Zum Artikel „Hotel muss Erschließungskosten nachzahlen“ vom 11. August erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Herrn Bürgermeister Schenk (CSU) dürften etliche Steine vom Herzen gefallen sein. Endlich, nach sieben langen Jahren, hatte das Gericht geurteilt, dass Altbürgermeister Koch (SPD) im Baugebiet Kapellenberg Anlieger begünstigt hat. Eigentlich eine klare Sache möchte man meinen. Da stellt sich die Frage, warum das so lange gedauert hat bis zum Urteil.
Dazu muss man wissen, dass das Gericht das Verfahren bereits 2017 (da lebte Heinz Koch noch) einstellen wollte. Koch konnte glaubhaft versichern, dass er nicht eigenmächtig gehandelt hat. Er hatte den Vorgang dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und die Räte folgten ihm mit großer Mehrheit. Schließlich konnte ja mit höheren Steuereinnahmen gerechnet werden. Doch Bürgermeister Schenk und der damalige Fraktionssprecher der CSU bestanden auf ein Urteil.
Später erzählte mir Heinz Koch, dass das Protokoll, das ihn entlastet hätte, aus dem Archiv der Stadt Eibelstadt verschwunden sei. So dauerte es fünf weitere Jahre bis zum Urteil. Es bleibt ein fader Beigeschmack, denn der Altbürgermeister ist inzwischen verstorben und kann sich nicht mehr wehren. Bürgermeister Schenk hat eine große Chance vertan, nach all dem Ärger, den er Koch bis zu seinem Tod bereitete, Frieden mit ihm zu schließen. Schade.
Norbert Börner
97246 Eibelstadt
Der Bgm der ohne Gehalt von morgens bis abends für Eibelstadt gearbeitet hat. Oh Leute…
Und zu den Mitarbeitern im Rathaus, die angeblich „installiert „ wurden .. beim jetzigen kann das nich passieren, die kündigen alle ziemlich schnell wieder…. Komisch
Heinz Koch möge in Frieden ruhen, aber eine Legende, die Rechtsbrüche, die er zu vertreten hat, unter den Teppich kehrt, hilft nicht weiter.
Dass Bürgermeister Heinz Koch privat eine Wohnung im „Wohnpark Kapellenberg“ gekauft hat, gibt dem Vorgang ein zusätzliches ‚Geschmäckle’. Damit hat der Bürgermeister höchst persönlich vom Nachlass auf die Erschließungskosten profitiert …
Die Behauptung, Koch habe Rechtsbrüche begangen ist abenteuerlich und nicht belastbar. Obwohl die Rechtsaufsicht ständig zu Überprüfungen nach Eibelstadt gerufen wurde, kam es nur einmal zu einer Beanstandung, die zu besagtem Urteil führte. Aber auch hier muß erst die mögliche Revision abgewartet werden.
Auch innerparteilich hatten abweichende Meinungen wohl keinen allzu guten Stand…
Von einer Stellenausschreibung (m/w/d) ist mir nichts bekannt. Eine solche Vorgehensweise und ein solches ‚Entgegenkommen’ schafft Abhängigkeiten, die nicht unbedingt in Sinne des Erfinders sind. ‚Gefälligkeiten’ ziehen ‚Gefälligkeiten’ nach sich. Das Prinzip, eine Hand wäscht die andere, ist nicht immer im Sinne des Steuerzahlers – das wird aktuell beim RBB sehr deutlich.
Im Übrigen habe ich nicht behauptet, der aktuelle Bgm. sei aus einem anderen Holz geschnitzt als sein Vorgänger.
Es geht doch nicht um Legendenbildung oder unter den Teppich kehren.
Und warum fehlen solche wesentlichen Informationen im Hauptartikel?