Zum Artikel "Wann darf man Bäume schneiden?" in der Main-Post vom 24. Februar erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Am Samstag, 24. Februar, veröffentlichten Sie einen Artikel des Landratsamtes Würzburg zum § 39 BNatSchG (5) 2., wonach es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten ist Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerischen genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden.
Dieses Verbot richtet sich selbstverständlich nicht nur an uns Bürger, sondern auch an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Im Artikel 1 BayNatSchG heißt es dazu: Naturschutz ist eine verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger und für jede einzelne Bürgerin. Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Grundstücke im Sinn der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften.
Und hier wird es interessant. Regelmäßig ist es in Würzburg zu beobachten, wie das Gartenamt mitten in der Brutzeit Gehölze schneidet oder Bäume auslichtet. Zuletzt konnte man das im letzten Jahr in der Mergentheimer Strasse beobachten. Vorgeschoben wird dann die Verkehrssicherungspflicht oder das Freihalten der Straßenbahntrasse.
Gerade bei der letzten Maßnahme wachsen wohl die Zweige der betroffenen Bäume nicht urplötzlich in den Lichtraum der Trasse. Bei einem ordentlichen Begang – zum Beispiel im Herbst – könnten, solche Maßnahmen durchaus außerhalb der Sperrzeiten durchgeführt werden. Dies ist nur ein Beispiel des pfleglichen Umgangs in der Stadt mit der Natur. So konnte ich zum Beispiel vor zwei Wintern beobachten, wie die Bankette in der Rottenbäuerer Flur bei Frost bis auf die Narbe gemäht wurde. Ähnliches gilt für den Rottenbauerer Grund, wo meist fern jeglichen fachlichen Konzepts im Sommer Mäharbeiten durchgeführt werden. Fachlich ist dies höchst fraglich, gibt es doch ein Handbuch für die Praxis für Bauhöfe, kommunale Grünflächen etc. aus dem Jahr 2020, das zum Download auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bereitsteht, und ein sehr guter Leitfaden ist, um vielfältige, artenreiche und insektenfreundliche Flächen herzustellen.
Ein grüner Umweltbürgermeister sollte doch wohl im eigenen Haus auf einen ordnungsgemäßen Umgang mit der Natur drängen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Jörg Steinhoff
97084 Würzburg
und
Dieter Sporn
97082 Würzburg