Hecken, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze sind aus vielen Gärten in Unterfranken nicht wegzudenken. Für Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer sorgen sie für Schatten, für Tiere sind sie beliebte Wohnstätten. Natürlich müssen sie von Zeit zu Zeit auch gepflegt werden. Doch was ist eigentlich wann erlaubt? Das Umweltamt am Landratsamt Würzburg erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen in einer Pressemitteilung, der die folgenden Fragen und Antworten entnommen sind.
Wann sind Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen erlaubt?
Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen grundsätzlich in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ein starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in diesem Zeitraum beispielsweise nicht möglich.
Welches Gesetz regelt das?
Im Bundesnaturschutzgesetz ist bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Zusätzlich gilt in der freien Natur: Hier darf grundsätzlich nichts gerodet, abgeschnitten, gefällt oder auf sonstige Weise erheblich beeinträchtigt werden.
Warum gibt es diese Regelung?
Die Vorschrift dient dem Artenschutz. Tiere, vor allem Vögel, suchen im Frühjahr nach Brutplätzen und finden in Hecken und Gebüschen geeignete Stellen, um ihre Nester zu bauen.
Gibt es Ausnahmen für kleinere Pflegeschnitte?
Das Gesetz erlaubt ganzjährig einen „schonenden Form- und Pflegeschnitt“. Auch hier gilt es, vor allen Maßnahmen an Gehölzen eigenverantwortlich zu überprüfen, ob es artenschutzrechtliche Eingriffe geben könnte. Hinweise darauf geben zum Beispiel Nester, Baumhöhlen und Baumspalten oder starkes Totholz. Besonders in immergrünen Pflanzen fallen Nester kaum auf.
Gibt es weitere Sonderregelungen?
Einige Gemeinden besitzen eine Baumschutzverordnung, die weitergehende Regelungen enthalten kann. Außerdem existieren zahlreiche Schutzgebiete, zum Beispiel Naturdenkmäler oder Naturschutzgebiete, mit weiteren Regelungen zu Gehölzen. Zu vielen Verboten gibt es aber gesetzliche Ausnahmen.
Nähere Informationen unter www.landkreis-wuerzburg.de/Naturschutz