Zum Artikel "In Eibelstadt müssen Hotelbesitzer und Bauträger Erschließungsbeiträge nachzahlen" vom 11. August erreichte uns folgende Zuschrift:
Herrn Bürgermeister Schenk dürften etliche Steine vom Herzen gefallen sein. Endlich hatte das Gericht geurteilt, dass Altbürgermeister Koch im Baugebiet Kapellenberg eigenmächtig Anlieger begünstigt hat. Eigentlich eine klare Sache möchte man meinen. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, warum hat das sieben Jahre gedauert bis zu diesem Urteil?
Dazu muss man wissen, dass das Gericht bereits 2017 (da lebte Heinz Koch noch) das Verfahren einstellen wollte. Koch konnte glaubhaft versichern, dass er nicht eigenmächtig gehandelt hat. Er hatte den Vorgang dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und die Räte folgten ihm mit großer Mehrheit, weil die Stadt schließlich mit erheblichen Gewerbesteuer Einnahmen rechnen konnte. Doch Bürgermister Schenk (CSU) und der damalige Fraktionssprecher der CSU verhinderten dies und bestanden auf ein Urteil.
Das Problem dabei war, dass das Protokoll, das Koch entlastet hätte, aus dem Archiv der Stadt verschwunden und bis heute nicht mehr aufzufinden ist. So dauerte es weitere fünf Jahre bis zum Urteil.
Es bleibt ein äußerst fader Beigeschmack, denn der Alt-BGM ist inzwischen verstorben und kann sich nicht mehr wehren. BGM Schenk hat eine Riesenchance vertan, Größe zu zeigen und seinen Frieden mit Heinz Koch zu schließen.
Norbert Börner, 97246 Eibelstadt
Heinz Koch möge in Frieden ruhen, aber eine posthume Heldenlegende, die fragwürdige Rechtsbrüche unter den Teppich kehrt, hilft nicht weiter.
Dass Bürgermeister Heinz Koch privat eine Wohnung im „Wohnpark Kapellenberg“ gekauft hat, gibt dem Vorgang ein zusätzliches ‚Geschmäckle’. Damit hat der Bürgermeister höchst persönlich vom Nachlass auf die Erschließungskosten profitiert …
Erst recht, wenn sie so entscheidend sind.
Nein, das ist mehr als ein Geschmäckle, das ist haarsträubend, wundert aber in den letzten Jahren nicht mehr.
Wenn ohne Klärung für den Ruf des früheren BM gilt, „im Zweifel für den Angeklagten“, dann hat das nichts mit Legendenbildung zu tun, sondern mit Anstand und Recht.