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Würzburg
Corona im November: Stadt Würzburg verlängert Maskenpflicht und Alkoholverbot
Auch weiterhin müssen in bestimmten Straßen der Stadt Masken getragen werden. Auch das Alkoholverbot wurde verlängert. Was jetzt wo und wie lange gilt.
Die Maskenpflicht in der  Eichhornstaße und anderen Bereichen gilt jetzt bis zum 30. November.
Foto: Ulises Ruiz | Die Maskenpflicht in der  Eichhornstaße und anderen Bereichen gilt jetzt bis zum 30. November.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Die Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg vom 29. Oktober, die im Rahmen des sogenannten Lockdowns Light ein nächtliches Alkoholverbot und Maskenpflicht an bestimmten Plätzen und Straßen regelt, wird verlängert. Dies teilt die Pressestelle der Stadt mit.

Auch zum Betreten des Rathauses sollen die Bürger einen Termin vereinbaren

Eigentlich wäre sie am Sonntag, 8. November, ausgelaufen. Die Verlängerung tritt aber bereits an diesem Freitag, 6. November, in Kraft und gilt dann einschließlich bis 30.November. Damit erfolge auch eine Anpassung an die Regeln der 8.Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  vom 30. Oktober. Deshalb bestehen weiterhin Maskenpflicht und Alkoholverbot an vielen Plätzen und Straßen. Auch zum Betreten des Rathauses sollen die Bürger einen Termin vereinbaren, lautet eine Bitte aus dem Rathaus.

Weiterhin darf damit nachts zwischen 21 bis 6 Uhr an folgenden Orten kein Alkohol getrunken werden: Auf der Alten Mainbrücke inklusiver der Auf- und Abgänge, auf dem Bahnhofsvorplatz inklusive des Grünbereichs bis zum Haugerring sowie auf dem gesamten Busbahnhof. Weiter gilt das nächtliche Alkoholverbot in der gesamten Fußgängerzone, auf der Juliuspromenade, in der Augustinerstraße und  der Sanderstraße, jeweils auch beidseitig auf den Gehwegen.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zwischen 6 und 22 Uhr gilt weiterhin für die Alte Mainbrücke samt ihrer Auf- und Abgänge, den Bahnhofsvorplatz mit Grünbereich bis Haugerring und den Busbahnhof. Weiter muss eine Maske getragen werden in der Eichhornstraße zwischen der Schönborn- und Spiegelstraße, in der Schustergasse und am Schmalzmarkt, so die Pressemitteilung.

Für Rathausangelegenheiten müssen vorab Termine vereinbart werden

Diese Maskenpflicht gelte, weil sich dort auf engem Verkehrsraum gemischter Publikumsverkehr aus Fußgängern, Radfahrern, Kunden des Einzelhandels, Patienten anliegender Arztpraxen etc. treffen würden und aufgrund der Quell- und Zielrichtung an diesen Engstellen keine Möglichkeit hätten, diese Wege zu meiden oder zu umgehen.

Die Pressestelle der Stadt weist weiter darauf hin, dass für Rathausangelegenheiten vorab Termine vereinbart werden müssen. Die Termine sind buchbar bei den betreffenden
Dienststellen über die Homepage www.wuerzburg.de und speziell für das
Bürgerbüro unter www.wuerzburg.de/termine. Zudem gilt im Rathaus weiterhin
eine Einbahnstraßenregelung: Der Zugang ist nur über den Eingang Vierröhrenbrunnen möglich, Ausgang ist nur über die Rückermainstraße. Zwei Rathaus-Lotsen im Haus helfen,
den richtigen Ansprechpartner auf kürzestem Weg zu finden. Auch im Rathaus gelten Abstands-, Sicherheits- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht.

 
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