Zum Artikel "Warum die Pappeln am Mainufer weg sind" vom 4. März erreichte die Redaktion folgende Zuschrift:
Nach meinen Informationen stellt die Stadtratsfraktion der Grünen seit Jahren leider ohne Erfolg den Antrag, die Stadt Ochsenfurt möge eine Baumschutzsatzung bzw. Baumschutzverordnung erlassen. Deren verfassungsrechtlichen Hintergrund bildet Art. 141 der Bayerischen Verfassung. Gerade bei der Gestaltung des Ortsbildes tragen Gemeinden und Städte eine besondere Verantwortung dafür, naturnahe Lebensräume zu schaffen und zu schützen (siehe Art. 12 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz).
Nicht nur das Bayerische Landesamt für Umwelt erkennt lebenswichtige Funktionen der Bäume wie Luftaustausch, Frischluftzufuhr, Reinigung der Luft, Filtern von Staub.
Die Verschönerung des Ortsbildes, Nistmöglichkeiten und Nahrung für Vögel und Insekten kommen hinzu. So dient der Baumschutz als gemeindliche Aufgabe dem Gemeinwohl.
Entlang von Flussufern vermindern Pappel die Erosion und verbessern die Wasserqualität. Pappeln können 100 bis 200 Jahre alt werden. Wenn eine akute Gefährdung für Menschen erkennbar wird, reicht meistens eine rechtzeitige Kürzung des Astwerks aus. Wenn die Stadt Ochsenfurt immer noch zu wenig für den Baumschutz tut, kann sie zumindest die Untere Naturschutzbehörde und/oder den Bund Naturschutz um Rat fragen, damit rechtzeitig (vor dem Gewaltakt des Fällens) für einen maßvollen Schutz der Menschen gesorgt wird.
Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler
97199 Ochsenfurt