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ESTENFELD
Bürgerbegehren für zulässig erklärt
Gut 40 Zuhörer wollten sich bei der Debatte des Gemeinderates Estenfeld über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus erster Hand informieren.
Foto: Guido Chuleck | Gut 40 Zuhörer wollten sich bei der Debatte des Gemeinderates Estenfeld über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus erster Hand informieren.
Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:36 Uhr

Die Estenfelder werden nun entscheiden, ob es im Kartausenhof ein Kultur- und Begegnungszentrum oder einen Rathaus-Neubaus geben soll. Einstimmig erklärte der Gemeinderat das Bürgerbegehren „Entwicklung eines Kultur- und Begegnungszentrums im Kartausenhof Estenfeld ohne Neubau des Rathauses auf dem Areal“ am Dienstagabend für zulässig. Innerhalb von drei Monaten muss nun an einem Sonntag ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Das Bürgerbegehren war von 519 Bürgern unterschrieben worden. Elf Unterschriften waren ungültig, 508 gültig. 424, also zehn Prozent der Wahlberechtigten, hätten ausgereicht. Bei der Prüfung von Form, Frage und Begründung hatte die Verwaltung mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes zusammen gearbeitet. „Dort ist es für zulässig erklärt worden, also müssen wir es auch machen, wir haben keinen Spielraum“, stellte Bürgermeisterin Rosalinde Schraud fest. Für den Fall, der Gemeinderat erkläre das Begehren für unzulässig, würde sie die Kommunalaufsicht wegen eines „rechtswidrigen Beschlusses“ einschalten.

SPD und UWG befürworten einen Rathausneubau in der Kartause

Davon waren die Fraktionen der SPD und der UWG weit entfernt. Beide haben Anfang Januar mit ihrer Mehrheit einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates bewirkt,in der denkmalgeschützten Kartause ein neues Rathaus zu bauen. Daraufhin hat sich der Widerstand der Bürger formiert.

Ein Bürgerentscheid, sagte UWG-Sprecher Rainer Galm, „ist unser höchstes demokratisches Gut, das tasten wir nicht an“. Auch wenn es kommunalrechtlich keine Bedenken gegen das Begehren gebe, sagte Johannes Pietschmann (SPD), so sähen SPD und UWG in der Begründung „einige Mängel“. Der einmalige Charakter der Kartause würde durch den Neubau eines Rathauses keineswegs verloren gehen. „Dessen Befürworter wollen das Ensemble erhalten und schützen und nur statt auswärtiger Lehrlinge lieber die eigene Verwaltung dort unterbringen.“ Es würde auch nicht die gesamte Entwicklung blockiert, „sondern wir lassen Dreiviertel des Konzeptes unangetastet“. Und drittens lägen nicht nur für die Kosten des Rathausbaues, „sondern für das gesamte Konzept noch keine belastbaren Zahlen vor“.

Über ein Ratsbegehren soll im Februar entschieden werden

„Wir sind uns nicht über das Gesamtkonzept uneinig, sondern nur in einem Teilbereich“, sagte Galm. In der Fragestellung des Begehrens sah er die Alternativen „Rathaus“ oder „Ausbildungsstätte für das Handwerk“ nicht genügend berücksichtigt und die Bürger insgesamt für zu wenig informiert, wie er vielen Gesprächen entnommen habe. Daher beantragte er ein Ratsbegehren, zeitgleich mit dem Bürgerentscheid. Sein Vorschlag für die Fragestellung lautet sinngemäß: „Sind Sie dafür, dass bei der Sanierung des ehemaligen Wirtschaftshofes der Kartause Engelgarten ein Kultur- und Bürgerzentrum mit barrierefreiem Verwaltungsgebäude gebaut wird und keine Ausbildungsstätte für das Handwerk mit Übernachtungsmöglichkeiten und Kantine entsteht?“ Mit diesem Antrag wird sich der Gemeinderat vermutlich in der Februar-Sitzung befassen. Die CSU hatte darauf verzichtet, zum Thema „Zulässigkeit des Begehrens“ eine Stellungnahme vorzutragen.

Die Bürgermeisterin musste mit der Glocke eingreifen

War die Sitzung vor geschätzt 40 Zuhörern bis dahin noch sehr diszipliniert verlaufen, überzogen sich die Räte aller drei Fraktionen im Nachgang so heftig mit gegenseitigen Vorwürfen, dass sie von der Bürgermeisterin unter Mithilfe ihrer Tischglocke einige Male zur Ordnung gerufen werden mussten. Im Laufe dieses Teils der Sitzung wies Schraud die Räte darauf hin, dass Estenfeld über keine eigene Verwaltung verfüge, „wir bilden mit Prosselsheim und Eisenheim eine Verwaltungsgemeinschaft“. Natürlich könne man in der Kartause ein Rathaus bauen, „die Verwaltung aber bleibt im Rathaus, denn eine Verlegung in die Kartause kann nur die Gemeinschaftsversammlung der VG beschließen, niemand sonst“.

 
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    Zwei Dinge wundern einen bei der ganzen Sache.
    Einmal dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
    Einige Bürger von Estenfeld haben die Kopfzeile von der Unterschriften Liste erst gar nicht durchgelesen oder wurden darüber nicht informiert, dass sie sich mit ihrer Unterschrift egal wie es dann ausgeht mit ihrer Unterschrift zu allem sich einverstanden erklären.
    Des zweiten warum auf einmal diese Aufregung. Es wurde ja schon lange ein Rathaus geplant.
    Vielleicht will man nur von was ablenken, etwa von den geplanten Kickersation vor den Toren von Estenfeld in unmittelbarer Näher von geplanten Wohngebieten.
    Wer weiß wer weiß!!!
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