Zum Artikel "Fünf Jahre und neun Monate Gefängnis" vom 29. Juni erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Mal wieder ein mildes Urteil, dessen Begründung sich mit dem allgemeinen Rechtsempfinden schwerlich in Einklang bringen lässt. Dass laienhafte Bewertungen für ein Gericht dabei kein Maßstab sind, ist klar und richtig. Aber selbst unter juristischen Maßstäben ist es Hohn und Spott für die Polizei, in diesem Fall eine Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen anzunehmen.
Es mag Taten in einem gewissen Bereich geben, deren Strafbarkeit einem Laien nicht unbedingt bewusst sein muss und wo die Polizei vor Maßnahmen den Grund entsprechend darlegen muss, um nicht den Täter bei Widerstand in den Zustand gerechtfertigter Notwehr zu versetzen. Aber wenn jemand ein Kennzeichen fälscht und im Wissen darum vor der Polizei flüchtet und dabei mutmaßlich das Leben anderer gefährdet, anzunehmen, ihm sei der Grund der polizeilichen Maßnahmen nicht bekannt, ist hanebüchen.
Und es steht jedem Gericht frei, auch Urteile entgegen der herrschenden Rechtsmeinung zu fällen. Warum also hat man nur immer wieder das Gefühl, dass unsere Gerichte geradezu zwanghaft nach Entlastungsmomenten für die Täter suchen, statt konsequent Recht zu sprechen, um Täter zu bestrafen und Opfer zu schützen?
Mark Dippacher
97084 Würzburg