Würzburg
Briefe an die Redaktion: "Werdendes Leben" unterstützen und schützen
Zum Artikel "Was Würzburger vom Paragraf 219a halten" vom 2. Juli erreichte uns folgende Leserzuschrift.
Eingangs erläutert Frau Scheder: Der Paragraf 218, der einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, bleibt von der Aufhebung von Paragraf 219a unberührt. Also ist es nun erlaubt, für eine Straftat zu werben. Das ist unglaublich! Mit dem Begriff "Schwangerschaftsabbruch" wird die Tötung von werdendem Leben vor der Geburt bezeichnet. Dringlich erscheint mir "Werdendes Leben" durch ausführliche Informationen und entsprechende Hilfen zu unterstützen und zu schützen.
Hans Josef Hoffmann
97072 Würzburg
Themen & Autoren / Autorinnen