!!!
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Schon vergessen, die Alten waren 50 Jahre Leistungsträger. Ich trete gerne zurück das zuerst meine Eltern geimpft wurden.
    Die heutigen Leistungsträger sind jung und dynamisch und stecken Covid-19 ganz leicht weg.
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  • info@softrie.de
    Finde ich gut.
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  • bauri
    Keine Lockerung für Geimpfte! Wenn Einkaufen oder das Betreten von irgendwelchen Lokalitäten nur mit einem gültigen Impfausweis möglich sein sollte, dann werden wir ein Volk von Securities. Jeder muss dann jeden kontrollieren können! Wohin soll das führen?
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  • dietmar@eberth-privat.de
    "Jeder muss dann jeden kontrollieren können!"

    Warum? Der Geschäftsinhaber (z. B. Kino, Restaurant, usw) kontrolliert jetzt doch schon einen negativen Test und erlaubt den Zutritt. Und zukünftig halt alternativ noch eine Impfbestädigung. Sie haben damit nichts zu tun und sie müssen auch keinen kontrollieren.
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  • Heiko21
    Hierdurch werden aber die benachteiligt,die sich Impfen lassen wollen und noch nicht dran kommen
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Warum sollte man diejenigen weiterhin benachteiligen die schon einen vollständigen Impfschutz haben? Spätestens die Gerichte werden entscheiden das die Einschränkung der Grundrechte nicht mehr erlaubt sind.
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  • Heiko21
    Aus Solidarität, die einen warten aufs impfen und alle warten auf die Freiheiten. Die Gerichte könnten sonst vielleicht Priorität Kippen. Die einen bekämen Freiheiten und was ist mit dem Recht auf Unversehrtheit?
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  • dietmar@eberth-privat.de
    AHA-Regel gelten doch weiterhin und mit testen ist auch Zutritt möglich.
    Weiß nicht, ob es vor Gericht sowas wie Solidarität gibt? Wie man an Isreal sieht nimmt mit Impfung die Neuinfektionen ab. Ein Gericht soll aus Solidarität die Einschränkungen von Grundrechten erlauben?
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