Zum Artikel "Handyverbot an Schulen – ja oder nein?" vom 15. April erreichte unsere Redaktion folgende Zuschrift:
Wiewohl es schon ein paar Jahre her ist, erinnere ich mich als ehemaliger Deutschlehrer am Gymnasium gut daran, wie ich in Klasse elf eine Klausur über Walther von der Vogelweide schreiben ließ. Wir hatten im Unterricht bereits etliche Texte des großen mittelalterlichen Lyrikers sorgfältig ins Neuhochdeutsche übertragen. Die gut vorbereiteten Schüler mussten nunmehr mithilfe einer zusätzlich beigefügten Liste von Worterläuterungen Walthers berühmtes Gedicht "Ich saz uf eime steine" ( Ich saß auf einem Stein) aus dem Mittelhochdeutschen ins Neuhochdeutsche übertragen und interpretieren.
Damals besaßen im Übrigen erst ganz wenige Schüler Handys und ans Einsammeln derselben hatte ich im Leben nicht gedacht. Während der Klassenarbeit war mir nur aufgefallen, dass ein Schüler relativ lang auf der Toilette zubrachte, ein anderer wiederholt an seiner Schultasche nestelte. Bei der Korrektur erkannte ich dann allerdings, dass beide Schlitzohren die Lösungen offensichtlich qua Handy schier wörtlich von einer Vorlage abgeschrieben hatten. "Null Punkte" und jeweils ein gehöriger Rüffel waren selbstredend die Folge. Seit dieser Zeit ließ ich immer vor dem Unterricht die Handys einsammeln. Die Verführung, die Geräte für irgendeinen schülerseits angedachten Nebenzweck zu benutzen, ist halt sehr groß. So bin ich prinzipiell gegen die Erlaubnis, Handys in der Schule zu verwenden.
Rüdiger Freiherr von Neubeck
97074 Würzburg